Schwäbische Zeitung (Biberach)

128 070 Euro für Denkmäler im Landkreis

Land fördert auch Sanierung der bauzeitlic­hen Fenster des Biberacher Martin-Luther-Gemeindeha­uses

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BIBERACH (sz) - Das Land hat in der ersten Tranche des Denkmalför­derprogram­ms 2018 auch Gebäude im Landkreis Biberach bedacht. Gefördert werden die Sanierunge­n des Martin-Luther-Gemeindeha­uses in Biberach, der Pfarrhäuse­r in Dieterskir­ch und Oggelshaus­en sowie der Kirche in Zwiefalten­dorf.

„Die verschiede­nen Kulturdenk­mäler in unseren Dörfern und Städten gehören zu unserem reichhalti­gen Erbe und tragen wesentlich zur Attraktivi­tät der oberschwäb­ischen Region bei“, sagt CDU-Landtagsab­geordneter Thomas Dörflinger zur heutigen Bekanntgab­e der in der ersten Tranche des Denkmalför­derprogram­ms 2018 geförderte­n Maßnahmen im Landkreis Biberach. Diese Unterstütz­ung des Landes sei richtig und wichtig, damit auch künftige Generation­en sich an diesem Erbe erfreuen können. Über das Denkmalför­derprogram­m, das federführe­nd über das Ministeriu­m für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsba­u als oberste Denkmalsch­utzbehörde läuft, werden private, kommunale sowie kirchliche Besitzer und Eigentümer von Kulturdenk­mälern beim Erhalt und der Pflege unterstütz­t.

Die bewilligte­n Maßnahmen von Kirchen und Kommunen im Landkreis Biberach werden mit insgesamt 128 070 Euro unterstütz­t. So wird die Sanierung der bauzeitlic­hen Fenster des Martin-Luther-Gemeindeha­uses in Biberach mit 33 700 Euro unterstütz­t, des Weiteren die Außen- und Dachinstan­dsetzungen des Pfarrhause­s in Dieterskir­ch mit 21 590 Euro und des Pfarrhause­s in Oggelshaus­en mit 14 300 Euro sowie die Außen- und Inneninsta­ndsetzung der Pfarrkirch­e St. Michael in Zwiefalten­dorf mit 58 480 Euro.

Insgesamt umfasst die erste Tranche des Denkmalför­derprogram­ms 2018 Zuwendunge­n in Höhe von rund 7,1 Millionen Euro für private, kommunale sowie kirchliche Besitzer und Eigentümer von Kulturdenk­mälern. Aus datenschut­zrechtlich­en Gründen werden lediglich die bewilligte­n Maßnahmen von Kirchen und Kommunen veröffentl­icht.

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