Schwäbische Zeitung (Biberach)
Haftstrafe für Besitz von Kinderpornos
Ein 38-Jähriger aus dem südöstlichen Landkreis speichert eine halbe Million Dateien
BIBERACH - Ein 38-jähriger Mann aus dem südöstlichen Kreisgebiet ist vom Amtsgericht Biberach wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte seit 2013 bis zu einer halben Million Dateien aus dem Internet heruntergeladen.
Bei einer Hausdurchsuchung im April 2016 wurden diese auf digitalen Medien wie Laptop, Camcorder, Fotoapparat, Festplatten und Sticks gefunden. Ein Großteil enthielt Bilder von Kindern und Jugendlichen in aufreizenden Posen oder als Opfer von Missbrauch und Vergewaltigung. Der Angeklagte stritt die Anschuldigungen nicht ab. Der Mann, einst auf der Suche nach Arbeit nach Oberschwaben gezogen, geht einer Arbeit nach. In einer Phase ohne Job habe er sich gelangweilt, gab er vor Gericht an. Er habe Spaß daran gehabt, Dateien herunterzuladen und zu sortieren. Besonders erregt hätten ihn diese Bilder nicht. Er sieht sich nicht als Päderast und nie würde er ein Kind anrühren oder eine Frau zwingen, betonte er.
Richter Ralph Bürglen und die beiden Schöffen taten sich schwer, mehr aus der Gedankenwelt des Angeklagten zu erfahren. Es blieb unklar, zu welchem Zweck dieser die Dateien sortierte. Ob er sich Gedanken darüber mache, wie es den Kindern auf diesen Bildern wohl ergehe? Gezwungen und ausgenutzt nur aus dem Grund, dass Menschen wie er solche Bilder herunterladen? Der Mann antwortete, dass er sich damals keine Gedanken gemacht habe. Seine Anspannung ist an seinen Händen zu erkennen: Unablässig dreht, wendet und klickt er einen Kugelschreiber.
Das Belastungsmaterial war ein Zufallsfund, die Hausdurchsuchung erfolgte anlässlich einer anderen Ermittlung. Die Polizei veranlasste daraufhin eine Gefährderansprache. Danach ließ sich der Angeklagte nichts mehr zuschulden kommen.
Die Staatsanwältin sah beim vorhandenen Datenumfang die Gefahr, dass aus dem Anschauen solcher Bilder irgendwann ein Schritt zum realen Kindermissbrauch erfolgte. Der Angeklagte lasse jedwedes kritische Bewusstsein zu seinen Beweggründen vermissen. Eine therapeutische Aufarbeitung weise er von sich. Pornografische Bilder mit Kindern erfüllen den Tatbestand eines schweren sexuellen Missbrauchs. Die Staatsanwaltschaft forderte daher eine Gefängnisstraße von zwei Jahren und sechs Monaten.
Wirkte Schuss vor den Bug?
Der Verteidiger hob darauf ab, dass sein Mandat keine Vorstrafen habe und sich die Dateien aus dem öffentlich zugänglichen Internet geholt habe. Er sei geständig und erspare somit dem Gericht den Einzelnachweis. Nach der Gefährderansprache durch die Polizei sei beim Angeklagten angekommen, dass es sich nicht um einen harmlosen Zeitvertreib handele, sondern um eine Straftat. Dieser Schuss vor den Bug und eine Gefängnisstrafe auf Bewährung würden ausreichen und seinem Mandat eine Chance bieten, sagte der Rechtsanwalt.
Das Amtsgericht entschied wegen der Schwere des sexuellen Missbrauchs von Kindern auf den Dateien auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe könne in diesem Fall nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.