Schwäbische Zeitung (Biberach)
Staatsanwältin plädiert auf Mord – Verteidiger: Auf Mordanklage hingearbeitet
Zum Erstaunen aller Anwesenden plädierte die Staatsanwältin Tanja Kraemer am vorletzten Prozesstag auf lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Dies war im Prozessverlauf nicht abzusehen, da lange nur der Vorwurf einer schweren Körperverletzung mit oder ohne Todesfolge verhandelt wurde. Im Schlussplädoyer begründete sie ihren Antrag, dass der Angeklagte die ihm körperlich unterlegene Frau nicht nur massiv gewürgt, geschlagen und misshandelt, sondern ihren Tod billigend in Kauf genommen habe. Er habe sein Opfer nachweislich so schwer gewürgt, dass die hinteren Zungenbeine gebrochen sind. Einmal muss er den Kopf der Frau sogar massiv an die Wand geschlagen haben. Der Vorwurf der Vergewaltigung konnte nicht eindeutig bewiesen werden, doch seine Persönlichkeitsstruktur und die Aussagen der Frau deuten nach Kraemer darauf hin, dass er sein Opfer mit sexuellen Handlungen demütigen wollte. Zudem habe er ihr gedroht, sie umzubringen, wenn sie die Polizei verständigen würde und versuchte seine Taten durch Abwaschen des Gesichts und Mundes zu vertuschen. Die Rekonstruktion des Tathergangs anhand der übereinstimmenden und klaren Aussagen des Opfers bei der Vernehmung durch die Polizei, der medizinischen und forensischen Gutachten sowie der Angehörigen lassen ihrer Meinung nach keinen Zweifel daran, dass die Frau rund einen Monat später an den Folgen der Verletzungen verstorben ist. Die brutale, lang andauernden Gewalttätigkeit, die er gegen die wehrlose Frau angewandt habe, seine Vertuschungsaktionen und den Umstand, dass er die Tat nicht bereut, wertet Kraemer als niedrige Beweggründe für einen Mord.
Der Verteidiger konnte den Fakten der Staatsanwaltschaft und den forensischen sowie medizinischen Gutachten nicht viel erwidern, außer seiner Verwunderung, dass ein Prozess mit gefährlicher Körperverletzung angesetzt wird und der Angeklagte nun eine lebenslange Haftstrafe absitzen müsse. (gpö)