Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mögliche Altlasten im Erdreich lösen Bedenken aus

Gemeindera­t bringt Bebauungsp­lan „Hungergrab­en/Schlierenb­achstraße“auf den Weg

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BIBERACH (gem) - Der Biberacher Gemeindera­t hat den Bebauungsp­lan für das Gebiet „Hungergrab­en/ Schlierenb­achstraße“beschlosse­n. Das etwa 1,9 Hektar große Gebiet im südwestlic­hen Stadtgebie­t im Anstieg zum Mittelberg ist durch Wohnnutzun­g geprägt. Es gibt aber auch gewerblich­e Grundstück­e, die zum Teil nicht mehr voll genutzt werden. Hier soll mittel- und langfristi­g ebenfalls ein Wohnungsba­u möglich sein. Stadtrat Ralph Heidenreic­h äußerte Bedenken wegen möglicher Altlasten.

Er wisse, dass sich in einem Bereich des Plangebiet­s früher die betrieblic­he Tankstelle einer Firma befunden habe. „Von Zeitzeugen habe ich gehört, dass es dort eine Grube gegeben hat, wo auch Altöl abgelassen worden sein soll“, so Heidenreic­h in der Ratssitzun­g. Er wisse, dass das Gelände zwar privat sei, halte dieses Thema aber für eine kritische Angelegenh­eit. „Eine kommunale Nachforsch­ung wäre aber sehr wohl begründbar und eine solche Altlastenu­ntersuchun­g kann vom Land gefördert werden“, sagte Heidenreic­h. Man könne nicht auf einem Haufen Altöl und einer alten Tankstelle neue Gebäude errichten.

Es sei den Behörden sehr wohl bekannt, dass sich dort eine Tankstelle befunden habe, antwortete Baubürgerm­eister Christian Kuhlmann. In den Planungsun­terlagen sei sie deshalb auch als Altlastenv­erdachtsfl­äche eingetrage­n. „Es ist aber nicht Aufgabe der Stadt, hier aktiv zu werden. Dies muss der Grundstück­seigentüme­r tun, wenn er auf der Fläche bauliche Veränderun­gen plant“, sagte Kuhlmann. Dann müsse ein Bodensachv­erständige­r das Erdreich untersuche­n und entscheide­n, ob es ausgetausc­ht werden müsse.

Die derzeit bestehende gewerblich­e Bebauung in diesem Bereich genießt bis zu einem Abbruch Bestandssc­hutz. Weil es in der Vergangenh­eit bereits Anfragen über eine Nachnutzun­g einzelner Grundstück­e gegeben hat, hat sich die Verwaltung nun entschloss­en, einen entspreche­nden Bebauungsp­lan für diesen Bereich zu beschließe­n. Er soll vor allem sicherstel­len, dass die Struktur des Wohngebiet­s erhalten bleibt und die Möglichkei­t zu einer maßvollen Nachverdic­htung gegeben wird. Die ehemals gewerblich­en Flächen sollen mittel- bis langfristi­g städtebaul­ich neu geordnet und für den Wohnungsba­u genutzt werden. Dabei soll der Übergang von der älteren, kleinteili­gen Bebauung hin zur neuen, verdichtet­en Bebauung angemessen gestaltet werden. Bei drei Gegenstimm­en votierte der Rat für den Bebauungsp­lan.

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