Schwäbische Zeitung (Biberach)
Buchauer Schlossplatz ändert sein Gesicht
Moorheilbad plant Erweiterung der Schlossklinik – Alte Bausubstanz muss weichen
BAD BUCHAU - Das neue Jahr bringt große Veränderungen für den Bad Buchauer Schlossplatz. Das 5000 Quadratmeter große Areal gehört zum Sanierungsgebiet „Kernstadt III“. Einen Teil davon hat die Stadt nun an die Moor-Heilbad Buchau gGmbH verkauft. Denn mittelfristig strebt das Moorheilbad hier eine Erweiterung der Schlossklinik an. Doch bevor Neues entsteht, muss zunächst alte Bausubstanz weichen.
Das Gesundheitszentrum Federsee wächst und wächst. Die Planungen für das neue Pflegeheim mit Tagespflege und Betreutem Wohnen laufen, zudem erhält das Thermalbad einen neuen Eingangsbereich – und über kurz oder lang steht die Erweiterung der Schlossklinik an.
Genügend Spielraum
„Der Bedarf dafür besteht“, sagt Guido Klaiber, Geschäftsführer der Thermalbad Buchau Betriebs GmbH. Doch die Möglichkeiten waren bislang eingeschränkt. Eine Erweiterung in die Höhe scheide aus, eine Aufstockung der Schlossklinik sei schon allein aus Denkmalschutzgründen unmöglich. Das Blatt wendete sich, als die Grundstückseigner die ehemaligen Brauereigebäude der Stadt zum Verkauf anboten. In nicht öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat ermächtigt, ist das Moorheilbad nun in die notariellen Verkaufsangebote für das Hofbräuhaus und Roter Bau eingetreten. Außerdem haben die Räte dem Verkauf des alten Notariats und der Freiflächen in städtischem Besitz an das Moorheilbad zugestimmt. Dies hat Bürgermeister Peter Diesch in der Ratssitzung am Dienstagabend öffentlich bekannt gegeben.
Nach wie vor bleibt ein Teil des Schlossplatzes in städtischem Besitz, um bei Bedarf das Progymnasium erweitern zu können. Das Moorheilbad verfügt damit aber über genügend Spielraum, um sich weiterentwickeln zu können. Die Schlossklinik hält derzeit 180 Betten vor, jeweils die Hälfte in der Neurologie und im psychosomatischen Bereich. „Es gibt Ansätze dafür, dass man die Anzahl der Betten ausweiten könnte“, formuliert Klaiber vorsichtig. Denn über konkrete Pläne möchte der Thermalbad-Geschäftsführer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sprechen. „Hier muss zunächst ein Gesamtkonzept entwickelt werden.“Ein Prozess, der laut Klaiber mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Denn der Schlossplatz ist ein sensibler Bereich. Für den gesamten Stiftskomplex bestehe Ensembleschutz, erklärt Bürgermeister Peter Diesch. Eine Weiterentwicklung des Schlossplatzes ist deshalb nur in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege möglich.
In der künftigen Neugestaltung werden zudem, auf Wunsch des Gemeinderats, gleich mehrere Architekten durch Mehrfachbeauftragung einbezogen. Eine Jury, bestehend aus Vertretern von Moorheilbad, Gemeinderat und Denkmalamt, werden dann voraussichtlich bis 2019/2020 den bevorzugten Entwurf ermitteln. Anders als bei einem Architektenwettbewerb sei das Ergebnis für den Bauherrn allerdings nicht bindend, vergleicht Bürgermeister Diesch. Da die Stadt jedoch zu einem Drittel an der Moor-Heilbad Buchau gGmbH beteiligt ist, sei man in jedem Fall an der Entscheidung über das neue Gesicht des Schlossplatzes beteiligt: „Das Moorheilbad ist ja kein unbekanntes Wesen, sondern eine Tochter der Stadt.“„Wir sind ein Stück von Bad Buchau“, stimmt Klaiber zu: „Es gibt hier keine Entscheidung, die ohne die Stadt gefällt wird.“
2018 wird abgebrochen
Während das Konzept für die Neugestaltung des Schlossplatzes also in Ruhe reifen soll, ist bei den Vorberei- tungen zeitnahes Handeln geboten. Das Land beteiligt sich zu 60 Prozent an den Kosten für Abbruch, Baureifmachung und Substanzverlust im Sanierungsgebiet „Kernstadt III“, gibt jedoch damit auch den Zeitplan vor. Schon 2018 werde deshalb alte Bausubstanz abgebrochen. Das alte Notariat (Schlossplatz 11), der Rote Bau und auch das Hofbräuhaus werden der Neugestaltung weichen müssen. Alle drei Gebäude seien nicht erhaltenswert im Sinne des Denkmalschutzes, verweist Klaiber auf Abstimmungsgespräche mit dem Landesdenkmalamt. Die Elternschule, die sich bislang im Roten Bau befindet, soll an einem anderen Standort in Bad Buchau untergebracht werden, so Diesch.
Pflege ist vorgegeben
Bis spätestens 2025 möchte das Moorheilbad auf der neu geschaffenen Fläche dann sein Bauvorhaben verwirklichen. Werden die im städtebaulichen Vertrag festgesetzten Fristen nicht eingehalten, behält sich die Stadt ein Rückkaufsrecht vor. Zudem verpflichtet sich das Moorheilbad das Areal in einem angemessenen Pflegezustand zu halten, bis der Schlossplatz dann schließlich sein neues Gesicht erhält.