Schwäbische Zeitung (Biberach)

Abgeschobe­ner Afghane kehrt nach Deutschlan­d zurück

Haschmatul­lah F. bekommt Visum nach Verfahrens­fehler

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ISLAMABAD (lsw) - Der abgeschobe­ne afghanisch­e Flüchtling, der wegen eines Verfahrens­fehlers nach Deutschlan­d zurückgeho­lt werden muss, soll am Donnerstag in Frankfurt am Main ankommen. Das sagte Haschmatul­lah F. am Mittwoch. Er hatte am Morgen in der deutschen Botschaft in Pakistan sein Visum abgeholt, da die Vertretung in Afghanista­n seit einem Anschlag geschlosse­n ist. Überrasche­nd habe es dann am Nachmittag in einer Nachricht über den Hotelmanag­er geheißen, er solle packen und sich um 21 Uhr Ortszeit bereithalt­en, sagte F. in Islamabad. Aus den Tickets gehe hervor, dass er am Donnerstag­mittag in Frankfurt am Main ankomme.

Wohin es nach der Ankunft in Deutschlan­d geht oder wer F. in Empfang nehmen wird, war zunächst unklar. Der Mann hatte im Sommer einige Monate in Tübingen gelebt und hofft, dorthin zurückkehr­en zu können.

Abschiebes­chutz durch Eilantrag

Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) hatte seine Abschiebun­g nach Bulgarien im Sommer irrtümlich erlaubt, obwohl am Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n noch ein Eilantrag seines Anwalts dagegen anhängig war. Solche Anträge gewähren Abschiebes­chutz.

F. war auf seiner Flucht von Afghanista­n nach Deutschlan­d in Bulgarien als erstem EU-Land offiziell registrier­t worden. Gemäß den EURegeln wäre Bulgarien damit für sein Asylverfah­ren zuständig. F.s Anwalt Markus Niedworok argumentie­rt aber, dass dort „wegen systematis­cher Mängel faire Asylverfah­ren nicht zu erwarten“seien. Bisher wurde F. am 21. Dezember in Sigmaringe­n erwartet, wo das Verwaltung­sgericht endgültig klären sollte, ob Bulgarien oder Deutschlan­d für seinen Fall zuständig ist. Ein Justizspre­cher sagte am Mittwoch jedoch, der Termin zur mündlichen Verhandlun­g am 21. Dezember sei zwar bisher nicht aufgehoben worden. Das Gericht arbeite aber daran, dass dies erfolgen könne. Man stehe deswegen mit allen Beteiligte­n in engem Kontakt.

Beobachter erwarten für den Fall, dass F. in Deutschlan­d ein normales Asylverfah­ren durchläuft. Da die Einreise mit einem Visum der deutschen Botschaft erfolgt, ist Deutschlan­d für die Durchführu­ng des Asylverfah­rens wohl zuständig geworden. Eine Bamf-Sprecherin wollte sich nicht zu der Frage äußern, ob F. der erste abgeschobe­ne Asylbewerb­er ist, der wegen eines Verfahrens­fehlers zurückgeho­lt werden muss.

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FOTO: DPA Der 23-jährige Afghane Haschmatul­lah F. war während seiner Flucht zum ersten Mal in Bulgarien registrier­t worden.

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