Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mögliche Altlasten im Erdreich lösen Bedenken aus
Gemeinderat bringt Bebauungsplan „Hungergraben/Schlierenbachstraße“auf den Weg
BIBERACH (gem) - Der Biberacher Gemeinderat hat den Bebauungsplan für das Gebiet „Hungergraben/ Schlierenbachstraße“beschlossen. Das etwa 1,9 Hektar große Gebiet im südwestlichen Stadtgebiet im Anstieg zum Mittelberg ist durch Wohnnutzung geprägt. Es gibt aber auch gewerbliche Grundstücke, die zum Teil nicht mehr voll genutzt werden. Hier soll mittel- und langfristig ebenfalls ein Wohnungsbau möglich sein. Stadtrat Ralph Heidenreich äußerte Bedenken wegen möglicher Altlasten.
Er wisse, dass sich in einem Bereich des Plangebiets früher die betriebliche Tankstelle einer Firma befunden habe. „Von Zeitzeugen habe ich gehört, dass es dort eine Grube gegeben hat, wo auch Altöl abgelassen worden sein soll“, so Heidenreich in der Ratssitzung. Er wisse, dass das Gelände zwar privat sei, halte dieses Thema aber für eine kritische Angelegenheit. „Eine kommunale Nachforschung wäre aber sehr wohl begründbar und eine solche Altlastenuntersuchung kann vom Land gefördert werden“, sagte Heidenreich. Man könne nicht auf einem Haufen Altöl und einer alten Tankstelle neue Gebäude errichten.
Es sei den Behörden sehr wohl bekannt, dass sich dort eine Tankstelle befunden habe, antwortete Baubürgermeister Christian Kuhlmann. In den Planungsunterlagen sei sie deshalb auch als Altlastenverdachtsfläche eingetragen. „Es ist aber nicht Aufgabe der Stadt, hier aktiv zu werden. Dies muss der Grundstückseigentümer tun, wenn er auf der Fläche bauliche Veränderungen plant“, sagte Kuhlmann. Dann müsse ein Bodensachverständiger das Erdreich untersuchen und entscheiden, ob es ausgetauscht werden müsse.
Die derzeit bestehende gewerbliche Bebauung in diesem Bereich genießt bis zu einem Abbruch Bestandsschutz. Weil es in der Vergangenheit bereits Anfragen über eine Nachnutzung einzelner Grundstücke gegeben hat, hat sich die Verwaltung nun entschlossen, einen entsprechenden Bebauungsplan für diesen Bereich zu beschließen. Er soll vor allem sicherstellen, dass die Struktur des Wohngebiets erhalten bleibt und die Möglichkeit zu einer maßvollen Nachverdichtung gegeben wird. Die ehemals gewerblichen Flächen sollen mittel- bis langfristig städtebaulich neu geordnet und für den Wohnungsbau genutzt werden. Dabei soll der Übergang von der älteren, kleinteiligen Bebauung hin zur neuen, verdichteten Bebauung angemessen gestaltet werden. Bei drei Gegenstimmen votierte der Rat für den Bebauungsplan.