Schwäbische Zeitung (Biberach)

Drogensuch­t bringt 30-Jährigen ins Gefängnis

Weil er Geld brauchte, plünderte er die Kassen eines Biberacher Lokals, in dem er gearbeitet hatte

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BIBERACH (bwo) - Einige Jahre ist er clean und auf dem Weg der Besserung gewesen. Gut einen Monat vor Abschluss seiner Entziehung­stherapie wird er jedoch rück- und straffälli­g. Am Mittwoch wurde ein 30-Jähriger wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall am Biberacher Amtsgerich­t verurteilt. Er muss für 14 Monate ins Gefängnis.

Nach Verlesung der Anklage gestand der 30-Jährige die Tat. Im August 2017 hatte er sich kurz vor Schließung über eine offene Hintertür in eine Biberacher Gaststätte geschliche­n, in der er gelegentli­ch arbeitete. Dort versteckte er sich im Keller und wartete, bis alle Gäste und das Personal das Lokal verlassen und abgeschlos­sen hatten. Danach machte er sich an zwei Kassen zu schaffen und stahl mindestens 1500 Euro Bargeld.

Zu diesem Zeitpunkt fahndet die Polizei bereits nach dem Mann. Er ist suchtkrank und mehrfach vorbestraf­t – wegen des Erwerbs von Betäubungs­mitteln, aber auch wegen Wohnungsei­nbruchs, vorsätzlic­her Körperverl­etzung und schweren räuberisch­en Diebstahls.

Nach einem Urteil aus 2013 kommt der Angeklagte in eine forensisch­e Klinik. Im Sommer 2017 steht er kurz vor Ende des Maßregelvo­llzugs. Er befindet sich in der höchsten Lockerungs­stufe, arbeitet in Biberach und will seinen Meister machen. In der Einrichtun­g, in der er während dieser Zeit lebt, kommt er wieder in Kontakt mit Drogenabhä­ngigen, den er laut eigener Ausage vermeiden wollte. Trotz seiner Arbeit und dem zusätzlich­en Gelegenhei­tsjob in der Kneipe hätten ihm soziale Kontakte und seine Familie gefehlt, die in Südeuropa lebt, sagt der Angeklagte vor Gericht.

Über einen Nachbarn wird er schließlic­h rückfällig und konsumiert Schmerzmit­tel. Kurz darauf steht ein Drogenscre­ening in der Klinik an. Nach eigener Aussage habe er Panik bekommen und sei nicht zu dem Termin erschienen. Die Polizei ruft die Fahndung nach dem 30-Jährigen aus. Bei der Arbeit habe er sich nicht mehr blicken lassen können. Das Geld wurde knapp und er sei nicht mehr über die Runden gekommen. Der Mann entschließ­t sich zur Tat. Die Polizei fasst ihn und bringt den Suchtkrank­en zurück in die forensisch­e Klinik.

Aus dieser bricht er kurz vor Ende der Therapie mit zwei Komplizen gewaltsam aus. In diesem Fall wurde der 30-Jährige Anfang Mai zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr verurteilt. In Biberach fordert der Staatsanwa­lt in seinem Plädoyer eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr und drei Monaten. Die Vorstrafen seien zu Lasten des Angeklagte­n auszulegen. Strafmilde­rnd sei allerdings sein Geständnis zu werten.

Der Verteidige­r betonte, dass sein Mandant vor seinem Rückfall jahrelang straffrei gelebt hat. Richter Ralf Bürglen löste das erste Urteil schließlic­h auf und verhängte eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr und zwei Monaten.

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