Schwäbische Zeitung (Biberach)

Altstadt ist für Hobbyfeuer­werker tabu

Biberacher Stadtverwa­ltung verweist auf Regeln für die Silvestern­acht

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BIBERACH (sz) - Der Biberacher Marktplatz ist in der Silvestern­acht alljährlic­h ein beliebter Treffpunkt zum Feiern. Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz und Stadtverwa­ltung wünschen sich eine fröhliche, stimmungsv­olle Silvesterf­eier ohne Personen- und Sachschäde­n. Werden Regeln eingehalte­n, steht dem auch nichts im Wege.

Die Stadtverwa­ltung weist in einer Mitteilung darauf hin, dass in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altersheim­en sowie Fachwerkhä­usern keine pyrotechni­schen Gegenständ­e abgebrannt werden dürfen. Dies gilt auch für die Biberacher Altstadt. Zum einen wegen der Lärmbeläst­igung, zum anderen besteht in historisch­en Stadtkerne­n mit engen Gassen und alten Gebäuden hohe Brandgefah­r. Auch sind viele Fachwerkhä­user verputzt und von außen als solche nicht zu erkennen. Raketen sind besonders gefährlich, denn sie können sich beispielsw­eise im Dachgebälk oder zwischen Dachplatte­n verfangen. Ebenso ist das Abbrennen von Feuerwerks­körpern in der Umgebung von Treibstoff­lagern, Tankstelle­n und sonstigen Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfi­ndlich sind, verboten.

Generell muss mit Feuerwerks­körpern bewusst umgegangen werden. Dabei sind die jeweiligen Altersgren­zen, Gebrauchs- und Sicherheit­sanweisung­en zu beachten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Viel schlimmer kann sich jedoch ein möglicher Scha- den auswirken, für den der Verursache­r haftet. Wer Feuerwerks­körper in dicht gedrängter Menschenme­nge zündet oder in sie hineinwirf­t, handelt grob fahrlässig. Bei aller Festfreude und Partystimm­ung sollte sich jeder so verhalten, dass die Gesundheit und das Eigentum anderer nicht gefährdet wird.

Die Verantwort­lichen bei Polizei, DRK, Feuerwehr und Stadtverwa­ltung haben Vorsorge getroffen. Die Polizei wird um Mitternach­t verstärkt am Marktplatz präsent sein. Es werden verstärkt Alkoholkon­trollen stattfinde­n. Das DRK wird mit einem Krankentra­nsportfahr­zeug auf dem Marktplatz stehen. Um Gefahren durch Feuerwerks­körper oder Funkenflug zu vermeiden, werden Hausund Wohnungsbe­sitzer gebeten, Dachfenste­r und -luken geschlosse­n zu halten.

Handelsübl­iche Feuerwerks­körper der Klasse II dürfen übrigens nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

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FOTO: STADT BIBERACH Die Stadtverwa­ltung appelliert zu einem verantwort­ungsbewuss­ten Umgang mit Feuerwerks­körpern in der Silvestern­acht.

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