Schwäbische Zeitung (Biberach)
Starker Regen kann Nachbarn entzweien
Die Rätin Christa Creutzfeld weiß von konkreten Fällen in der Gemeinde, in denen Nachbarn wegen des Schutzes vor Starkregen in Streit geraten seien – etwa weil einer lagebedingt geschützt sei und der andere nicht oder weil einer sein Grundstück schützt und dadurch die Situation für den Nachbarn verschlimmert. Der Gesetzgeber verbietet Schutzmaßnahmen, die Wasser zum Nachbarn leiten. Auf Creutzfelds Frage sagte Bürgermeister Klaus Bonelli, er sei bereit, in solchen Fällen auf Wunsch und Anfrage zu vermitteln – im Sinne eines Maklers, der Gespräche begleitet und Fachleute zu gemeinsamen Terminen dazubittet. Er betonte jedoch, dass die Gemeinde kein Streitschlichter in inhaltlichen Fragen sein könne: „Da greifen Sie in Privatrecht ein. Gemeinsame Termine ja, aber ich werde keinen Rechtsanwalt spielen, das darf ich gar nicht.“
Das Land stellt für Bürger Informationsmaterial zur Vorsorge und zum Eigenschutz zur Verfügung. Die Gemeinde hat auf ihrer Homepage unter unter der Rubrik Hochwasser/ Starkregen eine direkte Verknüpfung dorthin. Oder hier der direkte Weg: