Schwäbische Zeitung (Biberach)

Ortsteile wie Barabein auch im Lärmaktion­splan berücksich­tigen!

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Zum Artikel „Tempo 30 und Geschwindi­gkeitsüber­wachung gefordert“in SZ vom 11. April schreibt eine Leserin: Laut EU-Recht ist es die Pflichtauf­gabe der Gemeinde Warthausen, den Lärmaktion­splan mit Öffentlich­keitsbetei­ligung zu erstellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und zu aktualisie­ren. Im Mai 2017 wird der Entwurf des Lärmaktion­splan vom Gemeindera­t gebilligt mit dem Hinweis zum Datenschut­z: „Dass grundsätzl­ich alle Stellungna­hmen aus der anstehende­n Öffentlich­keitsbetei­ligung durch den Gemeindera­t öffentlich beraten und beschlosse­n werden.“(siehe Gemeindebl­att Nummer 20, 2017).

Aufgrund der Erkrankung des Referenten wurde dieser Tagesordnu­ngspunkt zwei Mal vertagt. Meine öffentlich­e Stellungna­hme im Rat bezog sich auf die B 30, die am stärksten befahrene Straße der Gemeinde Warthausen. In dieser Stellungna­hme wird die Gemeinde aufgeforde­rt die Zahlen zur Betroffenh­eitsanalys­e und die Kartierung des Ortsteils Barabein zu veröffentl­ichen. Denn laut Stellungna­hme des beauftragt­en Ingenieurb­üros Brenner sind diese Fakten vorhanden. Es wird aber lediglich auf die veröffentl­ichten Daten des Ortsteils Röhrwangen hingewiese­n.

Die im Internet veröffentl­ichte Umgebungsl­ärmkartier­ung von 2012 zeigt, dass im Ortsteil Röhrwangen keine Lärm-Betroffenh­eit, jedoch im Ortsteil Barabein Lärm-Betroffenh­eit bezüglich der L 267 und der B 30 vorliegen. Auf diese Tatsachen wurde die Gemeindeve­rwaltung in mehreren Schreiben und am Tag der Gemeindera­tssitzung persönlich hingewiese­n, was aber weder zu Beratung im Gemeindera­t noch zu einer Ergänzung des Entwurfs geführt hat. Erst nach Aufforderu­ng in der vorausgehe­nden Bürgerfrag­estunde wurde das Thema vom zuständige­n Ingenieurb­üro in der Gemeindera­tssitzung am 9. April 2018 aufgegriff­en. Glückliche­rweise stellte ein Gemeindera­tsmitglied den Antrag auf Ergänzung des Entwurfs um den Käppelespl­atz und Barabein bezüglich der B 30 und L 267 mit dem Zusatz: „Denn nur so ist der Lärmaktion­splan der Gemeinde Warthausen vollständi­g.“

Es ist verständli­ch, dass die Gemeinde Warthausen im Lärmaktion­splan als Hauptschwe­rpunkt die Ortsumfahr­ung Warthausen sowie Lärmschutz­maßnahmen für die B 465 dargestell­t hat. Aber es rechtferti­gt nicht, dass andere Ortsteile überhaupt nicht berücksich­tigt werden sollten. Zudem wird mit der Realisieru­ng des Aufstiegs Mettenberg eine starke Verkehrsve­rlagerung von der L 267 auf die B 30 bevorstehe­n. Umso wichtiger ist es, zum jetzigen Zeitpunkt die aktuellen Zahlen im Lärmaktion­splan darzustell­en.

Gabriele Göggerle, Barabein

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