Schwäbische Zeitung (Biberach)
Abgeschobener Afghane kehrt nach Deutschland zurück
Haschmatullah F. bekommt Visum nach Verfahrensfehler
ISLAMABAD (lsw) - Der abgeschobene afghanische Flüchtling, der wegen eines Verfahrensfehlers nach Deutschland zurückgeholt werden muss, soll am Donnerstag in Frankfurt am Main ankommen. Das sagte Haschmatullah F. am Mittwoch. Er hatte am Morgen in der deutschen Botschaft in Pakistan sein Visum abgeholt, da die Vertretung in Afghanistan seit einem Anschlag geschlossen ist. Überraschend habe es dann am Nachmittag in einer Nachricht über den Hotelmanager geheißen, er solle packen und sich um 21 Uhr Ortszeit bereithalten, sagte F. in Islamabad. Aus den Tickets gehe hervor, dass er am Donnerstagmittag in Frankfurt am Main ankomme.
Wohin es nach der Ankunft in Deutschland geht oder wer F. in Empfang nehmen wird, war zunächst unklar. Der Mann hatte im Sommer einige Monate in Tübingen gelebt und hofft, dorthin zurückkehren zu können.
Abschiebeschutz durch Eilantrag
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte seine Abschiebung nach Bulgarien im Sommer irrtümlich erlaubt, obwohl am Verwaltungsgericht Sigmaringen noch ein Eilantrag seines Anwalts dagegen anhängig war. Solche Anträge gewähren Abschiebeschutz.
F. war auf seiner Flucht von Afghanistan nach Deutschland in Bulgarien als erstem EU-Land offiziell registriert worden. Gemäß den EURegeln wäre Bulgarien damit für sein Asylverfahren zuständig. F.s Anwalt Markus Niedworok argumentiert aber, dass dort „wegen systematischer Mängel faire Asylverfahren nicht zu erwarten“seien. Bisher wurde F. am 21. Dezember in Sigmaringen erwartet, wo das Verwaltungsgericht endgültig klären sollte, ob Bulgarien oder Deutschland für seinen Fall zuständig ist. Ein Justizsprecher sagte am Mittwoch jedoch, der Termin zur mündlichen Verhandlung am 21. Dezember sei zwar bisher nicht aufgehoben worden. Das Gericht arbeite aber daran, dass dies erfolgen könne. Man stehe deswegen mit allen Beteiligten in engem Kontakt.
Beobachter erwarten für den Fall, dass F. in Deutschland ein normales Asylverfahren durchläuft. Da die Einreise mit einem Visum der deutschen Botschaft erfolgt, ist Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens wohl zuständig geworden. Eine Bamf-Sprecherin wollte sich nicht zu der Frage äußern, ob F. der erste abgeschobene Asylbewerber ist, der wegen eines Verfahrensfehlers zurückgeholt werden muss.