Schwäbische Zeitung (Biberach)
Pfefferspray-Einsatz kostet 700 Euro
21-Jähriger wird nach Angriff auf einer Fasnetsparty im Illertal verurteilt
BIBERACH/ILLERTAL - Weil er auf einer Fasnetsparty im Illertal zwei Gäste mit einem Pfefferspray angegriffen hat, ist ein 21-jähriger Mann diese Woche vor dem Biberacher Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden. Der Verurteilte zeigte sich froh, dass er nicht ins Gefängnis muss – dass er vor der Tat provoziert wurde, seine vor Gericht gezeigte Reue und vor allem seine starke Alkoholisierung bewahrten ihn vor einer Freiheitsstrafe.
Über das Geschehen auf der Fasnetsparty Anfang des Jahres in einer Illertalgemeinde gab es vor Gericht keine zwei Meinungen. Sowohl der Angeklagte als auch die drei Zeugen bestätigten den vonseiten der Staatsanwaltschaft geschilderten Tathergang. Der Angeklagte bettelte bei einer 18- und einem 24-Jährigen um Zigaretten und Alkohol, was diese ablehnten. Daraufhin griff der 21Jährige die beiden mit einem Pfefferspray an, die junge Frau bekam das Spray direkt in die Augen. „Ich war stark alkoholisiert, ich kann es mir nicht erklären“, sagte der 21-jährige Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war und die Tat unumwunden zugab. Ihm sei bis heute nicht klar, weshalb er überhaupt ein Pfefferspray dabeigehabt habe, geschweige denn, wie es zu dem Angriff kommen konnte. Er wisse nur, dass er es während der Fasnetszeit übertrieben habe. Normalerweise trinke er nicht so viel. „Es tut mir auch echt leid, dass ich das getan habe.“Bei dem jungen Mann habe er sich später über Facebook entschuldigt.
Die 18-jährige Geschädigte sagte aus, dass sie nach dem Angriff auf einem Auge „gar nichts mehr“gesehen habe und auch Tage später noch „richtig Probleme“gehabt habe. Erst fünf Tage später habe sich das Auge wieder normalisiert. Bei der jungen Frau entschuldigte sich der Angeklagte noch im Verhandlungszimmer. Er sprach von einer „Scheißaktion“, die er nüchtern niemals begangen hätte.
Weniger schlimm hatte das Pfefferspray den 24-Jährigen getroffen, wie dieser vor Gericht erzählte. Eine Stunde lang hätten ihm die Augen wehgetan. Der 24-Jährige schilderte außerdem, dass er den Angeklagten vor der Tat ein wenig aufgezogen habe, als dieser nach Alkohol und Zigaretten gefragt hatte. Er kenne den 21-Jährigen, so der Zeuge weiter, so betrunken wie an jenem Tag habe er ihn aber noch nie gesehen. Ein dritter Zeuge bestätigte den zuvor von den Opfern und dem Angeklagten geschilderten Tathergang.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte in seinem Plädoyer, dass er in diesem Fall noch einmal von einer Freiheitsstrafe absehen würde und forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je zehn Euro. Diesem Antrag folgte Richter Ralf Bürglen und verurteilte den 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Bürglen wies aber explizit darauf hin, dass Pfefferspray gefährlich und insbesondere die 18-Jährige erheblich verletzt worden sei.
Die Schuldfähigkeit des Angeklagten sei aber durch die fast zwei Promille deutlich eingeschränkt gewesen, auch die gezeigte Reue, das Geständnis und die Provokation des 24-Jährigen seien zu seinen Gunsten ausgelegt worden. Der 21-Jährige selbst wusste, dass er glimpflich davongekommen war. „Ich hatte Angst, dass ich rein muss.“
„Ich kann es mir nicht erklären“, sagte der geständige 21-jährige Angeklagte.