Schwäbische Zeitung (Biberach)
Leichtes Spiel für junge Trinker
Nur knapp zwei Drittel der Läden in der Ulmer Innenstadt hielten sich an den Jugendschutz
ULM (sz) - Die Verkäufer von Schnaps, Bier, Kippen und anderem nehmen es mit dem Verkauf der gefährlichen Waren nicht so genau, wie es das Gesetz vorschreibt. Bei 24 städtischen Kontrollen im vergangenen Jahr wurden neun Verstöße moniert. So erhielten die 16- und 17-jährigen Testkäufer überaus häufig Zigaretten, in sechs Fällen sogar hochprozentigen Alkohol wie Whisky und Wodka. Als erfreulich wertet die stadtverwaltung, dass die zwei kontrollierten Gaststätten den Testkäufern keine Shisha zum Rauchen verkauft haben. Das Ergebnis bei Kontrollen auf dem Ulmer Weihnachtsmarkt ergab, dass bei sechs Testkäufen die Jugendlichen an drei Verkaufsständen unerlaubterweise ein branntweinhaltiges Getränk erhielten, beispielsweise einen Glühwein mit Schuss.
Gegen die Händler beziehungsweise deren Angestellte werden nach Angaben der Stadtverwaltung bei Verstößen Bußgeldverfahren zwischen 150 und 750 Euro eingeleitet. Aus Sicht von Polizei und Bürgerdiensten hätte das Ergebnis deutlich besser ausfallen sollen: Nur 15 der kontrollierten Verkaufsstellen hielten sich genau an die Vorschriften. Das belegt aus Sicht der Bürgerdienste, dass auch in Zukunft auf Testkäufe nicht verzichtet werden könne. Die „Erfolge“der Testkäufer sind auf gleichbleibend hohem Niveau: Im vergangenen Jahr kamen die jugendlichen Testkäufer bei 23 Kontrollen in acht Fällen zu Rauschmitteln, davor waren es bei 17 Kontrollen elf Verstöße.
Die Bürgerdienste der Stadtverwaltung Ulm haben die Testkäufe in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Ulm in der Ulmer Innenstadt ausgeführt, um zu überprüfen, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Dabei sind zwei Jugendliche, meistens Auszubildende der Stadt, gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Bürgerdienste und einem Polizeibeamten unterwegs. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 24 Kontrollen vorgenommen und geschaut, ob das Verkaufspersonal sich beim Verkauf von branntweinhaltigen Getränken und Tabakwaren an die geltenden Regeln hielt. Dabei waren neben Supermärkten, Kiosken und einer Tankstelle auch EZigaretten-Geschäfte und zwei Shisha-Bars sowie Stände des Ulmer Weihnachtsmarktes Ziel der Testkäufer.
Im bundesweit geltenden Jugendschutzgesetz ist festgelegt, dass weder Hochprozentiges und Zigaretten noch Filme oder Computerspiele ohne Jugendfreigabe an Jugendliche verkauft werden dürfen. In vielen Geschäften gibt es deshalb Kassensysteme, die das Verkaufspersonal bei solchen Produkten generell warnen.
In einigen Fällen wurden diese Warnungen jedoch nicht beachtet und die eigentlich für Jugendliche verbotenen Waren verkauft. Dabei waren die Testkäufer altersangemessen gekleidet, versuchten nicht, das Personal zu überreden und wiesen sich auf Nachfrage sofort aus. Seit September 2007 ist es Jugendlichen unter 18 Jahren weder gestattet, Zigaretten zu kaufen, noch diese in der Öffentlichkeit zu rauchen. Zuvor lag die diesbezügliche Altersgrenze bei 16 Jahren.