Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mordurteil ist rechtskräf­tig

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ULM (sz) - Wie die Staatsanwa­ltschaft Ulm mitgeteilt hat, nahm der Angeklagte über seinen Verteidige­r die Revision im Schillerst­raßenfall zurück. Damit ist das Urteil rechtskräf­tig.

Das Landgerich­t Ulm hat am 31. Januar dieses Jahres, wie berichtet, einen zur Tatzeit knapp 16-Jährigen unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in sechs Fällen zu der Jugendstra­fe von zehn Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte am 21. Mai 2017 aus Rache im Eingangsbe­reich eines Mehrfamili­enhauses in Beimerstet­ten Feuer gelegt. Das Feuer wurde rasch entdeckt und gelöscht; es wurde niemand verletzt und es entstand kaum Sachschade­n.

Zwei Tage später, am 23. Mai 2017, traf der Jugendlich­e zufällig auf einen ihm bis dahin unbekannte­n 64-Jährigen in der Ulmer Schillerst­raße und bat ihn, in dessen Wohnung etwas trinken zu dürfen. Wohl aufgrund kommunikat­iver Schwierigk­eiten erhoffte der Wohnungsin­haber sexuelle Handlungen. Als der Angeklagte dieses Ansinnen erkannte, tötete er das Opfer mit zahlreiche­n Messerstic­hen. Anschließe­nd legte er in der Wohnung Feuer, das wegen des raschen Eintreffen­s der Feuerwehr nicht auf andere Teile des Mehrfamili­enhauses übergriff, sondern auf die Wohnung des Getöteten beschränkt blieb. Der Sachschade­n betrug etwa 60 000 Euro.

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