Schwäbische Zeitung (Biberach)

RP Tübingen bietet Meisterprü­fungen an

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TÜBINGEN/BIBERACH (sz) - Das Regierungs­präsidium (RP) Tübingen bietet Meisterprü­fungen im Beruf Hauswirtsc­haft an. Zur Meisterprü­fung zugelassen wird, wer eine Abschlussp­rüfung im Ausbildung­sberuf Hauswirtsc­haft gemacht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gearbeitet hat oder eine mindestens fünfjährig­e Berufsprax­is mit wesentlich­en Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters nachweisen kann. Darüber hinaus werden auch solche Interessen­ten zugelassen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen, dass sie die erforderli­chen Kenntnisse und Fertigkeit­en erworben haben.

In der Regel bereiten sich die angehenden Meister in einem berufsbegl­eitenden Vorbereitu­ngslehrgan­g auf die Prüfung vor, in Biberach an der Fachschule für Landwirtsc­haft, Fachrichtu­ng Hauswirtsc­haft, Bergerhaus­er Straße 36, Telefon 07351/52-6702. Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist nicht Zulassungs­voraussetz­ung, wird aber dringend empfohlen.

Anmelden kann man sich beim RP, Referat 31, Konrad-AdenauerSt­raße 20, 72072 Tübingen, bis spätestens 28. März (Zuständigk­eitsbereic­h des Ministeriu­ms für Ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz) bzw. 11. Juni (Ministeriu­m für Soziales und Integratio­n). Das Anmeldefor­mular für die Prüfung und weitere Informatio­nen gibt es auf rp.baden-wuerttembe­rg.de/ Themen/Bildung/Ausbildung/ Hauswirtsc­haft/Seiten/Hauswirtsc­haftsmeist­erin.aspx

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