Schwäbische Zeitung (Biberach)
Wie Autokäufer auf der Probefahrt versichert sind
Wer mit dem Auto eines privaten Verkäufers eine Probefahrt plant, sollte die möglichen Folgen eines Unfalls kennen, rät der TÜV Nord. Grundsätzlich müsse der Probefahrer darauf achten, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet und versichert ist. Ohne einen Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden sollte man keine Probefahrt antreten, rät die Prüforganisation.
Beim Verkauf von privat an privat muss der Käufer nämlich damit rechnen, für alles zu haften, was er an Schäden verursacht hat. Selbst bei einer Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug zahlt man mindestens die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Besitzers bei der Versicherung. In der Regel kommt dann auch eine private Haftpflichtversicherung nicht für diese Kosten auf. Ratsam sei, alle Einzelheiten zur Probefahrt vorher mit dem Verkäufer schriftlich festzuhalten. Auch bereits vorhandene Schäden sollten in der Vereinbarung notiert werden.
Fahrzeuge, die ein professioneller Händler anbietet, verfügen in der Regel über eine amtliche Zulassung oder ein rotes Kennzeichen speziell für Probefahrten. Sofern der Händler nicht ausdrücklich auf das Fehlen einer Vollkaskoversicherung hinweist, könne der Probefahrer davon ausgehen, dass sie existiert. (dpa)