Schwäbische Zeitung (Biberach)
Ein Klick zum Kontrollverlust?
Laupheimer Spielhallenbetreiber befürchten eine Stärkung des illegalen (Online-)Marktes
LAUPHEIM - Tragen die verschärften Richtlinen im Landesglücksspielgesetz (siehe Kasten) auch dazu bei, die Spielsucht einzudämmen? Vertreter von zwei der drei in Laupheim ansässigen Spielotheken bezweifeln das. Vielmehr befürchten sie eine Verlagerung des Problems in den illegalen (Online-)Markt.
„Die aktuelle Spielhallen-Regulierung ist nichts anderes als ein großes Konjunkturpaket für das illegale Spiel“, schreibt Simon Obermeier, stellvertretender Pressesprecher der Löwen Entertainment GmbH mit Sitz in Bingen, die in Laupheim die Spielothek „Extra-Games“in der Bergmannstraße betreibt: „Wir befürchten, dass durch Schließungen staatlich-konzessionierter Spielhallen Spielgäste in den unregulierten, illegalen Online-Glücksspielmarkt gedrängt werden. Denn diese Angebote sind nur einen Klick entfernt und jederzeit abrufbar.“Diesen Trend belege eine aktuelle Studie des Handelsblatt Research Instituts. Die Firma Löwen Entertainment plädiere seit Jahren für eine Regulierung, die nicht nur auf die bloße Anzahl an Geräten schaue. Vielmehr müsse man qualitative Kriterien, die von einem unabhängigen Institut geprüft würden, als Maßstab für Konzessionen heranziehen. „Damit würde man das Kernziel des Glücksspielvertrages, das Spiel in geordnete Bahnen zu kanalisieren und den Spielerschutz zu stärken, besser erreichen, als es die aktuelle Regulierung vermag“, glaubt Obermeier.
Illegales Glücksspiel boomt
Ähnlich sieht es Stefan Bauer. Der Geschäftsführer der Biberacher Firma AL-Automaten, die in Laupheim die Spielothek „T1“in der Simmisgasse betreibt, ist schon seit 25 Jahren in der Branche tätig und hat sich nach eigenen Angaben intensiv mit den Themen Spielsucht und Prävention beschäftigt. „Das illegale Glücksspiel boomt, weil der Gesetzgeber nicht in der Lage ist, es vernünftig zu regulieren“, sagt er.
Stattdessen hätten die Betreiber von Spielhallen mit immer neuen Regulierungen zu kämpfen, obwohl sie – im Gegensatz zu illegalen OnlineAnbietern oder Hinterzimmer-Casinos – auch Prävention und Aufklärung betrieben. „Alle unsere Mitarbeiter sind im Bereich Spielsuchtprävention geschult“, erklärt Bauer. „Wenn ein Gast ein auffälliges, problematisches oder gar pathologisches
Spielverhalten hat, sprechen wir ihn an. Und sei es nur, um ihm zu raten, mal etwas anderes zu machen, etwas, was ihm zum Beispiel früher Spaß gemacht hat.“Oft komme ein Spieler aber auch von sich aus auf die Mitarbeiter zu, etwa bei einer Kaffeepause, um über seine Probleme zu sprechen. „Wir zeigen ihm dann verschiedene Wege auf, wie er Hilfe bekommen kann. Das geht bis zur psychologischen
Beratungsstelle.“Mitunter mache ein Spieler auch von der Möglichkeit Gebrauch, sich sperren zu lassen. „Er unterschreibt ein Formular und darf die Spielhalle dann nicht mehr betreten – auf Lebenszeit. Da gibt es kein Zurück“, sagt Stefan Bauer. „Allerdings“, fügt er an, „sollte es eine zentrale Sperrdatei geben, sodass der Spieler überall gesperrt ist. Aber leider hat es Baden-Württemberg
bisher nicht geschafft, eine solche Datei einzurichten. Dabei wäre das im Hinblick auf den Spielerschutz wichtig.“
Aber widerspricht es nicht dem Geschäftssinn eines Spielhallen-Betreibers, Kunden von einem Besuch abzuraten? „Natürlich sind wir an Kundschaft interessiert“, sagt Stefan Bauer. „Aber uns hilft kein pathologischer Spieler. In der Regel hat er sein Geld schnell verspielt und ist dann weg. In der kurzen Zeit verbreitet er aber oft eine schlechte Stimmung, ist aggressiv und vergrault die ,normalen’ Gäste, die einfach nur ein bisschen Spaß haben wollen. Denn es ist beileibe nicht jeder Kunde spielsüchtig.“
Suchtgefahr gering halten
Um die Suchtgefahr so gering wie möglich zu halten, müssen die Automaten genaue Vorschriften erfüllen – die ab November sogar noch verschärft werden. So muss ein Spiel mindestens fünf Sekunden dauern, es darf maximal 20 Cent kosten, nach 60 Minuten macht das Gerät fünf Minuten Pause, damit der Kunde Gelegenheit zum Nachdenken hat. Der durchschnittliche Verlust, den man pro Gerät und Stunde einfahren kann, darf maximal 33 Euro betragen. „Bei unseren Geräten sind es 15 Euro“, sagt Stefan Bauer.