Schwäbische Zeitung (Biberach)
War es die Zigarette oder nicht?
Nach Brand in Biberach bleiben viele Fragen offen – Verfahren eingestellt.
BIBERACH - Die Anklage lautet auf fahrlässige Brandstiftung. Ein 50-jähriger Mann aus Biberach musste sich am Donnerstagmorgen vor dem Amtsgericht Biberach verantworten. Der Vorwurf: Er soll im Bett geraucht haben und so den Großbrand am 3. Juli 2017 in der Hindenburgstraße in Biberach ausgelöst haben. Am Ende entschied Richter Ralf Bürglen, dass das Verfahren vorläufig eingestellt wird. Der Angeklagte muss 1000 Euro an die Bahnhofsmission Biberach bezahlen. Es bleiben viele Fragen ungeklärt.
Der Brand in der Biberacher Altstadt sorgte vor rund zehn Monaten für großes Aufsehen. Innerhalb von 24 Stunden brannte es gleich zweimal in derselben Wohnung. In der ersten Nacht soll es eine brennende Zigarette im Bett des Angeklagten gewesen sein, die das Feuer entfachte. Der Angeklagte sei in der Nacht nach Hause gekommen, habe im Bett eine Zigarette geraucht und sei dann beim Fernsehschauen eingeschlafen. „Ich bin aufgewacht durch die Hitzeentwicklung unter der Bettdecke und Schmerzen an den Füßen“, sagte der 50-Jährige aus Biberach. „An den Wänden war Feuer, überall. Ich bin sofort zum Fenster, um Luft zu holen. Überall war Rauch.“
Der zweite Brand wurde laut Polizei von bestehenden Glutnestern in der Zwischendecke ausgelöst. Verletzt wurde in beiden Nächten niemand, der Schaden wird insgesamt auf rund 300 000 Euro geschätzt. Neben der Wohnung im zweiten Obergeschoss brannte auch die ShishaBar im ersten Obergeschoss komplett aus.
Für die Bewohner, Pächter und Eigentümer des Gebäudes eine Katastrophe. Jetzt soll der Brand zudem ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben, denn die Frage nach der Brandursache konnte auch vor Gericht nicht abschließend geklärt werden. Zwar schloss der Gutachter, der als sachverständiger Zeuge gehört wurde, einen technischen Defekt definitiv aus. Aber dass die Zigarette tatsächlich den Brand im Zimmer des Angeklagten auslöste, wurde nicht nachgewiesen,
Der Verteidiger lenkte einen anderen Aspekt in den Vordergrund,
die Frage nach der Brandursache wurde plötzlich nebensächlich. In der Verhandlung wird bekannt, dass in der Wohnung keine Rauchwarnmelder montiert waren. Der Hauseigentümer, der als Zeuge geladen war und aussagen sollte, ist vor Gericht nicht erschienen. Für den Verteidiger des Angeklagten ist ganz klar: „Der eigentliche Verantwortliche für diesen Brand sitzt nicht hier, mein Mandant ist der falsche Verantwortliche für diesen Kollateralschaden“, sagte Rechtsanwalt Claus Dolinski. Für ihn trägt der Hauseigentümer eine Mitschuld an diesem Fall. Laut Verteidiger hätte sein Mandant das Feuer nach dem Ertönen eines Rauchwarnmelders mög-
licherweise selbst löschen können, „und dann hätte es keine Beschädigungen von fremdem Eigentum gegeben“.
Überhaupt sei in diesem Fall aus Sicht von Claus Dolinski alles Mögliche schief gelaufen: angefangen vom erneuten Feuer durch Glutnester in der zweiten Nacht. Dadurch hatten die Ermittler keine Möglichkeit, weitere Spuren vom ersten Brand zu sichern. Außerdem wurde der Angeklagte im Krankenhaus verhaftet, weil er verdächtigt wurde, das Feuer in der zweiten Nacht gelegt zu haben. Dies konnte allerdings nicht nachgewiesen werden, da die Nachtschwestern seine Anwesenheit im Krankenhaus bestä-
tigten. Die Polizei habe laut Verteidiger nicht sauber ermittelt: „Nach dem Brand wurde das falsche Zimmer versiegelt, das heißt, jeder konnte rein“, lautete der Vorwurf von Dolinski. Dazu komme, dass der Gutachter vom Hauseigentümer beauftragt wurde und deshalb nicht neutral sei. Auf all diese Fragen gab es auch in der Verhandlung keine eindeutigen Antworten, sodass sich der Staatsanwalt schließlich vom Verteidiger überzeugen ließ, den Fall einzustellen. „Dann machen wir das in Gottes Namen so“, sagte der Staatsanwalt schließlich. Richter Bürglen stimmte dem zu.
Der Verteidiger hatte im Verlauf der Verhandlung darauf verwiesen, dass der Angeklagte bei dem Brand selbst sein ganzes Hab und Gut verloren habe. Rund 17 500 Euro Schaden sind bei ihm entstanden. Die Geldauflage von 1000 Euro müsse er wohl in Raten abbezahlen, da er ein geringes Monatseinkommen habe.
„An den Wänden war Feuer, überall. Ich bin sofort zum Fenster, um Luft zu holen. Überall war Rauch.“Angeklagter über die Brandnacht