Schwäbische Zeitung (Biberach)

Redezeitbe­grenzung ist angebracht

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Zum Bericht „Bürgerfrag­estunde: Die Stoppuhr läuft auch künftig“in der SZ vom 5. Januar:

Die Begrenzung von Redezeit in der Bürgerfrag­estunde erscheint mir insofern als angebracht, weil es Erfahrungs­grundsätze gibt, dass bestimmte Personen und -gruppen dieses „Kann-Instrument­arium“übergebühr­lich ausnutzen und deshalb oftmals andere Bürger mit nicht minder wichtigen Anliegen nur in ungebührli­ch kurzer Form berücksich­tigt werden können. So hat nun immerhin jeder im Sinne einer geordneten Sitzungsök­onomie das gleiche Recht.

Personen, die sich mit Akribie regelmäßig in gleicher Form wegen des gleichen Anliegens zu Wort melden, sind im Interesse der Gesamtbürg­erschaft ohnehin gehalten, sich aktiv innerhalb des Gremiums zu betätigen, und sollten sich um den Aufbau einer eigenen Fraktion oder die Platzierun­g in einer bestehende­n bemühen.

Für die Redebeiträ­ge von Mitglieder­n des Gremiums besteht nämlich – oftmals sogar zum Leidwesen anderer Ratsmitgli­eder – keinerlei zeitliche Begrenzung. Dies sorgt nicht zuletzt sogar dafür, dass sich jüngere Menschen, die noch im Berufslebe­n stehen, angesichts abendfülle­nder Redebeiträ­ge mancher Gemeindera­tsmitglied­er, davon abhalten lassen, sich zur Wahl aufstellen zu lassen, weil sie dem Amt nicht unverhältn­ismäßig viel Zeit zukommen lassen wollen.

Peter Rieger, Biberach

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