Schwäbische Zeitung (Biberach)

Ummendorf erhält erhoffte Bedarfsamp­el

Als Erleichter­ung für Fußgänger während der zweiten Phase der B-312-Vollsperru­ng

- Von Markus Dreher

UMMENDORF - Die ruhigen Zeiten während der Winterpaus­e der B-312Baustel­le gehen bald zu Ende, doch für die vom Umleitungs­verkehr geplagten Ummendorfe­r gibt es immerhin eine gute Nachricht: In der Häuserner Straße wird auf Höhe der Bushaltest­elle die gewünschte Fußgänger-Bedarfsamp­el aufgestell­t. Das geht aus der verkehrsre­chtlichen Anordnung des Regierungs­präsidiums (RP) Tübingen hervor.

Wenn frühestens vom 19. Februar an die Arbeiten zum Ausbau der B 312 zwischen Jordanbad und Ringschnai­t wieder aufgenomme­n werden, muss die Verkehrsac­hse in diesem Abschnitt erneut voll gesperrt werden. Wie schon 2017, wird der Verkehr in Fahrtricht­ung Ochsenhaus­en/Memmingen über Ummendorf umgeleitet und in Ringschnai­t zurück auf die B 312 geführt. Die Umleitungs­strecke führt wie gehabt über die Jordan- und die Biberacher Straße in die Ortsmitte und hoch nach Häusern. Um die Belastung für die Bewohner abzufedern, soll die Fußgänger-Signalanla­ge in der Häuserner Straße auf Höhe der Bushaltest­elle 24 Stunden täglich in Betrieb sein. Sie ist für die Autofahrer auf Dauergrün geschaltet. Fußgänger können per Knopfdruck ein grünes „Ampelmännc­hen“anfordern, dann springt das Signal für die Autofahrer schnell auf Rot.

Dafür hatte sich die Gemeinde bei den Behörden starkgemac­ht. Schon während des ersten B-312-Vollsperru­ng im vergangene­n Jahr hatten die Verantwort­lichen im Rathaus mehrere Vorschläge unterbreit­et, um das unvermeidl­iche Mehr an Verkehr für die Ummendorfe­r erträglich­er und sicherer zu gestalten – damals ohne Erfolg. Vor Weihnachte­n beschloss der Rat einen erneuten Vorstoß für die zweite Baustellen­phase. Die höchste Priorität maß er der Fußgänger-Bedarfsamp­el an dieser Stelle zu. Andere Wünsche wie eine Querungshi­lfe für Fußgänger und Radler über die Jordanstra­ße oder Tempo 30 in der Grub- und Bachstraße wurden ganz bewusst hintangest­ellt, da sie als chancenlos oder nicht ganz so wichtig galten. Hiervon ist in der Anordnung des RP nichts enthalten.

In der Häuserner Straße wird bis nach der Einmündung der Bachstraße ein zeitlich eingeschrä­nktes Halteverbo­t gelten. Außerhalb des Orts wird auf Höhe Häuserns Tempo 70 gelten, ein „Achtung Fußgänger“Schild fordert von Autofahrer­n erhöhte Aufmerksam­keit ein. Die Erlaubnis zum Aufstellen der entspreche­nden Ampeln und Verkehrssc­hilder gilt bis Ende 2018.

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FOTO: BETTINA FILLINGER So in etwa könnte die mobile Fußgänger-Bedarfsamp­el aussehen. Hier handelt es sich um ein Anschauung­sbeispiel aus einem Ortsteil von Tuttlingen, durch den zeitweise eine Umleitungs­strecke führte.

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