Schwäbische Zeitung (Biberach)
Bauherren haben Gestaltungsspielraum – Vergabekriterien noch nicht fix
Max Huchler vom gleichnamigen Schweinhauser Ingenieurbüro erläuterte die örtlichen Bauvorschriften fürs geplante Wohngebiet „Adler“. Dem Entwurf zufolge dürfen Häuslebauer 40 Prozent der Grundfläche ihrer Parzelle überbauen, ein Zuschlag von acht Prozent für Nebenanlagen kommt dazu. Für deren Lage gelten die Vorgaben der Landesbauordnung, für die Häuser selber sind 2,50 Meter und nach Norden fünf Meter Grenzabstand einzuhalten. Zulässig sind zwei Vollgeschosse, die Oberkante des Dachs darf neun Meter nicht überschreiten. Es gibt keine Vorgaben zur Traufhöhe, „dann braucht man später weniger Befreiungen“. Auch bei Dachformen, -neigung und -farbe sowie Gauben bis zu einem Drittel der Länge haben die Bauherren „sehr große Planungsfreiheit“. Die Eindeckung darf keine Schwermetalle enthalten, da das Regenwasser in die Umlach geleitet werden soll – gepuffert über Zisternen auf jedem Grundstück, die die Bauplatzkäufer gegen Kostenersatz mit übernehmen müssen. Stellplätze und Höfe müssen wasserdurchlässige Beläge haben. Vorgeschrieben sind zwei Stellplätze pro Wohnung; das Land verlangt zwingend nur einen, „aber das ist nicht mehr zeitgemäß, damit werden Sie nicht glücklich“, sagte Huchler. Es gibt Pflanzgebote und Höhenbeschränkungen für Einfriedungen. Hochwassergefahr besteht nicht, aber individuelle Vorkehrungen gegen Starkregen werden empfohlen.
Über das Vergabeverfahren für die begehrten Bauplätze ist noch nicht entschieden. (mad)