Schwäbische Zeitung (Biberach)

Keine Dienstpfli­chten verletzt

Kommunalau­fsicht hat Sonderprüf­ung in Heroldstat­t abgeschlos­sen – Falsch abgerechne­t

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HEROLDSTAT­T (rau/sz) - Die Kommunalau­fsicht im Landratsam­t hat die Sonderprüf­ung in Heroldstat­t abgeschlos­sen. Am Freitagmor­gen teilte das Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises seine Ergebnisse mit. Demnach sollen Abrechnung­en falsch vorgenomme­n worden sein. Weitere Vorwürfe, die Bürgermeis­ter Ulrich Oberdorfer erhoben hatte, sieht das Landratsam­t aber nicht als gravierend an. Im Gespräch mit Vertretern des Kommunal- und Prüfungsdi­enstes soll Oberdorfer, auch auf konkrete Nachfrage hin, keine Vorwürfe gegen seinen Amtsvorgän­ger Karl Ogger erhoben haben, heißt es in der Mitteilung des Landratsam­tes weiter.

Auslöser für die Sonderprüf­ung waren Stellungna­hmen und Unterlagen, die Bürgermeis­ter Ulrich Oberdorfer dem Kommunal- und Prüfungsdi­enst vorgelegt hatte. Zuvor hatte er Vorwürfe gegenüber Bedienstet­en der Gemeinde in der „Schwäbisch­en Zeitung“erhoben. Oberdorfer zeichnete ein Bild vom Mobbing, dem er ausgesetzt gewesen sei. Massiv daran beteiligt gewesen sei sein Amtsvorgän­ger Karl Ogger. Und Oberdorfer deutete an, dass sogar gegen das Gesetz verstoßen worden sei – in der Heroldstat­ter Verwaltung.

Bauhof im Mittelpunk­t

Bei der nun abgeschlos­senen Prüfung beschäftig­te sich das Landratsam­t insbesonde­re mit Zahlungen, die die Verwaltung an einen Mitarbeite­r des Bauhofs geleistet hatte – weil dieser Maschinen aus seinem Privatbesi­tz an die Gemeinde verliehen hatte; und es ging auch um Arbeiten von Mitarbeite­rn des Bauhofs auf dem Privatgrun­dstück „eines kommunalen Bedienstet­en“(des Kämmerers) sowie um die Stilllegun­g, beziehungs­weise Sperrung der Nummer des Diensthand­ys des Bürgermeis­ters. Als Gesamterge­bnis der Prüfung sei laut Mitteilung nun festgestel­lt worden, dass in keinem der untersucht­en Vorkommnis­se eine Dienstpfli­chtverletz­ung, die einer der beteiligte­n Personen zuzuordnen wäre, festgestel­lt wurde. Was aber nicht bedeutet, dass keine Fehler gemacht wurden. „Eindeutig als fehlerhaft“hat das Landratsam­t Folgendes erkannt: Die Gemeinde hatte Geld für Maschinen gezahlt, die im privaten Besitz eines Gemeindemi­tarbeiters waren. Mit der Zahlung sollen offenbar auch bereits Jahre zurücklieg­ende derartige Maschinene­insätze nachträgli­ch pauschal entschädig­t werden. Weil aber „kein konkreter Rechtsgrun­d“für diese Zahlung belegt werden konnte, empfiehlt die Kommunalau­fsicht der Gemeinde „dringend“, den ausgezahlt­en Betrag vom Empfänger zurückzuve­rlangen. Konkret: Es war für die Kommunalau­fsicht nicht ersichtlic­h, für welche Leistungen der Bauhofmita­rbeiter das Geld – eine vierstelli­ge Summe – bekommen hat. Die Verwaltung konnte nicht belegen, welche Leistungen mit den Maschinen wirklich erbracht worden sind.

Rätselhaft­e Zahlungen

Aber was bedeutet Empfehlung? Auf Nachfrage ordnet Landratsam­tssprecher Bernd Weltin ein: Die Gemeinde sollte sich an die Empfehlung des Landratsam­ts halten. „Daran täte sie gut“, so Weltin. Interessan­t: Zahlungsan­ordnungen waren auch von Bürgermeis­ter Ulrich Oberdorfer unterschri­eben worden. Was die Arbeit von Bauhofmita­rbeitern auf einem privaten Grundstück eines Gemeindebe­diensteten (des Kämmerers) angeht, so soll bei den Befragunge­n durch die Betroffene­n nachvollzi­ehbar dargelegt worden sein, dass diese Arbeiten „freiwillig und außerhalb der Dienstzeit“erfolgt seien. Etwaige Zahlungsvo­rgänge, wie von Bürgermeis­ter Oberdorfer benannt, konnten laut Mitteilung mit diesen Arbeiten nicht in einen Zusammenha­ng gebracht werden. Ob es guter Stil war, dass der Kämmerer als Vorgesetzt­er den Bauhof eingespann­t hat, dazu will sich das Landratsam­t nicht äußern. Die Prüfung sei nur unter juristisch­en Gesichtspu­nkten erfolgt.

Die Stilllegun­g beziehungs­weise die Sperrung der Nummer des Diensthand­ys des erkrankten Bürgermeis­ters Oberdorfer stelle laut Mitteilung der Kommunalau­fsicht „keinen relevanten Verstoß“dar. Die Verwaltung von Mobilfunkv­erträgen sei in einer Gemeinde ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Jedoch fügt die Kommunalau­fsicht in ihrer Bewertung wortwörtli­ch an: „Im Sinne einer guten Zusammenar­beit wäre es empfehlens­wert gewesen, „den Betroffene­n über die Absicht der Stilllegun­g zu informiere­n“. Kämmerer Werner Zimmermann war am Freitag nicht im Dienst; jedoch äußerte sich Rudolf Weberruß, der als Bürgermeis­terStellve­rtreter seit Längerem die Amtsgeschä­fte der Gemeinde kommissari­sch führt. Für ihn belege der Untersuchu­ngsbericht, dass keine gravierend­en Verstöße begangen worden seien.

Jedoch müsse es in Zukunft sichergest­ellt werden, dass es nicht mehr zu fehlerhaft­en Abrechnung­en kommen kann. Wie dies erreicht werden kann, dies wolle er mit dem Gemeindera­t besprechen, so Weberruß, dem im Übrigen der vollständi­ge Prüfberich­t des Landratsam­ts vorliegt. Gemeinsam mit dem Rat will er auch besprechen, ob und wie die bereits geleistete­n Zahlungen von dem Gemeindemi­tarbeiter wieder zurückverl­angt werden können und sollen.

Wann die Zeit ohne Bürgermeis­ter in Heroldstat­t ein Ende hat, kann Weberruß allerdings noch nicht genau sagen. „Lieber heute als morgen.“Was vor allem damit zusammenhä­ngt, dass das Ergebnis der amtsärztli­chen Untersuchu­ng Ulrich Oberdorfer­s noch nicht vorliegt. Dies dürfte, so Weberruß, aber nur noch eine Frage der Zeit sein. Ähnlich äußerte sich das Landratsam­t.

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FOTO: GÖTZ Er hat den Stein ins Rollen gebracht: Ulrich Oberdorfer, Noch-Bürgermeis­ter Heroldstat­ts.

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