Schwäbische Zeitung (Biberach)
Stellungnahme geht unter
Bebauungsplan für St. Martinsesch muss vielleicht erneut beschlossen werden
BAD SCHUSSENRIED (sz) - Beim Bebauungsplanverfahren zum Baugebiet St. Martinsesch in Bad Schussenried ist es zu einem formalen Fehler gekommen. Ob der im November beschlossene Bebauungsplan deswegen nun ungültig ist, ist im Moment noch unklar. „Wir gehen jedoch davon aus, dass der Beschluss wiederholt werden muss“, sagte Hauptamtsleiter Günter Bechinka. Eine Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege war nicht weitergereicht worden.
BAD SCHUSSENRIED - Beim Bebauungsplanverfahren zum Baugebiet St. Martinsesch in Bad Schussenried ist es zu einem formalen Fehler gekommen. Ob der im November beschlossene Bebauungsplan deswegen nun ungültig ist, ist im Moment noch unklar. „Wir gehen jedoch davon aus, dass der Beschluss wiederholt werden muss“, sagte Hauptamtsleiter Günter Bechinka.
Wie diese Woche bekannt wurde, hat die Verwaltung es versäumt, eine Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege des Regierungspräsidiums Stuttgart an den zuständigen Architekten Roland Groß weiterzureichen. Daher fand sich diese Stellungnahme nicht in der Abwägungsliste wieder, die Groß in der Gemeinderatssitzung im November 2017 dem Gremium und der Öffentlichkeit vorstellte.
Brisant ist diese Information deshalb, weil sie nicht von der Verwaltung kam, sondern vom Bürgermeisterkandidaten Christoph Schwarz. Dieser sagte der SZ, eine Quelle aus dem Rathaus habe ihm zugetragen, dass diese Stellungnahme mit Absicht unterschlagen worden sei. Es gibt also höchstwahrscheinlich jemanden im Rathaus, der dem Gegenkandidaten des amtierenden Bürgermeisters aktiv interne Informationen zugespielt hat – und das wenige Wochen vor der Bürgermeisterwahl. Die Verwaltung wehrt sich gegen diese Behauptung. Hauptamtsleiter Günter Bechinka sagte der SZ, dass es sich um ein Versehen handele.
Mail sei „untergegangen“
Wie es dazu kam, dass er diese Mail nicht an Architekt Groß weitergeleitet habe, könne er sich im Nachhinein selbst nicht erklären. Die Mail sei einfach untergegangen, so Bechinka. Das Versäumnis sei ihm aufgefallen, als kurz nach der November-Gemeinderatssitzung der zuständige Sachbearbeiter des Regierungspräsidiums nachgehakt habe. Warum er direkt im Anschluss nicht die Fraktionsvorsitzenden über diesen Fehler informiert habe? Auch hier habe er im Nachhinein keine Antwort darauf. In diesem Moment sei ihm das nicht in den Sinn gekommen.
Inzwischen habe die Verwaltung die Unterlagen an das Architekturbüro Groß weitergeleitet. Die Experten seien mittlerweile damit beschäftigt, die Stellungnahme zu bearbeiten. Parallel sei das Rathaus damit beschäftigt, abzuklären, ob der Bebauungsplan durch diesen Formfehler nun ungültig ist und der Gemeinderat sich erneut damit befassen muss. Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Bad Schussenried ist das Landratsamt Biberach. Ein Sprecher erklärte auf SZ-Anfrage, dass das Landratsamt bereits zum Jahresende die Stadt Bad Schussenried um Aufklärung des Sachverhalts gebeten hatten, nachdem Schwarz bei ihnen deswegen vorstellig geworden war. Die Schussenrieder Verwaltung habe daraufhin schriftlich Stellung genommen und mittlerweile auch zugesichert, die rechtliche Situation eigenständig zu prüfen. Somit besteht aus Sicht des Landratsamts momentan kein weiterer Handlungsbedarf.
Die SZ konnte die Stellungnahme, um die es geht, am Donnerstag einsehen. Inhaltlich werden dort keine neuen Kritikpunkte aufgeworfen. Stattdessen weist der zuständige Sachbearbeiter erneut auf zwei Punkte hin, auf die er bereits bei den ersten beiden Stellungnahmen 2005 und 2015 hingewiesen hatte. In der vom 25. September 2015 hatte das Regierungspräsidium vorgeschlagen, entlang der Olzreuter Straße einen „angemessen breiten Grünstreifen“auszuweisen, um den Kreuzweg mit seiner „umgebungsgeschützten Kapelle in seiner Wirkung nicht zu beeinträchtigen“.
Planungen wurden geändert
In Konsequenz wurden die Planungen geändert und entlang der Südseite der Olzreuter Straße ein 2,50 Meter breiter Grünstreifen eingeplant, inklusive Bepflanzung. In der neuen Stellungnahme vom 18. September 2017 bemängelt der Sachbearbeiter diese Änderung als nicht ausreichend. Aus Sicht des Landesamts für Denkmalpflege sind die „denkmalfachlichen Belange insbesondere berührt, weil sich das Plangebiet im geschützten Umgebungsbereich zweier Kulturdenkmäler befindet“, so die Stellungnahme. Gemeint sind das Kloster Bad Schussenried und die Friedhofskapelle St. Martin. Zweiter Kritikpunkt ist die Höhe der geplanten Bebauung entlang der Biberacher Straße. Dort sollen mehrstöckige Häuser entstehen. Die Wandhöhe ist derzeit bei 9,60 Meter gedeckelt. Das Regierungspräsidium hatte in den beiden jüngsten Stellungnahmen Bedenken geäußert, inwieweit dadurch die „geschützte Blickbeziehung“zwischen Kapelle und Kloster gestört werde. „Wir müssen nun sorgfältig abwägen, wie wir mit dieser jüngsten Stellungnahme nun umgehen“, erklärte Bechinka. Voraussichtlich wird sich der Gemeinderat daher erneut mit diesem Thema befassen müssen. Falls der Bebauungsplan deswegen geändert wird, muss er wieder ausgelegt werden, bevor er dann erneut beschlossen werden kann.