Schwäbische Zeitung (Biberach)
Ortsteile wie Barabein auch im Lärmaktionsplan berücksichtigen!
Zum Artikel „Tempo 30 und Geschwindigkeitsüberwachung gefordert“in SZ vom 11. April schreibt eine Leserin: Laut EU-Recht ist es die Pflichtaufgabe der Gemeinde Warthausen, den Lärmaktionsplan mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu erstellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren. Im Mai 2017 wird der Entwurf des Lärmaktionsplan vom Gemeinderat gebilligt mit dem Hinweis zum Datenschutz: „Dass grundsätzlich alle Stellungnahmen aus der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Gemeinderat öffentlich beraten und beschlossen werden.“(siehe Gemeindeblatt Nummer 20, 2017).
Aufgrund der Erkrankung des Referenten wurde dieser Tagesordnungspunkt zwei Mal vertagt. Meine öffentliche Stellungnahme im Rat bezog sich auf die B 30, die am stärksten befahrene Straße der Gemeinde Warthausen. In dieser Stellungnahme wird die Gemeinde aufgefordert die Zahlen zur Betroffenheitsanalyse und die Kartierung des Ortsteils Barabein zu veröffentlichen. Denn laut Stellungnahme des beauftragten Ingenieurbüros Brenner sind diese Fakten vorhanden. Es wird aber lediglich auf die veröffentlichten Daten des Ortsteils Röhrwangen hingewiesen.
Die im Internet veröffentlichte Umgebungslärmkartierung von 2012 zeigt, dass im Ortsteil Röhrwangen keine Lärm-Betroffenheit, jedoch im Ortsteil Barabein Lärm-Betroffenheit bezüglich der L 267 und der B 30 vorliegen. Auf diese Tatsachen wurde die Gemeindeverwaltung in mehreren Schreiben und am Tag der Gemeinderatssitzung persönlich hingewiesen, was aber weder zu Beratung im Gemeinderat noch zu einer Ergänzung des Entwurfs geführt hat. Erst nach Aufforderung in der vorausgehenden Bürgerfragestunde wurde das Thema vom zuständigen Ingenieurbüro in der Gemeinderatssitzung am 9. April 2018 aufgegriffen. Glücklicherweise stellte ein Gemeinderatsmitglied den Antrag auf Ergänzung des Entwurfs um den Käppelesplatz und Barabein bezüglich der B 30 und L 267 mit dem Zusatz: „Denn nur so ist der Lärmaktionsplan der Gemeinde Warthausen vollständig.“
Es ist verständlich, dass die Gemeinde Warthausen im Lärmaktionsplan als Hauptschwerpunkt die Ortsumfahrung Warthausen sowie Lärmschutzmaßnahmen für die B 465 dargestellt hat. Aber es rechtfertigt nicht, dass andere Ortsteile überhaupt nicht berücksichtigt werden sollten. Zudem wird mit der Realisierung des Aufstiegs Mettenberg eine starke Verkehrsverlagerung von der L 267 auf die B 30 bevorstehen. Umso wichtiger ist es, zum jetzigen Zeitpunkt die aktuellen Zahlen im Lärmaktionsplan darzustellen.
Gabriele Göggerle, Barabein