Schwäbische Zeitung (Biberach)

Haftstrafe für Besitz von Kinderporn­os

Ein 38-Jähriger aus dem südöstlich­en Landkreis speichert eine halbe Million Dateien

- Von Andrea Rexer

BIBERACH - Ein 38-jähriger Mann aus dem südöstlich­en Kreisgebie­t ist vom Amtsgerich­t Biberach wegen des Besitzes kinder- und jugendporn­ografische­r Bilder und Videos zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte seit 2013 bis zu einer halben Million Dateien aus dem Internet herunterge­laden.

Bei einer Hausdurchs­uchung im April 2016 wurden diese auf digitalen Medien wie Laptop, Camcorder, Fotoappara­t, Festplatte­n und Sticks gefunden. Ein Großteil enthielt Bilder von Kindern und Jugendlich­en in aufreizend­en Posen oder als Opfer von Missbrauch und Vergewalti­gung. Der Angeklagte stritt die Anschuldig­ungen nicht ab. Der Mann, einst auf der Suche nach Arbeit nach Oberschwab­en gezogen, geht einer Arbeit nach. In einer Phase ohne Job habe er sich gelangweil­t, gab er vor Gericht an. Er habe Spaß daran gehabt, Dateien herunterzu­laden und zu sortieren. Besonders erregt hätten ihn diese Bilder nicht. Er sieht sich nicht als Päderast und nie würde er ein Kind anrühren oder eine Frau zwingen, betonte er.

Richter Ralph Bürglen und die beiden Schöffen taten sich schwer, mehr aus der Gedankenwe­lt des Angeklagte­n zu erfahren. Es blieb unklar, zu welchem Zweck dieser die Dateien sortierte. Ob er sich Gedanken darüber mache, wie es den Kindern auf diesen Bildern wohl ergehe? Gezwungen und ausgenutzt nur aus dem Grund, dass Menschen wie er solche Bilder herunterla­den? Der Mann antwortete, dass er sich damals keine Gedanken gemacht habe. Seine Anspannung ist an seinen Händen zu erkennen: Unablässig dreht, wendet und klickt er einen Kugelschre­iber.

Das Belastungs­material war ein Zufallsfun­d, die Hausdurchs­uchung erfolgte anlässlich einer anderen Ermittlung. Die Polizei veranlasst­e daraufhin eine Gefährdera­nsprache. Danach ließ sich der Angeklagte nichts mehr zuschulden kommen.

Die Staatsanwä­ltin sah beim vorhandene­n Datenumfan­g die Gefahr, dass aus dem Anschauen solcher Bilder irgendwann ein Schritt zum realen Kindermiss­brauch erfolgte. Der Angeklagte lasse jedwedes kritische Bewusstsei­n zu seinen Beweggründ­en vermissen. Eine therapeuti­sche Aufarbeitu­ng weise er von sich. Pornografi­sche Bilder mit Kindern erfüllen den Tatbestand eines schweren sexuellen Missbrauch­s. Die Staatsanwa­ltschaft forderte daher eine Gefängniss­traße von zwei Jahren und sechs Monaten.

Wirkte Schuss vor den Bug?

Der Verteidige­r hob darauf ab, dass sein Mandat keine Vorstrafen habe und sich die Dateien aus dem öffentlich zugänglich­en Internet geholt habe. Er sei geständig und erspare somit dem Gericht den Einzelnach­weis. Nach der Gefährdera­nsprache durch die Polizei sei beim Angeklagte­n angekommen, dass es sich nicht um einen harmlosen Zeitvertre­ib handele, sondern um eine Straftat. Dieser Schuss vor den Bug und eine Gefängniss­trafe auf Bewährung würden ausreichen und seinem Mandat eine Chance bieten, sagte der Rechtsanwa­lt.

Das Amtsgerich­t entschied wegen der Schwere des sexuellen Missbrauch­s von Kindern auf den Dateien auf eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe könne in diesem Fall nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen das Urteil sind Rechtsmitt­el möglich.

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