Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mordurteil ist rechtskräftig
ULM (sz) - Wie die Staatsanwaltschaft Ulm mitgeteilt hat, nahm der Angeklagte über seinen Verteidiger die Revision im Schillerstraßenfall zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Das Landgericht Ulm hat am 31. Januar dieses Jahres, wie berichtet, einen zur Tatzeit knapp 16-Jährigen unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in sechs Fällen zu der Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte am 21. Mai 2017 aus Rache im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses in Beimerstetten Feuer gelegt. Das Feuer wurde rasch entdeckt und gelöscht; es wurde niemand verletzt und es entstand kaum Sachschaden.
Zwei Tage später, am 23. Mai 2017, traf der Jugendliche zufällig auf einen ihm bis dahin unbekannten 64-Jährigen in der Ulmer Schillerstraße und bat ihn, in dessen Wohnung etwas trinken zu dürfen. Wohl aufgrund kommunikativer Schwierigkeiten erhoffte der Wohnungsinhaber sexuelle Handlungen. Als der Angeklagte dieses Ansinnen erkannte, tötete er das Opfer mit zahlreichen Messerstichen. Anschließend legte er in der Wohnung Feuer, das wegen des raschen Eintreffens der Feuerwehr nicht auf andere Teile des Mehrfamilienhauses übergriff, sondern auf die Wohnung des Getöteten beschränkt blieb. Der Sachschaden betrug etwa 60 000 Euro.