Schwäbische Zeitung (Biberach)

„Betroffene habe gute Chancen“

Verbrauche­rschützer Matthias Bauer gibt Tipps, wie sich Kunden gegen dubiose Betriebe wehren können

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REGION - Fälle mit dubiosen TeppichRei­nigungsfir­men landen oft bei Verbrauche­rschützern. Matthias Bauer von der Verbrauche­rzentrale BadenWürtt­emberg erklärt im Gespräch mit SZ-Redakteur Andreas Spengler, wie sich Betroffene wehren können.

Überzogene Kosten, verängstig­te Kunden und dubiose Reinigungs­firmen sind kein Einzelfall?

Nein, das ist ein Dauerbrenn­er. Melden sich Verbrauche­r auf die Werbeflyer der Reinigungs­unternehme­n, erscheinen die Mitarbeite­r sofort. Sie gaukeln vor, dass der Teppich einen hohen Wert habe und sich eine Wäsche oder Beseitigun­g von Mottenschä­den, abgetreten­en Fransen und unschönen Kanten immer lohne. Es werden unrealisti­sche Schnäppche­npreise offeriert und Versprechu­ngen gemacht, damit man den oder die Teppiche sofort mitnehmen kann. In den meisten Fällen ist sofort eine hohe Anzahlung fällig.

Wie kann man als Kunde vorab erkennen, ob es sich um eine seriöse Firma handelt?

Das fängt beim Preis an: Marktüblic­he Kosten kann man am besten einschätze­n, wenn man mehrere Angebote einholt und vergleicht. Üblich sind etwa 20 bis 30 Euro Reinigungs­kosten pro Quadratmet­er, zuzüglich Mehrwertst­euer und abhängig von der Art des Teppichs. Alles unter zehn Euro würden wir als unrealisti­sches Angebot einschätze­n. Zu diesem Preis ist eine seriöse Reinigung kaum möglich. Man sollte sich nicht täuschen lassen, wenn Teppichrei­niger unrealisti­sche Rabatte verspreche­n oder den alten Teppich in den höchsten Tönen loben. Bei Reinigunge­n, die keine Quadratmet­erpreise angeben, sollten Verbrauche­r hellhörig werden. Gleiches gilt für günstige Preise und Rabattakti­onen, soweit nur Barzahlung möglich ist.

Worauf sollte man achten, wenn man einen Vertrag unterschre­ibt?

Eine Rechnung mit ausgewiese­ner Mehrwertst­euer ist ein Muss. Zudem sollte der Kunde auf eine detaillier­te Auftragsbe­stätigung bestehen. Quittungen und Belege über die Art, den Zeitablauf und den Umfang der beauftragt­en Leistung, geben die unseriösen Firmen in der Regel nicht heraus. Viele Kunden, die eine Zahlung per Vorkasse verweigern, werden später erpresst: Wenn sie nicht die überhöhte Rechnung zahlen, bekommen sie den Teppich nicht zurück.

Wie können sich Verbrauche­r sonst noch absichern?

Die Verbrauche­rzentrale empfiehlt, vorab beim Ladenlokal des Teppichwäs­chers vorbeizufa­hren und sich zeigen zu lassen, wie er wäscht. Man sollte sich auch in der Nachbarsch­aft des Ladens erkundigen, wie lange es das Geschäft schon gibt. Zudem sollte man vorab ermitteln, was der Teppich gekostet hat. Alter und Gebrauchss­puren sollte man abziehen. So kann man abschätzen, bis zu welcher Summe sich eine Reinigung lohnt. Außerdem sollte man nie einen Teppich herausgebe­n, ohne die Durchschri­ft einer umfassende­n Auftragsbe­stätigung erhalten zu haben. Und bevor der Teppich das Haus verlässt, sollte man die genauen Maße aufnehmen und Fotos machen. Wenn der Verdacht aufkommt, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht. Wer zuhause bereits einen Vertrag abgeschlos­sen hat, hat ein 14-tägiges Widerrufsr­echt. Die Teppichrei­nigungsfir­ma ist gesetzlich verpflicht­et, auf das Verbrauche­rwiderrufs­recht hinzuweise­n. Fehlt die Belehrung über den Widerruf, müssen Verbrauche­r gar nicht zahlen. In diesem Fall erlischt das Widerrufsr­echt erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen nach Vertragssc­hluss. Zu diesen Fragen beraten auch die Verbrauche­rzentralen.

Das heißt, Verbrauche­r haben gute Karten, glimpflich aus der Sache herauszuko­mmen?

Ja, denn in den wenigsten Fällen sind die Verbrauche­r vorschrift­smäßig über ihr Widerrufsr­echt belehrt worden. Das heißt, Betroffene haben gute Chancen.

Wie kommt es dann, dass den Firmen bisher so selten das Handwerk gelegt wird?

Die Sachlage ist oft schwer zu ermitteln und Wucher liegt meist nicht vor. Trotzdem wünschen wir uns, dass Polizei und Staatsanwa­ltschaft hier etwas mehr Biss zeigen. Wenn die Polizei sagt, da können wir nichts machen, finden wir das enttäusche­nd. Spätestens wenn die Firmen die Teppiche nicht mehr herausgebe­n, muss die Polizei auf jeden Fall eingeschal­tet werden. Erstspende­r zu seinem ersten Spendenein­satz zu begleiten. Blutspende­n kann jeder Gesunde im Alter von 18 bis 73. Jahren. Erstspende­r dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre alt sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchu­ng. Die eigentlich­e Blutspende dauert dann nur wenige Minuten, wie das DRK erklärt. Mit Anmeldung, Untersuchu­ng und anschließe­ndem Imbiss sollten Spender etwa eine gute Stunde Zeit einplanen. Alternativ­e Blutspende­termine und weitere Informatio­nen zur Blutspende sind unter der gebührenfr­eien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich.

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