Schwäbische Zeitung (Biberach)
Kampf dem Krach: Gutachten empfiehlt Tempo 70 auf B 30
Befragung der Laupheimer Bürger zur Lärmbelastung ist ausgewertet – Fluglärm stört am meisten
LAUPHEIM (ry) - Tempolimits, Flüsterasphalt, weniger Pflastersteine, Förderung von E-Mobilität: Das empfiehlt das Fachbüro Möhler + Partner in Augsburg, spezialisiert auf Schallschutz und Bauphysik, der Stadt Laupheim, um die Lärmbelastung für die Bürger zu reduzieren. Voraussichtlich im Juli soll der Gemeinderat über etwaige Schritte entscheiden. Eine Verpflichtung, Beschlüsse umzusetzen, besteht nicht.
Welche Lärmquellen stören wo im Stadtgebiet besonders? Das wollte die Verwaltung mithilfe einer Bürgerbefragung herausfinden. Im September 2017 wurde ein Fragebogen an alle Haushalte verteilt. „Es sind 7535 Wohneinheiten, 763 Fragebögen sind zurückgekommen“, berichtete Andrea Höcker von Möhler + Partner am Montag. Dass ei ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis.
An erster Stelle wird Hubschrauberbeziehungsweise Flug lärm genannt; davon fühlen sich 38,2 Prozent der Befragten beeinträchtigt. Verkehrslärm von Straße und Schiene folgt mit 24 Prozent. Lastwagen als Lärmquelle wurden separat erfasst, sie rangieren mit 7,5 Prozent auf Platz drei. Dann kommen Nachbar schafts lärm (7,2 Prozent) undKräh enge schrei (6,8 Prozent ).
Zusätzlich zur Bürgerbefragung hat das Fachbüro, basierend auf Verkehrszählungen, den Verkehrslärm berechnet. Eine hohe Belastung herrscht – erwartungsgemäß – im direkten Umfeld der B 30. Um den Lärm zu reduzieren, schlagen die Gutachter vor, auf der Bundesstraße die Höchstgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt zwischen der Zeppelinstraße bis kurz hinter der Bahnhofstraße von derzeit 120 auf 70 km/h zu reduzieren. Ein vierter B-30-Anschluss im Bereich Bahnhofstraße würde zudem den Durchgangsverkehr verringern.
Die Stadt Laupheim soll sich um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Ladeinfrastruktur“bemühen, kostenfreie Stellplätze für Elektrofahrzeuge in Erwägung ziehen und den ÖPNV fördern.
„Lärm durch militärische Tätigkeit in militärischem Gebiet ist nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung“, zitierte Andrea Höcker aus den gesetzlichen Vorgaben des Bundes. Hier könne man nur auf direktem Weg etwas erreichen. Sie empfahl eine enge Kommunikation mit der Luftwaffe bezüglich Flugrouten und Flugzeiten. In Sachen Krähenlärm seien durch die Umsiedlungsaktion erste Erfolge erzielt worden.