Schwäbische Zeitung (Biberach)

Lange Haft für Todesschüt­zen

Ein 42-Jähriger muss für zwölf Jahre ins Gefängnis

- Von Siegfried Großkopf

BAD WURZACH/RAVENSBURG - Die 1. Große Strafkamme­r des Landgerich­ts Ravensburg hat einen 42-Jährigen am Dienstag wegen Totschlags zu einer Freiheitss­trafe von zwölf Jahren verurteilt. Sie sah es als erwiesen an, dass der Täter in seiner Wohnung in Bad Wurzach auf einen 37Jährigen geschossen hatte, der an seinen Verletzung­en verstarb.

Mit dem Urteil schloss sich das Gericht dem Antrag von Oberstaats­anwalt Peter Spieler an. Die Verteidigu­ng hatte auf fünf Jahre plädiert. Kammervors­itzender Stefan Meier kritisiert­e die Verteidige­r in seiner Urteilsbeg­ründung. Durch sie habe ihr Mandant „nichts gewonnen“. Hätte die Verteidigu­ng sich anders verhalten und der Angeklagte ein klares Geständnis abgelegt, hätte sich das auf die Länge der Haftstrafe ausgewirkt, sagte der Vorsitzend­e.

Dem tödlichen Schuss am 1. Oktober 2017 in Bad Wurzach war ein Streit zwischen dem 37-jährigen späteren Opfer und dem 42-jährigen Angeklagte­n vorausgega­ngen. Grund war ein Darlehen von mehreren Tausend Euro, das Letzterer dem 37-jährigen Geschäftsm­ann nicht zurückbeza­hlt und sich stattdesse­n ein Auto gekauft hatte.

In seiner Wohnung hatte der 42jährige Verurteilt­e nach einer verbalen Auseinande­rsetzung mit einer halbautoma­tischen Kurzwaffe dem 37-jährigen Opfer in den Bauch geschossen, nachdem dieser den Schützen zur Rede stellen wollte. Der Familienva­ter starb einige Stunden später an seinen Verletzung­en in der Oberschwab­enklinik in Ravensburg.

Für eine Verurteilu­ng wegen Mordes fehlten in Übereinsti­mmung mit der Staatsanwa­ltschaft und der Nebenklage die Mordmerkma­le Heimtücke oder niedrige Beweggründ­e. Im Beisein der Witwe, die durch Rechtsanwa­lt Klaus Martin Rogg als Nebenkläge­r vertreten wurde, und deren Kinder hatten 80 Gegner und Freunde des Angeklagte­n nach Einlasskon­trollen den Saal 1 des Landgerich­ts gefüllt. Nach Ende der Hauptverha­ndlung bestand kurzzeitig die Gefahr von Tumulten zwischen beiden Gruppen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany