Schwäbische Zeitung (Biberach)
Weitere Probleme
Zum Artikel „Neue Regeln für das Medizinstudium“(20.12.):
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts offenbart gleich mehrere Probleme: Die Wartezeit auf einen Studienplatz würde sich vermutlich deutlich reduzieren, wenn diejenigen, die den Beruf vorrangig aus finanziellen Motiven wählen, dafür keinen Anlass mehr hätten. Hier stellt die erweiterte Einführung von Arztassistenten eine sinnvolle Alternative für Wartende dar. Das sofort erhobene Lamento von Universitäten und Ärzteverbänden nach mehr Studienplätzen kann zum einen durch Arztassistenten gelöst werden, sodass Ärzte nur noch die qualifizierten Fälle betreuen.
Zum anderen existiert momentan überhaupt kein Ärztemangel, da einem Bedarf von etwa 8000 Humanmedizinern pro Jahr etwa 9000 Studienplätze gegenüberstehen. Das Gericht kritisiert auch die Abiturnote als vorrangiges Auswahlkriterium und bemängelt deren mangelnde Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern. Eine Studie aus 2014 hat ergeben, dass ein Oberstufenschüler mit identischen Noten in den Prüfungsfächern aufgrund unterschiedlicher Prüfungsordnungen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen eine 2,2, in Sachsen nur eine 2,7 und unter anderem in Baden-Württemberg oder Bayern überhaupt nicht zur Abiturprüfung zugelassen worden wäre. Insofern ist der Hinweis des Gerichts ein Armutszeugnis für die Kultusministerkonferenz und bietet ausreichend Gelegenheit für weitere Klagen.
Dr. Thomas Asche, Bad Waldsee
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