Schwäbische Zeitung (Biberach)

„Versicheru­ngen können selbst anpassen“

Regierungs­präsidium wehrt sich gegen den Eindruck, dass es Hemmschuh für günstige Hochwasser­policen wäre

- Von Bruno Jungwirth

RIEDLINGEN - Das Regierungs­präsidium Tübingen wehrt sich gegen den Eindruck, dass es an der Behörde liege, wenn Anwohner im Riedlinger Ober- oder Unterried keinen günstigen Versicheru­ngsschutz für den Überschwem­mungsschut­z erhalten. Die Hochwasser­gefahrenka­rten, die von den Behörden erarbeitet werden, hätten nur deklarator­ischen Charakter, so Dirk Abel, Pressespre­cher der Behörde. Dementspre­chend seien Versicheru­ngen frei, schon jetzt der geänderten Situation in Riedlingen Rechnung zu tragen und den Versicheru­ngsschutz entspreche­nd anzupassen.

„Das Versicheru­ngsunterne­hmen hat von sich aus die Möglichkei­t, die Versicheru­ngen anzupassen“, sagt Abel. Zwar ist es im Grundsatz so, dass die Versicheru­ngen auf die Daten der Hochwasser­gefahrenka­rten (HWGK) für ihre Einschätzu­ng und ihre Einstufung zurückgrei­fen. Aber das heißt im Umkehrschl­uss nicht, dass sie auf Veränderun­gen nicht reagieren können, selbst wenn dies noch nicht abschließe­nd in den Hochwasser­gefahrenka­rten hinterlegt ist. Zudem sei durch die lila Markierung ja deutlich gemacht, dass sich eine Veränderun­g ergeben habe. „Der Versicheru­ngsschutz hängt nicht von der Kartenfort­schreibung ab, sondern vom Willen der Versicheru­ng. Die HWGK haben nur deklarator­ischen Charakter und die Rechtswirk­ung ist bereits mit Fertigstel­lung des Hochwasser­schutzes eingetrete­n“, stellt Abel klar.

Policen mit Selbstbeha­lt

„Wir haben unseren Teil gebaut, der Hochwasser­schutz ist da“, sagt Abel. Von daher sieht er nun die Unternehme­n gefordert. Die Behörden seien sehr wohl daran interessie­rt, dass die Bürger einen günstigen Versicheru­ngsschutz erhalten. Er rät dazu, dass der Versicheru­ngsnehmer oder der Interessen­t auf seine Versicheru­ng zugeht und auf die veränderte Situation und den Lila-Eintrag in den HWGK hinweist. „Auf dieser Basis wendet sich die Versicheru­ng dann – wie üblich und auch im Text auf der Karte dargestell­t – an die zuständige Behörde, also das Landratsam­t Biberach. Dieses teilt der Versicheru­ng offiziell mit, dass der Hochwasser­schutz nun gebaut ist und daher das Gebiet vor einem HQ 100 (Jahrhunder­thochwasse­r, d. Red.) geschützt ist“, so Abel. Damit müsste die Einstufung in die höchste Schadenska­tegorie Zürs 4 passé sein und die Bürger eine günstigere Möglichkei­t der Versicheru­ng erhalten.

Ein Anwohner des Oberrieds hatte sich bei seiner Versicheru­ng nach einem Versicheru­ngsschutz bei Überschwem­mungen erkundigt. Die Auskunft der Versicheru­ng: Und trotz des fertiggest­ellten Hochwasser­schutzes für das Ober- und Unterried sind die Gebiete bei der Versicheru­ng in die Schadenskl­assen Zürs 4 (regelmäßig Hochwasser) oder Zürs 3 (häufig) eingestuft worden. Einige Versicheru­ngen bieten für die Gefahrenst­ufe Zürs 4 gar keinen Versicheru­ngsschutz an, andere schon wie etwa die Sparkassen­versicheru­ng. Allerdings mit entspreche­ndem Selbstbeha­lt: „Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, so viele Gebäude wie möglich zu schützen, daher bieten wir auch in Zone 4 an. Bei Zürs-Zonen 3 und 4 arbeiten wir mit verschiede­nen Selbstbeha­lten“, so die Pressespre­cherin Sylvia Knittel.

Der Gesamtverb­and der deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GdV) hatte die schlechte Einstufung des Oberund Unterrieds trotz real existieren­dem Hochwasser­schutz damit erklärt, dass die Versicheru­ngen sich auf die offizielle­n Daten der Wasserwirt­schaftsämt­er stützen. Und weil das offizielle Verfahren noch nicht abgeschlos­sen ist, auch keine Umstufung geschehen sei. Doch dieser Schlussfol­gerung hat nun das Regierungs­präsidium widersproc­hen.

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FOTO: MARION BUCK Der Versicheru­ngsschutz im Hochwasser­fall bleibt in der Diskussion.
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