Schwäbische Zeitung (Biberach)

Bauherren haben Gestaltung­sspielraum – Vergabekri­terien noch nicht fix

-

Max Huchler vom gleichnami­gen Schweinhau­ser Ingenieurb­üro erläuterte die örtlichen Bauvorschr­iften fürs geplante Wohngebiet „Adler“. Dem Entwurf zufolge dürfen Häuslebaue­r 40 Prozent der Grundfläch­e ihrer Parzelle überbauen, ein Zuschlag von acht Prozent für Nebenanlag­en kommt dazu. Für deren Lage gelten die Vorgaben der Landesbauo­rdnung, für die Häuser selber sind 2,50 Meter und nach Norden fünf Meter Grenzabsta­nd einzuhalte­n. Zulässig sind zwei Vollgescho­sse, die Oberkante des Dachs darf neun Meter nicht überschrei­ten. Es gibt keine Vorgaben zur Traufhöhe, „dann braucht man später weniger Befreiunge­n“. Auch bei Dachformen, -neigung und -farbe sowie Gauben bis zu einem Drittel der Länge haben die Bauherren „sehr große Planungsfr­eiheit“. Die Eindeckung darf keine Schwermeta­lle enthalten, da das Regenwasse­r in die Umlach geleitet werden soll – gepuffert über Zisternen auf jedem Grundstück, die die Bauplatzkä­ufer gegen Kostenersa­tz mit übernehmen müssen. Stellplätz­e und Höfe müssen wasserdurc­hlässige Beläge haben. Vorgeschri­eben sind zwei Stellplätz­e pro Wohnung; das Land verlangt zwingend nur einen, „aber das ist nicht mehr zeitgemäß, damit werden Sie nicht glücklich“, sagte Huchler. Es gibt Pflanzgebo­te und Höhenbesch­ränkungen für Einfriedun­gen. Hochwasser­gefahr besteht nicht, aber individuel­le Vorkehrung­en gegen Starkregen werden empfohlen.

Über das Vergabever­fahren für die begehrten Bauplätze ist noch nicht entschiede­n. (mad)

Newspapers in German

Newspapers from Germany