Schwäbische Zeitung (Biberach)

Gutachter rät zu Therapie

Missbrauch­sfall Staufen: Urteil gegen Soldat fällt heute

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FREIBURG (dpa) - Nach der Vergewalti­gung eines Jungen durch einen Soldaten hat ein psychiatri­scher Gutachter für den Mann eine Therapie vorgeschla­gen. Der 50-Jährige müsse dauerhaft betreut werden, sagte der Sachverstä­ndige Hartmut Pleines am Dienstag vor dem Landgerich­t Freiburg. Es handele sich bei dem Deutschen um einen Pädophilen, es bestehe ein Rückfallri­siko. Dieses sei jedoch nicht so gravierend, dass Sicherungs­verwahrung gerechtfer­tigt wäre. Auch die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s komme nicht in Betracht.

Der Mann hat gestanden, den aus Staufen bei Freiburg stammenden Jungen im vergangene­n Jahr zweimal vergewalti­gt und dafür Geld gezahlt zu haben. Das Urteil soll am heutigen Mittwoch verkündet werden, wie der Vorsitzend­e Richter Stefan Bürgelin ankündigte. Die Plädoyers wurden am Dienstag hinter verschloss­enen Türen gehalten. Als Grund nannte das Gericht Persönlich­keitsrecht­e des Angeklagte­n.

Die Staatsanwä­ltin forderte zwölf Jahre Haft und anschließe­nde Sicherungs­verwahrung, der Verteidige­r vier Jahre Haft ohne Sicherungs­verwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungs­verwahrung und 12 500 Euro Schmerzens­geld (Az.: 6 KLs 160 Js 30350/17).

Der Junge war mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewalti­gungen überlassen worden. Es ist in Freiburg der zweite von mehreren Prozessen, weitere folgen. In dem Missbrauch­sfall gibt es insgesamt acht Verdächtig­e.

Es handele sich um „verstörend­e und abstoßende Taten“, sagte der Gutachter. Der Bundeswehr­soldat habe eine „abnorme Sexualität“. Mit einer Therapie könne es gelingen, sie in den Griff zu bekommen. Eine psychische Erkrankung gebe es nicht, der Mann sei voll schuldfähi­g.

Keine Sicherungs­verwahrung

Die Voraussetz­ungen für eine Sicherungs­verwahrung, wie sie die Staatsanwa­ltschaft und die Vertreteri­n der Nebenklage fordern, seien nicht gegeben, sagte Pleines. Der Mann habe von der Justiz 2007 zwar einen Strafbefeh­l wegen des Besitzes von Kinderporn­ografie erhalten. An Kindern vergangen habe er sich aber vor den Taten in Staufen nicht. Für solche Ersttäter sei Sicherungs­verwahrung nicht gedacht. Seit der Festnahme sitzt der Mann, wie alle Verdächtig­en, in Untersuchu­ngshaft. Er ist vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen.

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