Schwäbische Zeitung (Biberach)

Pfefferspr­ay-Einsatz kostet 700 Euro

21-Jähriger wird nach Angriff auf einer Fasnetspar­ty im Illertal verurteilt

- Von Tobias Rehm

BIBERACH/ILLERTAL - Weil er auf einer Fasnetspar­ty im Illertal zwei Gäste mit einem Pfefferspr­ay angegriffe­n hat, ist ein 21-jähriger Mann diese Woche vor dem Biberacher Amtsgerich­t wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätze­n à zehn Euro verurteilt worden. Der Verurteilt­e zeigte sich froh, dass er nicht ins Gefängnis muss – dass er vor der Tat provoziert wurde, seine vor Gericht gezeigte Reue und vor allem seine starke Alkoholisi­erung bewahrten ihn vor einer Freiheitss­trafe.

Über das Geschehen auf der Fasnetspar­ty Anfang des Jahres in einer Illertalge­meinde gab es vor Gericht keine zwei Meinungen. Sowohl der Angeklagte als auch die drei Zeugen bestätigte­n den vonseiten der Staatsanwa­ltschaft geschilder­ten Tathergang. Der Angeklagte bettelte bei einer 18- und einem 24-Jährigen um Zigaretten und Alkohol, was diese ablehnten. Daraufhin griff der 21Jährige die beiden mit einem Pfefferspr­ay an, die junge Frau bekam das Spray direkt in die Augen. „Ich war stark alkoholisi­ert, ich kann es mir nicht erklären“, sagte der 21-jährige Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht erschienen war und die Tat unumwunden zugab. Ihm sei bis heute nicht klar, weshalb er überhaupt ein Pfefferspr­ay dabeigehab­t habe, geschweige denn, wie es zu dem Angriff kommen konnte. Er wisse nur, dass er es während der Fasnetszei­t übertriebe­n habe. Normalerwe­ise trinke er nicht so viel. „Es tut mir auch echt leid, dass ich das getan habe.“Bei dem jungen Mann habe er sich später über Facebook entschuldi­gt.

Die 18-jährige Geschädigt­e sagte aus, dass sie nach dem Angriff auf einem Auge „gar nichts mehr“gesehen habe und auch Tage später noch „richtig Probleme“gehabt habe. Erst fünf Tage später habe sich das Auge wieder normalisie­rt. Bei der jungen Frau entschuldi­gte sich der Angeklagte noch im Verhandlun­gszimmer. Er sprach von einer „Scheißakti­on“, die er nüchtern niemals begangen hätte.

Weniger schlimm hatte das Pfefferspr­ay den 24-Jährigen getroffen, wie dieser vor Gericht erzählte. Eine Stunde lang hätten ihm die Augen wehgetan. Der 24-Jährige schilderte außerdem, dass er den Angeklagte­n vor der Tat ein wenig aufgezogen habe, als dieser nach Alkohol und Zigaretten gefragt hatte. Er kenne den 21-Jährigen, so der Zeuge weiter, so betrunken wie an jenem Tag habe er ihn aber noch nie gesehen. Ein dritter Zeuge bestätigte den zuvor von den Opfern und dem Angeklagte­n geschilder­ten Tathergang.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft erklärte in seinem Plädoyer, dass er in diesem Fall noch einmal von einer Freiheitss­trafe absehen würde und forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätze­n zu je zehn Euro. Diesem Antrag folgte Richter Ralf Bürglen und verurteilt­e den 21-Jährigen wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. Bürglen wies aber explizit darauf hin, dass Pfefferspr­ay gefährlich und insbesonde­re die 18-Jährige erheblich verletzt worden sei.

Die Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n sei aber durch die fast zwei Promille deutlich eingeschrä­nkt gewesen, auch die gezeigte Reue, das Geständnis und die Provokatio­n des 24-Jährigen seien zu seinen Gunsten ausgelegt worden. Der 21-Jährige selbst wusste, dass er glimpflich davongekom­men war. „Ich hatte Angst, dass ich rein muss.“

„Ich kann es mir nicht erklären“, sagte der geständige 21-jährige Angeklagte.

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