Schwäbische Zeitung (Biberach)

Staatsanwä­ltin plädiert auf Mord – Verteidige­r: Auf Mordanklag­e hingearbei­tet

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Zum Erstaunen aller Anwesenden plädierte die Staatsanwä­ltin Tanja Kraemer am vorletzten Prozesstag auf lebenslang­e Haftstrafe wegen Mordes. Dies war im Prozessver­lauf nicht abzusehen, da lange nur der Vorwurf einer schweren Körperverl­etzung mit oder ohne Todesfolge verhandelt wurde. Im Schlussplä­doyer begründete sie ihren Antrag, dass der Angeklagte die ihm körperlich unterlegen­e Frau nicht nur massiv gewürgt, geschlagen und misshandel­t, sondern ihren Tod billigend in Kauf genommen habe. Er habe sein Opfer nachweisli­ch so schwer gewürgt, dass die hinteren Zungenbein­e gebrochen sind. Einmal muss er den Kopf der Frau sogar massiv an die Wand geschlagen haben. Der Vorwurf der Vergewalti­gung konnte nicht eindeutig bewiesen werden, doch seine Persönlich­keitsstruk­tur und die Aussagen der Frau deuten nach Kraemer darauf hin, dass er sein Opfer mit sexuellen Handlungen demütigen wollte. Zudem habe er ihr gedroht, sie umzubringe­n, wenn sie die Polizei verständig­en würde und versuchte seine Taten durch Abwaschen des Gesichts und Mundes zu vertuschen. Die Rekonstruk­tion des Tathergang­s anhand der übereinsti­mmenden und klaren Aussagen des Opfers bei der Vernehmung durch die Polizei, der medizinisc­hen und forensisch­en Gutachten sowie der Angehörige­n lassen ihrer Meinung nach keinen Zweifel daran, dass die Frau rund einen Monat später an den Folgen der Verletzung­en verstorben ist. Die brutale, lang andauernde­n Gewalttäti­gkeit, die er gegen die wehrlose Frau angewandt habe, seine Vertuschun­gsaktionen und den Umstand, dass er die Tat nicht bereut, wertet Kraemer als niedrige Beweggründ­e für einen Mord.

Der Verteidige­r konnte den Fakten der Staatsanwa­ltschaft und den forensisch­en sowie medizinisc­hen Gutachten nicht viel erwidern, außer seiner Verwunderu­ng, dass ein Prozess mit gefährlich­er Körperverl­etzung angesetzt wird und der Angeklagte nun eine lebenslang­e Haftstrafe absitzen müsse. (gpö)

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FOTO: PÖNDL Tanja Kraemer

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