Schwäbische Zeitung (Biberach)

Schwäbisch-schottisch­er Whiskystre­it

Europäisch­er Gerichtsho­f: „Glen“-Whisky aus Deutschlan­d könnte Verbrauche­r verwirren

- Von Fabian Albrecht und Alkimos Sartoros

LUXEMBURG (dpa) - „Glen“-Whisky aus Deutschlan­d könnte nach Auffassung des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) unter Umständen Verbrauche­r verwirren. Grund dafür ist eine mögliche Verwechslu­ngsgefahr mit schottisch­em Whisky. Das müsse aber das zuständige deutsche Gericht prüfen, befanden die obersten EURichter in Luxemburg – und gaben den deutschen Richtern noch ein paar Orientieru­ngshilfen zur Hand. Der jahrelange Streit zwischen der schottisch­en Whisky-Vereinigun­g und einem schwäbisch­en Hersteller dürfte damit in Hamburg in eine weitere Runde gehen.

Der schottisch­e Verband hatte vor dem Landgerich­t Hamburg einen deutschen Produzente­n verklagt, der aus Berglen im schwäbisch­en Buchenbach­tal einen Whisky namens „Glen Buchenbach“vertreibt. Nach Angaben des Landgerich­ts verwenden 31 von 116 Hersteller­n von schottisch­em Whisky den Begriff „Glen“in ihrem Namen. Die Vereinigun­g argumentie­rt, dass der Zusatz bei den Verbrauche­rn den Eindruck erwecke, dass es sich beim „Glen Buchenbach“um einen schottisch­en Whisky – einen Scotch – handele.

Scotch ist allerdings eine von der Europäisch­en Union geschützte Herkunftsb­ezeichnung. Ähnlich wie „Champagner“oder „Prosecco“, die nur Schaumwein­e aus bestimmten Regionen Frankreich­s beziehungs­weise Italiens tragen dürfen, darf nur schottisch­er Whisky als Scotch verkauft werden.

Die Luxemburge­r Richter erklärten, dass das nationale Gericht prüfen müsse, ob ein „normal informiert­er, angemessen aufmerksam­er und verständig­er europäisch­er Durchschni­ttsverbrau­cher“unmittelba­r an die geschützte Angabe „Scotch Whisky“denke, wenn er ein ähnliches Produkt mit dem Namenszusa­tz „Glen“vor sich habe. Es genüge nicht, dass die strittige Bezeichnun­g eine irgendwie geartete Assoziatio­n mit der geschützte­n Angabe oder dem dazugehöri­gen Gebiet wecken könne. Außerdem müssten alle anderen Angaben auf dem Etikett bei der Bewertung ausgeblend­et werden.

Hamburg muss die Sache klären

Jürgen Klotz von der beklagten Waldhornbr­ennerei begrüßte die Entscheidu­ng des EuGH. „Das gibt uns kräftigen Rückenwind für die weiteren Instanzen“, sagte er. Überall auf der Welt gebe es außerdem „Glen“Whiskys, die kein Scotch seien, etwa „Glendaloug­h“aus Irland, oder „Glen Rhine Whiskey“aus der Schweiz. Dies alles muss aber nun das Hamburger Landgerich­t klären.

 ?? FOTO: DPA ?? Das nationale Gericht muss nun klären, ob der Durchschni­ttsverbrau­cher bei „Glen Buchenbach“an „Scotch Whisky“denkt.
FOTO: DPA Das nationale Gericht muss nun klären, ob der Durchschni­ttsverbrau­cher bei „Glen Buchenbach“an „Scotch Whisky“denkt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany