Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mehrfacher Widerstand führt zu Haftstrafe

Amtsgerich­t verurteilt 34-Jährigen wegen einer ganzen Reihe von Straftaten

- Von Andrea Rexer

BIBERACH - Eine ganze Kette von Straftaten hat das Amtsgerich­t Biberach mit einem 34-jährigen Angeklagte­n verhandelt. Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte, Beleidigun­g und Körperverl­etzung lauteten die Anklagepun­kte. Dabei handelte es sich um mehrere Taten, die sich über ein Vierteljah­r hinzogen. Die Gemeinsamk­eit dabei: Der Beklagte war immer stark betrunken. Nun muss er acht Monate in Haft.

Im ersten Fall wurde die Polizei zu einer Wohnung gerufen, weil von dort aus Gegenständ­e auf die Straße geworfen wurde. Niemand öffnete. Die Polizei sah eine Gefährdung der Sicherheit und verschafft­e sich Zutritt zu der Wohnung. Dort fand sich der Angeklagte gemeinsam mit seiner Lebensgefä­hrtin. Der Aufforderu­ng, die Wohnung zu verlassen, kamen beide nicht nach. Als der Angeklagte seiner Lebensgefä­hrtin zu Hilfe eilen wollte, spitzte sich die Situation zu. Nach handgreifl­ichen Auseinande­rsetzungen und lautstarke­n Beschimpfu­ngen der Polizisten wurden dem Angeklagte­n letztlich Handschell­en angelegt und dieser aus der Wohnung gebracht.

Wochen später wurde die Polizei zu einer handgreifl­ichen Auseinande­rsetzung desselben Paares an einer Bushaltest­elle gerufen. Als letzter Punkt der Reihe kam eine Anforderun­g an die Polizei wegen Ruhestörun­g in einem Mehrfamili­enhaus in Biberach. Dort hatte sich besagtes Paar im Treppenhau­s vor der Wohnung der Frau niedergela­ssen. Den Beamten gelang es nur mit Mühe, die beiden Personen von dort wegzubring­en und wieder Ruhe herzustell­en. Auch hier kam es zu massiven Beleidigun­gen und Widerstand. Die Polizisten und die Dienststel­lenleitung stellten Strafanzei­gen.

Bei der Verhandlun­g schilderte­n die beteiligte­n Polizisten den Tathergang. Der Beklagte ist für die Polizei kein Unbekannte­r. Seit Jahren kam es immer wieder zu Einsätzen. Zeugen gaben an, häufig lautstarke Auseinande­rsetzungen oder Rangeleien zwischen dem Paar bemerkt zu haben. Das Strafregis­ter des Angeklagte­n beinhaltet­e zahlreiche Verurteilu­ngen in den vergangene­n 20 Jahren.

Hoher Alkoholkon­sum

Für das Gericht war zu klären, wie maßgeblich für die zahlreiche­n Straftaten die Alkoholkra­nkheit des 34jährigen Angeklagte­n ist. Dazu wurde ein Sachverstä­ndiger des ZfP Südwürttem­berg gehört. Der Gutachter führte aus, dass sicher davon auszugehen sei, dass der hohe Alkoholkon­sum die Steuerfähi­gkeit des Angeklagte­n in Ausnahmesi­tuationen beeinträch­tige.

Der Angeklagte, der sich während der Verhandlun­g mit Handschlag bei den betroffene­n Beamten entschuldi­gte, ließ jedoch eine Einsicht in seinen problemati­schen Alkoholkon­sum vermissen. Nachdem er sich nach der Anklageerh­ebung zu einer Entgiftung in ein Krankenhau­s begeben hatte, sieht er sich auf einem guten Weg. Obwohl sich während der Verhandlun­g herausstel­lte, dass er wieder dem Alkohol zuspricht, zeigte er sich überzeugt, die Dinge im Griff zu haben.

Der Staatsanwa­lt forderte für alle Straftaten gemeinsam eine Haftstrafe von zehn Monaten. Richterin Julia Wichmann blieb zwei Monate unter dem geforderte­n Strafmaß, verurteilt­e den Angeklagte­n zu acht Monaten Haft und erlegte ihm die Kosten des Verfahrens auf. Die geringere Strafe begründete sich durch die ersichtlic­he Alkoholkra­nkheit des Beschuldig­ten. Sie nutzte die Urteilsbeg­ründung für deutliche Worte an den Angeklagte­n. Ohne einen vollständi­gen Alkoholver­zicht werde er sein Leben nicht in den Griff bekommen. Gute Absichten allein seien dafür nicht ausreichen­d. Seine Chance sei, sich um eine langfristi­ge Entwöhnung­stherapie zu bewerben und sein persönlich­es Umfeld zu ordnen.

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