Schwäbische Zeitung (Biberach)
Erbacher Querspange soll 2023 fertig sein
Minister Winfried Hermann informiert über den Zeitplan für das Verkehrsprojekt
ERBACH (dkd) - Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Rivoir, hat sich bei Verkehrsminister Winfried Hermann über den aktuellen Stand des Querspangenbaus und dessen Planungen erkundigt. Der Minister geht aktuell von einer Fertigstellung des Projekts im Jahr 2023 aus und spricht von Problemen beim Grunderwerb auf der Gemarkung Donaurieden.
Rund 200 Gäste hatten sich Anfang August bei Dellmensingen zum offiziellen Spatenstich für die Querspange zwischen B 311 und B 30 bei Erbach versammelt. Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Landesministerium für Verkehr, rechnete damals mit der kompletten Fertigstellung der Trasse im Jahr 2022. Verkehrsminister Hermann geht mittlerweile von einem Jahr Verspätung aus. Ein Grund hierfür dürften Einwendungen sein, die sich auf das Flurbereinigungsverfahren in Donaurieden beziehen. Um welche Einwendungen es hier genau geht, erwähnt der Minister in seinem Schreiben jedoch nicht.
Die aktuellen Bau- und Planungsarbeiten lägen weiterhin im Zeitplan. Die Arbeiten am Polder bei Dellmensingen gehen gut voran und weitere naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen sollen folgen. Mit den ersten Brückenbauwerken soll in der zweiten Hälfte 2019 begonnen werden. Die eigentlichen Straßenbauarbeiten folgen laut Minister Hermann dann im Jahr 2021 und dauern nach jetziger Planung rund zwei Jahre. Die Ingenieurleistungen beziffert Hermann aus heutiger Sicht auf rund 1,3 Millionen Euro, für die kommenden Jahre.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Erbacher Querspange ist im August 2013 rechtskräftig geworden. Diese Rechtskraft besteht weiterhin. Allerdings muss nachgebessert werden. Einige Flächen für Materiallagerung und Zufahrten zu Bauflächen (Baustraßen) sind bisher noch nicht enthalten. Zudem werden nun auch provisorische Umfahrungen eingeplant, die längerfristige Sperrungen und Verkehrsbehinderungen verhindern sollen. Aufgrund dieser Änderungen muss der Planfeststellungsbeschluss angepasst werden. Das Verfahren dazu wird derzeit vorbereitet.