Schwäbische Zeitung (Biberach)
Asylbewerber wegen Mord an afghanischer Christin vor Gericht
Vierfache Mutter vor den Augen ihrer Kinder erstochen
TRAUNSTEIN (AFP/KNA/dpa) Weil er eine vierfache Mutter erstochen haben soll, muss sich seit Dienstag ein afghanischer Asylbewerber vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen vor, im April 2017 eine 38-jährige Landsfrau, die vom Islam zum Christentum konvertiert war, in Prien am Chiemsee ermordet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft nannte das Motiv des Angeklagten „besonders verachtenswert und auf tiefster Stufe stehend“. Demnach tötete der muslimische Mann die Frau vor einem Supermarkt, weil sie ihn seit 2013 mehrfach aufgefordert habe, zum Christentum überzutreten. So könne er leichter in Deutschland bleiben. Im Gespräch mit dem Sachverständigen hatte der Angeklagte vor dem Prozess gesagt, er habe sie gebeten, ihn in Ruhe zu lassen. Schon 2013 habe er vorgehabt, sie zu töten.
Im April 2017 sah er die Frau dann in einem Supermarkt, holte aus seiner Wohnung ein Messer, kehrte zurück und stach die 38-Jährige vor den Augen ihrer damals fünf und elf Jahre alten Söhne nieder. Obwohl mehrere Zeugen den Täter hätten abhalten wollen, habe er das Opfer immer wieder angegriffen, heißt es. Selbst ein geworfener Einkaufswagen und ein zur Abwehr eingesetzter Bauzaun hätten ihn nicht aufhalten können. Schließlich überwältigten ihn Zeugen dennoch. Die Frau starb auf dem Weg ins Krankenhaus.
Mehrfach psychiatrisch behandelt
Die Frau lebte mit ihren Kindern seit 2011 in Deutschland. Schon zwei Jahre zuvor soll sie in Afghanistan den christlichen Glauben angenommen haben. In Prien sei sie in der evangelischen Kirchengemeinde engagiert gewesen. Den Ermittlungen zufolge kannte sie den Angeklagten, ohne mit ihm in engerem Kontakt zu stehen. Der 30-Jährige hatte die Tat gegenüber der Polizei zunächst gestanden, aber keine Angaben zu seinem Motiv gemacht. Er hält sich seit 2013 in Deutschland auf und soll nach seinem Ablehnungsbescheid Ende 2016 mehrfach stationär psychiatrisch behandelt worden sein.
Beim Prozessauftakt gab er an, sich an die Tat nicht erinnern zu können. An dem Prozess nehmen die beiden älteren der vier Söhne der Frau, ihre Schwester und ihr Bruder als Nebenkläger teil. Es sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt.