Schwäbische Zeitung (Biberach)
Bek Gerätebau kann erweitern
Roter Gemeinderat beschließt Bebauungsplan „Dietenberger Weg“in Mühlberg
ROT AN DER ROT - Der Roter Gemeinderat hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Dietenberger Weg“in Mühlberg beschlossen. Damit kann die Firma Bek Gerätebau nun ihren Betrieb erweitern. Das Unternehmen stellt in Mühlberg seit 1988 Anbaugeräte für Fahrzeuge her.
Der ursprünglich in ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden angesiedelte Betrieb wurde 2009 um eine Lagerhalle erweitert, in der inzwischen auch produziert wird. Da das ursprüngliche Betriebsgebäude nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und eine Erweiterung dort nicht möglich ist, ist südlich der bestehenden Halle eine weitere Produktions- und Lagerhalle geplant. Dort sollen künftig die Rohwaren angeliefert und gelagert und die fertigen Geräte versandt werden.
Langfristig soll dann die Lackierung und die Endmontage aus den bestehenden Betriebsgebäuden dorthin verlagert werden. Der Neubau dient somit vor allem der Erhöhung der Lagerkapazitäten und der Entflechtung des bestehenden Betriebs. Eine Erhöhung der Produktion ist nicht vorgesehen. Das geht aus dem Durchführungsvertrag hervor, den Bürgermeisterin Irene Brauchle stellvertretend für die Gemeinde mit der Firma Bek Gerätebau nun abschließen wird.
Das Neubauvorhaben befindet sich im bisherigen Außenbereich. Daher war es nötig, einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Firma verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Durchführungsvertrags, das im Vorhaben- und Erschließungsplan beschriebene Vorhaben einschließlich der im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren vorzunehmen. Die Firma trägt zudem die Planungskosten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Kosten des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen.
Keine wesentlichen Änderungen
Der Bebauungsplan war im November erneut ausgelegt worden. Josef Kaiser von der Ingenieursgesellschaft AGP fasste die neu eingegangenen Stellungnahmen vor dem Gremium zusammen. Dadurch kam es jedoch zu keinen wesentlichen Änderungen. Die Anregungen der Behörden wurden weitgehend zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme eines Bürgers empfahl AGP nicht zu berücksichtigen. Dabei ging es um die künftigen Standorte von Bäumen. Berücksichtigt hingegen wird, dass die geplante Grünfläche regelmäßig gemäht wird.
Der Gemeinderat beschloss danach die Abwägung der Stellungnahmen und folgte damit den Vorschlägen der AGP. Ebenfalls beschlossen wurden die Vereinbarungen zu Ausgleichsmaßnahmen. Der Rat beauftragte die Verwaltung, den Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan öffentlich zu machen, wodurch er Rechtsgültigkeit erlangt.