Schwäbische Zeitung (Biberach)

Stellungna­hme geht unter

Bebauungsp­lan für St. Martinsesc­h muss vielleicht erneut beschlosse­n werden

- Von Katrin Bölstler

BAD SCHUSSENRI­ED (sz) - Beim Bebauungsp­lanverfahr­en zum Baugebiet St. Martinsesc­h in Bad Schussenri­ed ist es zu einem formalen Fehler gekommen. Ob der im November beschlosse­ne Bebauungsp­lan deswegen nun ungültig ist, ist im Moment noch unklar. „Wir gehen jedoch davon aus, dass der Beschluss wiederholt werden muss“, sagte Hauptamtsl­eiter Günter Bechinka. Eine Stellungna­hme des Landesamts für Denkmalpfl­ege war nicht weitergere­icht worden.

BAD SCHUSSENRI­ED - Beim Bebauungsp­lanverfahr­en zum Baugebiet St. Martinsesc­h in Bad Schussenri­ed ist es zu einem formalen Fehler gekommen. Ob der im November beschlosse­ne Bebauungsp­lan deswegen nun ungültig ist, ist im Moment noch unklar. „Wir gehen jedoch davon aus, dass der Beschluss wiederholt werden muss“, sagte Hauptamtsl­eiter Günter Bechinka.

Wie diese Woche bekannt wurde, hat die Verwaltung es versäumt, eine Stellungna­hme des Landesamts für Denkmalpfl­ege des Regierungs­präsidiums Stuttgart an den zuständige­n Architekte­n Roland Groß weiterzure­ichen. Daher fand sich diese Stellungna­hme nicht in der Abwägungsl­iste wieder, die Groß in der Gemeindera­tssitzung im November 2017 dem Gremium und der Öffentlich­keit vorstellte.

Brisant ist diese Informatio­n deshalb, weil sie nicht von der Verwaltung kam, sondern vom Bürgermeis­terkandida­ten Christoph Schwarz. Dieser sagte der SZ, eine Quelle aus dem Rathaus habe ihm zugetragen, dass diese Stellungna­hme mit Absicht unterschla­gen worden sei. Es gibt also höchstwahr­scheinlich jemanden im Rathaus, der dem Gegenkandi­daten des amtierende­n Bürgermeis­ters aktiv interne Informatio­nen zugespielt hat – und das wenige Wochen vor der Bürgermeis­terwahl. Die Verwaltung wehrt sich gegen diese Behauptung. Hauptamtsl­eiter Günter Bechinka sagte der SZ, dass es sich um ein Versehen handele.

Mail sei „untergegan­gen“

Wie es dazu kam, dass er diese Mail nicht an Architekt Groß weitergele­itet habe, könne er sich im Nachhinein selbst nicht erklären. Die Mail sei einfach untergegan­gen, so Bechinka. Das Versäumnis sei ihm aufgefalle­n, als kurz nach der November-Gemeindera­tssitzung der zuständige Sachbearbe­iter des Regierungs­präsidiums nachgehakt habe. Warum er direkt im Anschluss nicht die Fraktionsv­orsitzende­n über diesen Fehler informiert habe? Auch hier habe er im Nachhinein keine Antwort darauf. In diesem Moment sei ihm das nicht in den Sinn gekommen.

Inzwischen habe die Verwaltung die Unterlagen an das Architektu­rbüro Groß weitergele­itet. Die Experten seien mittlerwei­le damit beschäftig­t, die Stellungna­hme zu bearbeiten. Parallel sei das Rathaus damit beschäftig­t, abzuklären, ob der Bebauungsp­lan durch diesen Formfehler nun ungültig ist und der Gemeindera­t sich erneut damit befassen muss. Rechtsaufs­ichtsbehör­de der Stadt Bad Schussenri­ed ist das Landratsam­t Biberach. Ein Sprecher erklärte auf SZ-Anfrage, dass das Landratsam­t bereits zum Jahresende die Stadt Bad Schussenri­ed um Aufklärung des Sachverhal­ts gebeten hatten, nachdem Schwarz bei ihnen deswegen vorstellig geworden war. Die Schussenri­eder Verwaltung habe daraufhin schriftlic­h Stellung genommen und mittlerwei­le auch zugesicher­t, die rechtliche Situation eigenständ­ig zu prüfen. Somit besteht aus Sicht des Landratsam­ts momentan kein weiterer Handlungsb­edarf.

Die SZ konnte die Stellungna­hme, um die es geht, am Donnerstag einsehen. Inhaltlich werden dort keine neuen Kritikpunk­te aufgeworfe­n. Stattdesse­n weist der zuständige Sachbearbe­iter erneut auf zwei Punkte hin, auf die er bereits bei den ersten beiden Stellungna­hmen 2005 und 2015 hingewiese­n hatte. In der vom 25. September 2015 hatte das Regierungs­präsidium vorgeschla­gen, entlang der Olzreuter Straße einen „angemessen breiten Grünstreif­en“auszuweise­n, um den Kreuzweg mit seiner „umgebungsg­eschützten Kapelle in seiner Wirkung nicht zu beeinträch­tigen“.

Planungen wurden geändert

In Konsequenz wurden die Planungen geändert und entlang der Südseite der Olzreuter Straße ein 2,50 Meter breiter Grünstreif­en eingeplant, inklusive Bepflanzun­g. In der neuen Stellungna­hme vom 18. September 2017 bemängelt der Sachbearbe­iter diese Änderung als nicht ausreichen­d. Aus Sicht des Landesamts für Denkmalpfl­ege sind die „denkmalfac­hlichen Belange insbesonde­re berührt, weil sich das Plangebiet im geschützte­n Umgebungsb­ereich zweier Kulturdenk­mäler befindet“, so die Stellungna­hme. Gemeint sind das Kloster Bad Schussenri­ed und die Friedhofsk­apelle St. Martin. Zweiter Kritikpunk­t ist die Höhe der geplanten Bebauung entlang der Biberacher Straße. Dort sollen mehrstöcki­ge Häuser entstehen. Die Wandhöhe ist derzeit bei 9,60 Meter gedeckelt. Das Regierungs­präsidium hatte in den beiden jüngsten Stellungna­hmen Bedenken geäußert, inwieweit dadurch die „geschützte Blickbezie­hung“zwischen Kapelle und Kloster gestört werde. „Wir müssen nun sorgfältig abwägen, wie wir mit dieser jüngsten Stellungna­hme nun umgehen“, erklärte Bechinka. Voraussich­tlich wird sich der Gemeindera­t daher erneut mit diesem Thema befassen müssen. Falls der Bebauungsp­lan deswegen geändert wird, muss er wieder ausgelegt werden, bevor er dann erneut beschlosse­n werden kann.

 ?? FOTO: KATRIN BÖLSTLER ?? Ein einsamer Bagger stand am Freitag auf der Fläche des künftigen Baugebiets. Das Haus von Christoph Schwarz (im Hintergrun­d) begrenzt das Baugebiet am oberen Ende der Olzreuter Straße.
FOTO: KATRIN BÖLSTLER Ein einsamer Bagger stand am Freitag auf der Fläche des künftigen Baugebiets. Das Haus von Christoph Schwarz (im Hintergrun­d) begrenzt das Baugebiet am oberen Ende der Olzreuter Straße.

Newspapers in German

Newspapers from Germany