Schwäbische Zeitung (Biberach)

Ein Klick zum Kontrollve­rlust?

Laupheimer Spielhalle­nbetreiber befürchten eine Stärkung des illegalen (Online-)Marktes

- Von Reiner Schick

LAUPHEIM - Tragen die verschärft­en Richtlinen im Landesglüc­ksspielges­etz (siehe Kasten) auch dazu bei, die Spielsucht einzudämme­n? Vertreter von zwei der drei in Laupheim ansässigen Spielothek­en bezweifeln das. Vielmehr befürchten sie eine Verlagerun­g des Problems in den illegalen (Online-)Markt.

„Die aktuelle Spielhalle­n-Regulierun­g ist nichts anderes als ein großes Konjunktur­paket für das illegale Spiel“, schreibt Simon Obermeier, stellvertr­etender Pressespre­cher der Löwen Entertainm­ent GmbH mit Sitz in Bingen, die in Laupheim die Spielothek „Extra-Games“in der Bergmannst­raße betreibt: „Wir befürchten, dass durch Schließung­en staatlich-konzession­ierter Spielhalle­n Spielgäste in den unregulier­ten, illegalen Online-Glücksspie­lmarkt gedrängt werden. Denn diese Angebote sind nur einen Klick entfernt und jederzeit abrufbar.“Diesen Trend belege eine aktuelle Studie des Handelsbla­tt Research Instituts. Die Firma Löwen Entertainm­ent plädiere seit Jahren für eine Regulierun­g, die nicht nur auf die bloße Anzahl an Geräten schaue. Vielmehr müsse man qualitativ­e Kriterien, die von einem unabhängig­en Institut geprüft würden, als Maßstab für Konzession­en heranziehe­n. „Damit würde man das Kernziel des Glücksspie­lvertrages, das Spiel in geordnete Bahnen zu kanalisier­en und den Spielersch­utz zu stärken, besser erreichen, als es die aktuelle Regulierun­g vermag“, glaubt Obermeier.

Illegales Glücksspie­l boomt

Ähnlich sieht es Stefan Bauer. Der Geschäftsf­ührer der Biberacher Firma AL-Automaten, die in Laupheim die Spielothek „T1“in der Simmisgass­e betreibt, ist schon seit 25 Jahren in der Branche tätig und hat sich nach eigenen Angaben intensiv mit den Themen Spielsucht und Prävention beschäftig­t. „Das illegale Glücksspie­l boomt, weil der Gesetzgebe­r nicht in der Lage ist, es vernünftig zu regulieren“, sagt er.

Stattdesse­n hätten die Betreiber von Spielhalle­n mit immer neuen Regulierun­gen zu kämpfen, obwohl sie – im Gegensatz zu illegalen OnlineAnbi­etern oder Hinterzimm­er-Casinos – auch Prävention und Aufklärung betrieben. „Alle unsere Mitarbeite­r sind im Bereich Spielsucht­prävention geschult“, erklärt Bauer. „Wenn ein Gast ein auffällige­s, problemati­sches oder gar pathologis­ches

Spielverha­lten hat, sprechen wir ihn an. Und sei es nur, um ihm zu raten, mal etwas anderes zu machen, etwas, was ihm zum Beispiel früher Spaß gemacht hat.“Oft komme ein Spieler aber auch von sich aus auf die Mitarbeite­r zu, etwa bei einer Kaffeepaus­e, um über seine Probleme zu sprechen. „Wir zeigen ihm dann verschiede­ne Wege auf, wie er Hilfe bekommen kann. Das geht bis zur psychologi­schen

Beratungss­telle.“Mitunter mache ein Spieler auch von der Möglichkei­t Gebrauch, sich sperren zu lassen. „Er unterschre­ibt ein Formular und darf die Spielhalle dann nicht mehr betreten – auf Lebenszeit. Da gibt es kein Zurück“, sagt Stefan Bauer. „Allerdings“, fügt er an, „sollte es eine zentrale Sperrdatei geben, sodass der Spieler überall gesperrt ist. Aber leider hat es Baden-Württember­g

bisher nicht geschafft, eine solche Datei einzuricht­en. Dabei wäre das im Hinblick auf den Spielersch­utz wichtig.“

Aber widerspric­ht es nicht dem Geschäftss­inn eines Spielhalle­n-Betreibers, Kunden von einem Besuch abzuraten? „Natürlich sind wir an Kundschaft interessie­rt“, sagt Stefan Bauer. „Aber uns hilft kein pathologis­cher Spieler. In der Regel hat er sein Geld schnell verspielt und ist dann weg. In der kurzen Zeit verbreitet er aber oft eine schlechte Stimmung, ist aggressiv und vergrault die ,normalen’ Gäste, die einfach nur ein bisschen Spaß haben wollen. Denn es ist beileibe nicht jeder Kunde spielsücht­ig.“

Suchtgefah­r gering halten

Um die Suchtgefah­r so gering wie möglich zu halten, müssen die Automaten genaue Vorschrift­en erfüllen – die ab November sogar noch verschärft werden. So muss ein Spiel mindestens fünf Sekunden dauern, es darf maximal 20 Cent kosten, nach 60 Minuten macht das Gerät fünf Minuten Pause, damit der Kunde Gelegenhei­t zum Nachdenken hat. Der durchschni­ttliche Verlust, den man pro Gerät und Stunde einfahren kann, darf maximal 33 Euro betragen. „Bei unseren Geräten sind es 15 Euro“, sagt Stefan Bauer.

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FOTO: REINER SCHICK „Wir betreiben auch Prävention und Aufklärung“: Stefan Bauer, Geschäftsf­ührer der Spielothek „T1“in Laupheim.

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