Schwäbische Zeitung (Biberach)
Keine Dienstpflichten verletzt
Kommunalaufsicht hat Sonderprüfung in Heroldstatt abgeschlossen – Falsch abgerechnet
HEROLDSTATT (rau/sz) - Die Kommunalaufsicht im Landratsamt hat die Sonderprüfung in Heroldstatt abgeschlossen. Am Freitagmorgen teilte das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises seine Ergebnisse mit. Demnach sollen Abrechnungen falsch vorgenommen worden sein. Weitere Vorwürfe, die Bürgermeister Ulrich Oberdorfer erhoben hatte, sieht das Landratsamt aber nicht als gravierend an. Im Gespräch mit Vertretern des Kommunal- und Prüfungsdienstes soll Oberdorfer, auch auf konkrete Nachfrage hin, keine Vorwürfe gegen seinen Amtsvorgänger Karl Ogger erhoben haben, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes weiter.
Auslöser für die Sonderprüfung waren Stellungnahmen und Unterlagen, die Bürgermeister Ulrich Oberdorfer dem Kommunal- und Prüfungsdienst vorgelegt hatte. Zuvor hatte er Vorwürfe gegenüber Bediensteten der Gemeinde in der „Schwäbischen Zeitung“erhoben. Oberdorfer zeichnete ein Bild vom Mobbing, dem er ausgesetzt gewesen sei. Massiv daran beteiligt gewesen sei sein Amtsvorgänger Karl Ogger. Und Oberdorfer deutete an, dass sogar gegen das Gesetz verstoßen worden sei – in der Heroldstatter Verwaltung.
Bauhof im Mittelpunkt
Bei der nun abgeschlossenen Prüfung beschäftigte sich das Landratsamt insbesondere mit Zahlungen, die die Verwaltung an einen Mitarbeiter des Bauhofs geleistet hatte – weil dieser Maschinen aus seinem Privatbesitz an die Gemeinde verliehen hatte; und es ging auch um Arbeiten von Mitarbeitern des Bauhofs auf dem Privatgrundstück „eines kommunalen Bediensteten“(des Kämmerers) sowie um die Stilllegung, beziehungsweise Sperrung der Nummer des Diensthandys des Bürgermeisters. Als Gesamtergebnis der Prüfung sei laut Mitteilung nun festgestellt worden, dass in keinem der untersuchten Vorkommnisse eine Dienstpflichtverletzung, die einer der beteiligten Personen zuzuordnen wäre, festgestellt wurde. Was aber nicht bedeutet, dass keine Fehler gemacht wurden. „Eindeutig als fehlerhaft“hat das Landratsamt Folgendes erkannt: Die Gemeinde hatte Geld für Maschinen gezahlt, die im privaten Besitz eines Gemeindemitarbeiters waren. Mit der Zahlung sollen offenbar auch bereits Jahre zurückliegende derartige Maschineneinsätze nachträglich pauschal entschädigt werden. Weil aber „kein konkreter Rechtsgrund“für diese Zahlung belegt werden konnte, empfiehlt die Kommunalaufsicht der Gemeinde „dringend“, den ausgezahlten Betrag vom Empfänger zurückzuverlangen. Konkret: Es war für die Kommunalaufsicht nicht ersichtlich, für welche Leistungen der Bauhofmitarbeiter das Geld – eine vierstellige Summe – bekommen hat. Die Verwaltung konnte nicht belegen, welche Leistungen mit den Maschinen wirklich erbracht worden sind.
Rätselhafte Zahlungen
Aber was bedeutet Empfehlung? Auf Nachfrage ordnet Landratsamtssprecher Bernd Weltin ein: Die Gemeinde sollte sich an die Empfehlung des Landratsamts halten. „Daran täte sie gut“, so Weltin. Interessant: Zahlungsanordnungen waren auch von Bürgermeister Ulrich Oberdorfer unterschrieben worden. Was die Arbeit von Bauhofmitarbeitern auf einem privaten Grundstück eines Gemeindebediensteten (des Kämmerers) angeht, so soll bei den Befragungen durch die Betroffenen nachvollziehbar dargelegt worden sein, dass diese Arbeiten „freiwillig und außerhalb der Dienstzeit“erfolgt seien. Etwaige Zahlungsvorgänge, wie von Bürgermeister Oberdorfer benannt, konnten laut Mitteilung mit diesen Arbeiten nicht in einen Zusammenhang gebracht werden. Ob es guter Stil war, dass der Kämmerer als Vorgesetzter den Bauhof eingespannt hat, dazu will sich das Landratsamt nicht äußern. Die Prüfung sei nur unter juristischen Gesichtspunkten erfolgt.
Die Stilllegung beziehungsweise die Sperrung der Nummer des Diensthandys des erkrankten Bürgermeisters Oberdorfer stelle laut Mitteilung der Kommunalaufsicht „keinen relevanten Verstoß“dar. Die Verwaltung von Mobilfunkverträgen sei in einer Gemeinde ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Jedoch fügt die Kommunalaufsicht in ihrer Bewertung wortwörtlich an: „Im Sinne einer guten Zusammenarbeit wäre es empfehlenswert gewesen, „den Betroffenen über die Absicht der Stilllegung zu informieren“. Kämmerer Werner Zimmermann war am Freitag nicht im Dienst; jedoch äußerte sich Rudolf Weberruß, der als BürgermeisterStellvertreter seit Längerem die Amtsgeschäfte der Gemeinde kommissarisch führt. Für ihn belege der Untersuchungsbericht, dass keine gravierenden Verstöße begangen worden seien.
Jedoch müsse es in Zukunft sichergestellt werden, dass es nicht mehr zu fehlerhaften Abrechnungen kommen kann. Wie dies erreicht werden kann, dies wolle er mit dem Gemeinderat besprechen, so Weberruß, dem im Übrigen der vollständige Prüfbericht des Landratsamts vorliegt. Gemeinsam mit dem Rat will er auch besprechen, ob und wie die bereits geleisteten Zahlungen von dem Gemeindemitarbeiter wieder zurückverlangt werden können und sollen.
Wann die Zeit ohne Bürgermeister in Heroldstatt ein Ende hat, kann Weberruß allerdings noch nicht genau sagen. „Lieber heute als morgen.“Was vor allem damit zusammenhängt, dass das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung Ulrich Oberdorfers noch nicht vorliegt. Dies dürfte, so Weberruß, aber nur noch eine Frage der Zeit sein. Ähnlich äußerte sich das Landratsamt.