Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mehr als vier Jahre Haft für Messerattacke
Asylbewerber wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt – Straftaten in Ravensburg und Bad Waldsee
RAVENSBURG/BAD WALDSEE - Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat einen 25-jährigen Asylbewerber wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Kammer sah folgende Straftaten als erwiesen an: Zunächst soll der Angeklagte am 26. April 2017 in der Asylunterkunft in Bad Waldsee einen Bewohner in den Unterbauch getreten und mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Am 16. August habe er nach einem Streit einen anderen Asylbewerber in der Innenstadt von Ravensburg mit einem Taschenmesser angegriffen und am Hals verletzt.
Schließlich soll es in der Nacht vom 25. auf den 26. August 2017 zwischen dem Angeklagten und anderen Asylbewerbern auf dem Marienplatz mehrfach zu Streitigkeiten gekommen sein. So soll der Angeklagte einem Landsmann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Danach habe er in Tötungsabsicht mit einem Messer mit einer circa zehn Zentimeter langen Klinge gezielt in die linke Halsseite eines anderen Mannes gestochen. Stunden später trafen die Kontrahenten nochmals auf dem Marienplatz aufeinander. Dann soll der Angeklagte sein erstes Opfer nochmals mit einer abgebrochenen Bierflasche angegriffen und an dessen Schulter und Arm verletzt haben. Als der Angegriffene flüchtete, setzte der Angeklagte ihm nach und rief: „Ich bringe euch alle um.“Herbeigerufene Polizeibeamte nahmen den Mann fest. Noch aus dem Polizeiwagen heraus rief dieser: „Wartet, bis ich herauskomme. Ich werde euch alle töten.“
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Florian Brütsch wies auf die hohe Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten hin und verwies auf dessen rechtsfeindliche Einstellung. Während der Verhandlung habe der Angeklagte versucht, mehrere Zeugen einzuschüchtern. Nebenkläger Klaus Friedrich Buttschardt schloss sich dem inhaltlich an und fügte hinzu, dass der junge Mann gegenüber seinen eigenen Landsleuten sehr aggressiv und herrisch aufgetreten sei. Er forderte acht Jahre.
Die Verteidigerin Christella Pilartz verwies auf die Vergangenheit des Mannes, dem im syrischen Bürgerkrieg durch einen Bombensplitter ein Bein zerfetzt wurde. Wegen der dauernden Schmerzen bekam er starke Opiate, wurde drogenabhängig. Geflüchtet nach Deutschland, erfährt er, dass seine Mutter tot ist. Dies und der Umzug in eine andere Asylunterkunft verändern ihn. Man findet keinen Zugang mehr zu ihm. Pilartz sieht in den Auseinandersetzungen mit den Landsleuten ein gegenseitiges Verhältnis. Die Attacke wertete sie als nicht mit Tötungsabsicht ausgeführt, sondern als gefährliche Körperverletzung. Sie forderte nach der siebenmonatigen Untersuchungshaft für ihren Mandanten eine Strafe auf Bewährung. „Sein Zustand ist gefestigt“, so Pilartz.
Der Vorsitzende Richter Stefan Maier sagte, bei der Strafzumessung habe man die schwere psychische Situation des Angeklagten durchaus berücksichtigt. Andererseits sei er aggressionsbereit und einschlägig vorbestraft. So gab es kurz vor den verhandelten Straftaten einen Strafbefehl wegen schwerer Körperverletzung, weil der Mann einem Pfleger im Krankenhaus die Nase gebrochen hatte. Maier fügte hinzu: „Bei diesen Straftaten spielt es keine Rolle, ob der Täter aus Kiel, Freiburg oder Syrien kommt.“
Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort zugegeben, Fehler gemacht zu haben, und um eine neue Chance gebeten. Das Urteil nahm er erschüttert hin und weinte heftig.