Schwäbische Zeitung (Biberach)
Drogensucht bringt 30-Jährigen ins Gefängnis
Weil er Geld brauchte, plünderte er die Kassen eines Biberacher Lokals, in dem er gearbeitet hatte
BIBERACH (bwo) - Einige Jahre ist er clean und auf dem Weg der Besserung gewesen. Gut einen Monat vor Abschluss seiner Entziehungstherapie wird er jedoch rück- und straffällig. Am Mittwoch wurde ein 30-Jähriger wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall am Biberacher Amtsgericht verurteilt. Er muss für 14 Monate ins Gefängnis.
Nach Verlesung der Anklage gestand der 30-Jährige die Tat. Im August 2017 hatte er sich kurz vor Schließung über eine offene Hintertür in eine Biberacher Gaststätte geschlichen, in der er gelegentlich arbeitete. Dort versteckte er sich im Keller und wartete, bis alle Gäste und das Personal das Lokal verlassen und abgeschlossen hatten. Danach machte er sich an zwei Kassen zu schaffen und stahl mindestens 1500 Euro Bargeld.
Zu diesem Zeitpunkt fahndet die Polizei bereits nach dem Mann. Er ist suchtkrank und mehrfach vorbestraft – wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln, aber auch wegen Wohnungseinbruchs, vorsätzlicher Körperverletzung und schweren räuberischen Diebstahls.
Nach einem Urteil aus 2013 kommt der Angeklagte in eine forensische Klinik. Im Sommer 2017 steht er kurz vor Ende des Maßregelvollzugs. Er befindet sich in der höchsten Lockerungsstufe, arbeitet in Biberach und will seinen Meister machen. In der Einrichtung, in der er während dieser Zeit lebt, kommt er wieder in Kontakt mit Drogenabhängigen, den er laut eigener Ausage vermeiden wollte. Trotz seiner Arbeit und dem zusätzlichen Gelegenheitsjob in der Kneipe hätten ihm soziale Kontakte und seine Familie gefehlt, die in Südeuropa lebt, sagt der Angeklagte vor Gericht.
Über einen Nachbarn wird er schließlich rückfällig und konsumiert Schmerzmittel. Kurz darauf steht ein Drogenscreening in der Klinik an. Nach eigener Aussage habe er Panik bekommen und sei nicht zu dem Termin erschienen. Die Polizei ruft die Fahndung nach dem 30-Jährigen aus. Bei der Arbeit habe er sich nicht mehr blicken lassen können. Das Geld wurde knapp und er sei nicht mehr über die Runden gekommen. Der Mann entschließt sich zur Tat. Die Polizei fasst ihn und bringt den Suchtkranken zurück in die forensische Klinik.
Aus dieser bricht er kurz vor Ende der Therapie mit zwei Komplizen gewaltsam aus. In diesem Fall wurde der 30-Jährige Anfang Mai zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. In Biberach fordert der Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Vorstrafen seien zu Lasten des Angeklagten auszulegen. Strafmildernd sei allerdings sein Geständnis zu werten.
Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant vor seinem Rückfall jahrelang straffrei gelebt hat. Richter Ralf Bürglen löste das erste Urteil schließlich auf und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.