Schwäbische Zeitung (Biberach)
Altstadt ist für Hobbyfeuerwerker tabu
Biberacher Stadtverwaltung verweist auf Regeln für die Silvesternacht
BIBERACH (sz) - Der Biberacher Marktplatz ist in der Silvesternacht alljährlich ein beliebter Treffpunkt zum Feiern. Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz und Stadtverwaltung wünschen sich eine fröhliche, stimmungsvolle Silvesterfeier ohne Personen- und Sachschäden. Werden Regeln eingehalten, steht dem auch nichts im Wege.
Die Stadtverwaltung weist in einer Mitteilung darauf hin, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden dürfen. Dies gilt auch für die Biberacher Altstadt. Zum einen wegen der Lärmbelästigung, zum anderen besteht in historischen Stadtkernen mit engen Gassen und alten Gebäuden hohe Brandgefahr. Auch sind viele Fachwerkhäuser verputzt und von außen als solche nicht zu erkennen. Raketen sind besonders gefährlich, denn sie können sich beispielsweise im Dachgebälk oder zwischen Dachplatten verfangen. Ebenso ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Umgebung von Treibstofflagern, Tankstellen und sonstigen Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, verboten.
Generell muss mit Feuerwerkskörpern bewusst umgegangen werden. Dabei sind die jeweiligen Altersgrenzen, Gebrauchs- und Sicherheitsanweisungen zu beachten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Viel schlimmer kann sich jedoch ein möglicher Scha- den auswirken, für den der Verursacher haftet. Wer Feuerwerkskörper in dicht gedrängter Menschenmenge zündet oder in sie hineinwirft, handelt grob fahrlässig. Bei aller Festfreude und Partystimmung sollte sich jeder so verhalten, dass die Gesundheit und das Eigentum anderer nicht gefährdet wird.
Die Verantwortlichen bei Polizei, DRK, Feuerwehr und Stadtverwaltung haben Vorsorge getroffen. Die Polizei wird um Mitternacht verstärkt am Marktplatz präsent sein. Es werden verstärkt Alkoholkontrollen stattfinden. Das DRK wird mit einem Krankentransportfahrzeug auf dem Marktplatz stehen. Um Gefahren durch Feuerwerkskörper oder Funkenflug zu vermeiden, werden Hausund Wohnungsbesitzer gebeten, Dachfenster und -luken geschlossen zu halten.
Handelsübliche Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen übrigens nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.