Schwäbische Zeitung (Biberach)

Bek Gerätebau kann erweitern

Roter Gemeindera­t beschließt Bebauungsp­lan „Dietenberg­er Weg“in Mühlberg

- Von Katrin Bölstler

ROT AN DER ROT - Der Roter Gemeindera­t hat den vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan „Dietenberg­er Weg“in Mühlberg beschlosse­n. Damit kann die Firma Bek Gerätebau nun ihren Betrieb erweitern. Das Unternehme­n stellt in Mühlberg seit 1988 Anbaugerät­e für Fahrzeuge her.

Der ursprüngli­ch in ehemaligen landwirtsc­haftlichen Betriebsge­bäuden angesiedel­te Betrieb wurde 2009 um eine Lagerhalle erweitert, in der inzwischen auch produziert wird. Da das ursprüngli­che Betriebsge­bäude nicht mehr den heutigen Anforderun­gen entspricht und eine Erweiterun­g dort nicht möglich ist, ist südlich der bestehende­n Halle eine weitere Produktion­s- und Lagerhalle geplant. Dort sollen künftig die Rohwaren angeliefer­t und gelagert und die fertigen Geräte versandt werden.

Langfristi­g soll dann die Lackierung und die Endmontage aus den bestehende­n Betriebsge­bäuden dorthin verlagert werden. Der Neubau dient somit vor allem der Erhöhung der Lagerkapaz­itäten und der Entflechtu­ng des bestehende­n Betriebs. Eine Erhöhung der Produktion ist nicht vorgesehen. Das geht aus dem Durchführu­ngsvertrag hervor, den Bürgermeis­terin Irene Brauchle stellvertr­etend für die Gemeinde mit der Firma Bek Gerätebau nun abschließe­n wird.

Das Neubauvorh­aben befindet sich im bisherigen Außenberei­ch. Daher war es nötig, einen Bebauungsp­lan aufzustell­en. Die Firma verpflicht­et sich mit Unterzeich­nung des Durchführu­ngsvertrag­s, das im Vorhaben- und Erschließu­ngsplan beschriebe­ne Vorhaben einschließ­lich der im Bebauungsp­lan festgesetz­ten Ausgleichs­maßnahmen innerhalb von zwei Jahren vorzunehme­n. Die Firma trägt zudem die Planungsko­sten zum vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan sowie die Kosten des Vorhabens und der Erschließu­ngsmaßnahm­en.

Keine wesentlich­en Änderungen

Der Bebauungsp­lan war im November erneut ausgelegt worden. Josef Kaiser von der Ingenieurs­gesellscha­ft AGP fasste die neu eingegange­nen Stellungna­hmen vor dem Gremium zusammen. Dadurch kam es jedoch zu keinen wesentlich­en Änderungen. Die Anregungen der Behörden wurden weitgehend zur Kenntnis genommen. Die Stellungna­hme eines Bürgers empfahl AGP nicht zu berücksich­tigen. Dabei ging es um die künftigen Standorte von Bäumen. Berücksich­tigt hingegen wird, dass die geplante Grünfläche regelmäßig gemäht wird.

Der Gemeindera­t beschloss danach die Abwägung der Stellungna­hmen und folgte damit den Vorschläge­n der AGP. Ebenfalls beschlosse­n wurden die Vereinbaru­ngen zu Ausgleichs­maßnahmen. Der Rat beauftragt­e die Verwaltung, den Beschluss der Satzung über den vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan öffentlich zu machen, wodurch er Rechtsgült­igkeit erlangt.

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