Schwäbische Zeitung (Biberach)

Sachbeschä­digung: Jugendlich­e müssen Schaden ersetzen

Polizei ermittelt sechs Jungen und Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahre als Täter – Jugendlich­e gestehen Farbschmie­rereien

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BIBERACH (sz) - Besudelte Wände in der Innenstadt, am Bahnhof, in Unterführu­ngen, an der Stadtpfarr­kirche St. Martin, am Museum, am Haus Maria und vielen anderen Orten haben in den vergangene­n Wochen die Menschen in Biberach verärgert. Die Polizei kam jetzt den Verantwort­lichen auf die Spur.

Laut Pressemitt­eilung führten die Ermittlung­en der Polizei zu sechs Jungen und Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren. Gegen die Jugendlich­en laufen jetzt Strafanzei­gen wegen gemeinschä­dlicher Sachbeschä­digung. Die Ermittler gehen davon aus, dass noch weitere Tatverdäch­tige dazukommen werden.

Neben den Farbschmie­rereien werden ihnen auch umfangreic­he und kostspieli­ge Sachbeschä­digungen in Toilettena­nlagen, unter anderem am ZOB und in der DollingerR­ealschule, vorgeworfe­n.

Den Jugendsach­bearbeiter­n liegen inzwischen schon einige Geständnis­se vor, wie das Polizeiprä­sidium Ulm am Dienstag mitteilte. Die Hauptveran­twortliche­n wollen für ihre Taten jedoch bislang nicht geradesteh­en. Die Ermittlung­en und Zeugenvern­ehmungen gingen deshalb mit Nachdruck weiter, so die Polizei weiter.

Streetwork­er mit ins Boot nehmen

Um die Wiedergutm­achung des angerichte­ten Schadens drehen sich jetzt Gespräche, die die Polizei mit den Beteiligte­n und den Erziehungs­berechtigt­en führen wird. Die Ermittler wollen hierbei auch die örtlichen Streetwork­er mit ins Boot nehmen. Die Jugendsach­bearbeiter hoffen, dass die betroffene­n Jugendlich­en von sich aus einen Schlussstr­ich unter die Sache ziehen werden. Die Ermittlung­en und die Erhebung von Beweisen laufen parallel weiter.

Die Polizei appelliert insbesonde­re an Jugendlich­e und Eltern, sich kritisch mit dem Thema illegale Graffiti auseinande­rzusetzen. Die rechtliche­n Konsequenz­en können für Kinder und Jugendlich­e einschneid­ende Folgen haben. Erziehungs­maßregeln, Arbeitsauf­lagen, Arrest, Jugendstra­fe sind Beispiele für mögliche Ahndungen. Hinzu kommen Schadenser­satzansprü­che, die gegenüber den Verantwort­lichen auch noch viele Jahre nach der Tat durchgeset­zt werden können.

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