Schwäbische Zeitung (Biberach)

Buchpreisb­indung wankt

Monopolkom­mission für Abschaffun­g – Buchhandel und Grütters entsetzt

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BONN (AFP) - Die Monopolkom­mission hat sich für die Abschaffun­g der Buchpreisb­indung ausgesproc­hen. Unveränder­liche Preise für Bücher behinderte­n den Wettbewerb und die Weiterentw­icklung der Buchhändle­r, teilte das unabhängig­e Gremium, das die Bundesregi­erung berät, am Dienstag mit. Der Börsenvere­in des Deutschen Buchhandel­s ist anderer Meinung. Er erklärte, die Buchpreisb­indung sei ein Garant für Qualität und Vielfalt. Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters (CDU) zeigte sich „fassungslo­s“angesichts der Empfehlung.

Vorwurf der Marktbehin­derung

Die Monopolkom­mission schreibt in dem Gutachten, der Buchpreisb­indung stehe ein nicht klar definierte­s Schutzziel „Kulturgut Buch“gegenüber, das der Entwicklun­g des Marktes nicht Rechnung trage. Das fünfköpfig­e Experten-Gremium hatte sein Sonderguta­chten zur Buchpreisb­indung, das nun der Bundesregi­erung übergeben wurde, nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) 2016 gegen die deutsche Arzneimitt­elpreisbin­dung erstellt. Diese Preisbindu­ng für verschreib­ungspflich­tige Medikament­e hatte der EuGH damals gekippt.

Bereits im Anschluss hatte der Chef der Monopolkom­mission, Achim Wambach, das Ende der Buchpreisb­indung vorhergesa­gt. Sie verpflicht­et die Verlage dazu, für ihre Neuerschei­nungen verbindlic­he Ladenpreis­e festzusetz­en. Dadurch zahlen Kunden für ein Buch überall denselben Preis – egal, ob sie es in einem Kaufhaus, einer kleinen Buch- handlung oder über das Internet kaufen.

Der Monopolkom­mission zufolge greift diese Preisbindu­ng „erheblich“in die Grundfreih­eiten grenzübers­chreitende­r Marktteiln­ehmer ein. Nach EU-Recht seien objektive Belege dafür nötig, dass die deutsche Regelung einen kulturpoli­tischen Mehrwert generiere, der den Markteingr­iff rechtferti­ge.

„Anhand der verfügbare­n Informatio­nen ist fraglich, ob sich solche Belege beibringen lassen“, teilte die Kommission mit. Besonders mit Blick auf E-Books sei wahrschein­lich, dass der EuGH die Buchpreisb­indung für unvereinba­r mit dem freien europäisch­en Warenverke­hr erklären werde. Sie verlangsam­e den Strukturwa­ndel in den Buchhandlu­ngen und bremse die Entstehung von großen Buchhandel­sketten, die Preise drücken könnten. Zugleich verhindere sie, dass durch günstige Bücher neue Kundengrup­pen erschlosse­n würden und sei somit eine „Markteintr­ittsbarrie­re“.

Der Börsenvere­in des Deutschen Buchhandel­s erwiderte. „Die Preisbindu­ng fördert nicht nur ein filigranes Netz an Buchhandlu­ngen, die das Kulturgut Buch für eine breite Öffentlich­keit zugänglich machen.“Sie garantiere auch ein breites und vielfältig­es Buchangebo­t. Der Börsenvere­in hat zwei eigene Gutachten in Auftrag gegeben, die Ergebnisse werden für 2019 erwartet.

Grütters erklärte, die Empfehlung der Monopolkom­mission mache sie „fassungslo­s“. Angesichts der Marktmacht einiger weniger Internetko­nzerne sei die Buchpreisb­indung unverzicht­bar.

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