Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mehrfacher Widerstand führt zu Haftstrafe
Amtsgericht verurteilt 34-Jährigen wegen einer ganzen Reihe von Straftaten
BIBERACH - Eine ganze Kette von Straftaten hat das Amtsgericht Biberach mit einem 34-jährigen Angeklagten verhandelt. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung lauteten die Anklagepunkte. Dabei handelte es sich um mehrere Taten, die sich über ein Vierteljahr hinzogen. Die Gemeinsamkeit dabei: Der Beklagte war immer stark betrunken. Nun muss er acht Monate in Haft.
Im ersten Fall wurde die Polizei zu einer Wohnung gerufen, weil von dort aus Gegenstände auf die Straße geworfen wurde. Niemand öffnete. Die Polizei sah eine Gefährdung der Sicherheit und verschaffte sich Zutritt zu der Wohnung. Dort fand sich der Angeklagte gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin. Der Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, kamen beide nicht nach. Als der Angeklagte seiner Lebensgefährtin zu Hilfe eilen wollte, spitzte sich die Situation zu. Nach handgreiflichen Auseinandersetzungen und lautstarken Beschimpfungen der Polizisten wurden dem Angeklagten letztlich Handschellen angelegt und dieser aus der Wohnung gebracht.
Wochen später wurde die Polizei zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung desselben Paares an einer Bushaltestelle gerufen. Als letzter Punkt der Reihe kam eine Anforderung an die Polizei wegen Ruhestörung in einem Mehrfamilienhaus in Biberach. Dort hatte sich besagtes Paar im Treppenhaus vor der Wohnung der Frau niedergelassen. Den Beamten gelang es nur mit Mühe, die beiden Personen von dort wegzubringen und wieder Ruhe herzustellen. Auch hier kam es zu massiven Beleidigungen und Widerstand. Die Polizisten und die Dienststellenleitung stellten Strafanzeigen.
Bei der Verhandlung schilderten die beteiligten Polizisten den Tathergang. Der Beklagte ist für die Polizei kein Unbekannter. Seit Jahren kam es immer wieder zu Einsätzen. Zeugen gaben an, häufig lautstarke Auseinandersetzungen oder Rangeleien zwischen dem Paar bemerkt zu haben. Das Strafregister des Angeklagten beinhaltete zahlreiche Verurteilungen in den vergangenen 20 Jahren.
Hoher Alkoholkonsum
Für das Gericht war zu klären, wie maßgeblich für die zahlreichen Straftaten die Alkoholkrankheit des 34jährigen Angeklagten ist. Dazu wurde ein Sachverständiger des ZfP Südwürttemberg gehört. Der Gutachter führte aus, dass sicher davon auszugehen sei, dass der hohe Alkoholkonsum die Steuerfähigkeit des Angeklagten in Ausnahmesituationen beeinträchtige.
Der Angeklagte, der sich während der Verhandlung mit Handschlag bei den betroffenen Beamten entschuldigte, ließ jedoch eine Einsicht in seinen problematischen Alkoholkonsum vermissen. Nachdem er sich nach der Anklageerhebung zu einer Entgiftung in ein Krankenhaus begeben hatte, sieht er sich auf einem guten Weg. Obwohl sich während der Verhandlung herausstellte, dass er wieder dem Alkohol zuspricht, zeigte er sich überzeugt, die Dinge im Griff zu haben.
Der Staatsanwalt forderte für alle Straftaten gemeinsam eine Haftstrafe von zehn Monaten. Richterin Julia Wichmann blieb zwei Monate unter dem geforderten Strafmaß, verurteilte den Angeklagten zu acht Monaten Haft und erlegte ihm die Kosten des Verfahrens auf. Die geringere Strafe begründete sich durch die ersichtliche Alkoholkrankheit des Beschuldigten. Sie nutzte die Urteilsbegründung für deutliche Worte an den Angeklagten. Ohne einen vollständigen Alkoholverzicht werde er sein Leben nicht in den Griff bekommen. Gute Absichten allein seien dafür nicht ausreichend. Seine Chance sei, sich um eine langfristige Entwöhnungstherapie zu bewerben und sein persönliches Umfeld zu ordnen.