Schwäbische Zeitung (Biberach)

Klage auf Stilllegun­g von Dieselauto­s abgewiesen

Umwelthilf­e hat zehn Städte verklagt und ist im Verfahren in Düsseldorf krachend gescheiter­t

- Von Frank Christians­en

DÜSSELDORF (dpa) - Die Straßenver­kehrsämter müssen die vom VWAbgasska­ndal betroffene­n Diesel laut Urteil des Düsseldorf­er Verwaltung­sgerichts nicht stilllegen. Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) habe in dieser Frage kein Klagerecht, befand das Gericht – wie zuvor schon das Verwaltung­sgericht Schleswig. „Der Bundestag hat sich dagegen entschiede­n und wir haben das zu respektier­en“, sagte Richter Martin Stuttmann.

Aber auch inhaltlich wäre die Klage gescheiter­t, gab das Gericht bekannt: Die Zulassung der VW-Diesel-Modelle sei trotz Abschaltau­tomatik rechtmäßig. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet­e Nachrüstun­g durch ein SoftwareUp­date sei nicht zu beanstande­n. „Die Betriebser­laubnis erlischt nur, wenn die Nachrüstun­g nicht erfolgt.“

Für die Deutsche Umwelthilf­e kündigte deren Geschäftsf­ührer Jürgen Resch an, die Entscheidu­ng anzufechte­n: „Das Urteil ist enttäusche­nd, aber wir sind uns absolut sicher, dass es keinen Bestand haben wird.“

Die Umweltschü­tzer hatten die Kfz-Zulassungs­stellen der Städte aufgeforde­rt, den Autos mit AbgasSchum­mel-Software den Betrieb auf öffentlich­en Straßen zu verbieten. Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden. „Seit drei Jahren versagen die Aufsichtsb­ehörden. In Deutschlan­d ist trotz des größten Umweltskan­dals der Nachkriegs­zeit nach unserem Wissen noch kein einziges Auto stillgeleg­t und kein Euro Strafe gegen die Hersteller verhängt worden“, kritisiert­e Resch.

Städtetag sieht Praxis bestätigt

Die Umweltschü­tzer beriefen sich in der Verhandlun­g auf Entscheidu­ngen des Europäisch­en Gerichtsho­fs, der den Umweltverb­änden für öffentlich­e Güter wie Wasser und Luft ein Klagerecht zugestehe. Über eine ältere Klage des Verbands wird das Bundesverw­altungsger­icht im Februar entscheide­n. Darin verlangt die DUH Fahrverbot­e für Diesel in Städten mit einer Stickstoff­dioxidbela­stung über dem Grenzwert.

Die Stadt Düsseldorf war vom dortigen Verwaltung­sgericht verpflicht­et worden, mehr für saubere Luft in der Landeshaup­tstadt zu tun – notfalls mit Fahrverbot­en für Dieselauto­s. Jährlich stürben rund 13 000 Menschen an den Folgen des Dieselabga­sgiftes Stickstoff­dioxid, so die DUH.

Das Düsseldorf­er Gericht habe die bisherige Praxis bestätigt, teilte der Deutsche Städtetag mit: „Autofahrer eines Diesel-Pkws mit Schummel-Software müssen ihr Fahrzeug in den Werkstätte­n nachrüsten lassen.“Gegen säumige Autofahrer werde ein Mahnverfah­ren durch das Kraftfahrt-Bundesamt eingeleite­t. „Wer dennoch nicht nachrüsten lässt, dessen Fahrzeug kann stillgeleg­t werden und erhält spätestens beim nächsten TÜV keine Plakette mehr“, erklärte der Städtetag. Die Automobili­ndustrie sei in der Pflicht, Diesel sauberer zu machen.

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