Schwäbische Zeitung (Biberach)
Sachbeschädigung: Jugendliche müssen Schaden ersetzen
Polizei ermittelt sechs Jungen und Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahre als Täter – Jugendliche gestehen Farbschmierereien
BIBERACH (sz) - Besudelte Wände in der Innenstadt, am Bahnhof, in Unterführungen, an der Stadtpfarrkirche St. Martin, am Museum, am Haus Maria und vielen anderen Orten haben in den vergangenen Wochen die Menschen in Biberach verärgert. Die Polizei kam jetzt den Verantwortlichen auf die Spur.
Laut Pressemitteilung führten die Ermittlungen der Polizei zu sechs Jungen und Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren. Gegen die Jugendlichen laufen jetzt Strafanzeigen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Die Ermittler gehen davon aus, dass noch weitere Tatverdächtige dazukommen werden.
Neben den Farbschmierereien werden ihnen auch umfangreiche und kostspielige Sachbeschädigungen in Toilettenanlagen, unter anderem am ZOB und in der DollingerRealschule, vorgeworfen.
Den Jugendsachbearbeitern liegen inzwischen schon einige Geständnisse vor, wie das Polizeipräsidium Ulm am Dienstag mitteilte. Die Hauptverantwortlichen wollen für ihre Taten jedoch bislang nicht geradestehen. Die Ermittlungen und Zeugenvernehmungen gingen deshalb mit Nachdruck weiter, so die Polizei weiter.
Streetworker mit ins Boot nehmen
Um die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens drehen sich jetzt Gespräche, die die Polizei mit den Beteiligten und den Erziehungsberechtigten führen wird. Die Ermittler wollen hierbei auch die örtlichen Streetworker mit ins Boot nehmen. Die Jugendsachbearbeiter hoffen, dass die betroffenen Jugendlichen von sich aus einen Schlussstrich unter die Sache ziehen werden. Die Ermittlungen und die Erhebung von Beweisen laufen parallel weiter.
Die Polizei appelliert insbesondere an Jugendliche und Eltern, sich kritisch mit dem Thema illegale Graffiti auseinanderzusetzen. Die rechtlichen Konsequenzen können für Kinder und Jugendliche einschneidende Folgen haben. Erziehungsmaßregeln, Arbeitsauflagen, Arrest, Jugendstrafe sind Beispiele für mögliche Ahndungen. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche, die gegenüber den Verantwortlichen auch noch viele Jahre nach der Tat durchgesetzt werden können.