Schwäbische Zeitung (Biberach)
„Betroffene habe gute Chancen“
Verbraucherschützer Matthias Bauer gibt Tipps, wie sich Kunden gegen dubiose Betriebe wehren können
REGION - Fälle mit dubiosen TeppichReinigungsfirmen landen oft bei Verbraucherschützern. Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale BadenWürttemberg erklärt im Gespräch mit SZ-Redakteur Andreas Spengler, wie sich Betroffene wehren können.
Überzogene Kosten, verängstigte Kunden und dubiose Reinigungsfirmen sind kein Einzelfall?
Nein, das ist ein Dauerbrenner. Melden sich Verbraucher auf die Werbeflyer der Reinigungsunternehmen, erscheinen die Mitarbeiter sofort. Sie gaukeln vor, dass der Teppich einen hohen Wert habe und sich eine Wäsche oder Beseitigung von Mottenschäden, abgetretenen Fransen und unschönen Kanten immer lohne. Es werden unrealistische Schnäppchenpreise offeriert und Versprechungen gemacht, damit man den oder die Teppiche sofort mitnehmen kann. In den meisten Fällen ist sofort eine hohe Anzahlung fällig.
Wie kann man als Kunde vorab erkennen, ob es sich um eine seriöse Firma handelt?
Das fängt beim Preis an: Marktübliche Kosten kann man am besten einschätzen, wenn man mehrere Angebote einholt und vergleicht. Üblich sind etwa 20 bis 30 Euro Reinigungskosten pro Quadratmeter, zuzüglich Mehrwertsteuer und abhängig von der Art des Teppichs. Alles unter zehn Euro würden wir als unrealistisches Angebot einschätzen. Zu diesem Preis ist eine seriöse Reinigung kaum möglich. Man sollte sich nicht täuschen lassen, wenn Teppichreiniger unrealistische Rabatte versprechen oder den alten Teppich in den höchsten Tönen loben. Bei Reinigungen, die keine Quadratmeterpreise angeben, sollten Verbraucher hellhörig werden. Gleiches gilt für günstige Preise und Rabattaktionen, soweit nur Barzahlung möglich ist.
Worauf sollte man achten, wenn man einen Vertrag unterschreibt?
Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist ein Muss. Zudem sollte der Kunde auf eine detaillierte Auftragsbestätigung bestehen. Quittungen und Belege über die Art, den Zeitablauf und den Umfang der beauftragten Leistung, geben die unseriösen Firmen in der Regel nicht heraus. Viele Kunden, die eine Zahlung per Vorkasse verweigern, werden später erpresst: Wenn sie nicht die überhöhte Rechnung zahlen, bekommen sie den Teppich nicht zurück.
Wie können sich Verbraucher sonst noch absichern?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, vorab beim Ladenlokal des Teppichwäschers vorbeizufahren und sich zeigen zu lassen, wie er wäscht. Man sollte sich auch in der Nachbarschaft des Ladens erkundigen, wie lange es das Geschäft schon gibt. Zudem sollte man vorab ermitteln, was der Teppich gekostet hat. Alter und Gebrauchsspuren sollte man abziehen. So kann man abschätzen, bis zu welcher Summe sich eine Reinigung lohnt. Außerdem sollte man nie einen Teppich herausgeben, ohne die Durchschrift einer umfassenden Auftragsbestätigung erhalten zu haben. Und bevor der Teppich das Haus verlässt, sollte man die genauen Maße aufnehmen und Fotos machen. Wenn der Verdacht aufkommt, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht. Wer zuhause bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Teppichreinigungsfirma ist gesetzlich verpflichtet, auf das Verbraucherwiderrufsrecht hinzuweisen. Fehlt die Belehrung über den Widerruf, müssen Verbraucher gar nicht zahlen. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen nach Vertragsschluss. Zu diesen Fragen beraten auch die Verbraucherzentralen.
Das heißt, Verbraucher haben gute Karten, glimpflich aus der Sache herauszukommen?
Ja, denn in den wenigsten Fällen sind die Verbraucher vorschriftsmäßig über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Das heißt, Betroffene haben gute Chancen.
Wie kommt es dann, dass den Firmen bisher so selten das Handwerk gelegt wird?
Die Sachlage ist oft schwer zu ermitteln und Wucher liegt meist nicht vor. Trotzdem wünschen wir uns, dass Polizei und Staatsanwaltschaft hier etwas mehr Biss zeigen. Wenn die Polizei sagt, da können wir nichts machen, finden wir das enttäuschend. Spätestens wenn die Firmen die Teppiche nicht mehr herausgeben, muss die Polizei auf jeden Fall eingeschaltet werden. Erstspender zu seinem ersten Spendeneinsatz zu begleiten. Blutspenden kann jeder Gesunde im Alter von 18 bis 73. Jahren. Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre alt sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert dann nur wenige Minuten, wie das DRK erklärt. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender etwa eine gute Stunde Zeit einplanen. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich.