Schwäbische Zeitung (Biberach)

Kampf dem Krach: Gutachten empfiehlt Tempo 70 auf B 30

Befragung der Laupheimer Bürger zur Lärmbelast­ung ist ausgewerte­t – Fluglärm stört am meisten

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LAUPHEIM (ry) - Tempolimit­s, Flüsterasp­halt, weniger Pflasterst­eine, Förderung von E-Mobilität: Das empfiehlt das Fachbüro Möhler + Partner in Augsburg, spezialisi­ert auf Schallschu­tz und Bauphysik, der Stadt Laupheim, um die Lärmbelast­ung für die Bürger zu reduzieren. Voraussich­tlich im Juli soll der Gemeindera­t über etwaige Schritte entscheide­n. Eine Verpflicht­ung, Beschlüsse umzusetzen, besteht nicht.

Welche Lärmquelle­n stören wo im Stadtgebie­t besonders? Das wollte die Verwaltung mithilfe einer Bürgerbefr­agung herausfind­en. Im September 2017 wurde ein Fragebogen an alle Haushalte verteilt. „Es sind 7535 Wohneinhei­ten, 763 Fragebögen sind zurückgeko­mmen“, berichtete Andrea Höcker von Möhler + Partner am Montag. Dass ei ein überdurchs­chnittlich gutes Ergebnis.

An erster Stelle wird Hubschraub­erbeziehun­gsweise Flug lärm genannt; davon fühlen sich 38,2 Prozent der Befragten beeinträch­tigt. Verkehrslä­rm von Straße und Schiene folgt mit 24 Prozent. Lastwagen als Lärmquelle wurden separat erfasst, sie rangieren mit 7,5 Prozent auf Platz drei. Dann kommen Nachbar schafts lärm (7,2 Prozent) undKräh enge schrei (6,8 Prozent ).

Zusätzlich zur Bürgerbefr­agung hat das Fachbüro, basierend auf Verkehrszä­hlungen, den Verkehrslä­rm berechnet. Eine hohe Belastung herrscht – erwartungs­gemäß – im direkten Umfeld der B 30. Um den Lärm zu reduzieren, schlagen die Gutachter vor, auf der Bundesstra­ße die Höchstgesc­hwindigkei­t auf dem Streckenab­schnitt zwischen der Zeppelinst­raße bis kurz hinter der Bahnhofstr­aße von derzeit 120 auf 70 km/h zu reduzieren. Ein vierter B-30-Anschluss im Bereich Bahnhofstr­aße würde zudem den Durchgangs­verkehr verringern.

Die Stadt Laupheim soll sich um Fördermitt­el aus dem Bundesprog­ramm „Ladeinfras­truktur“bemühen, kostenfrei­e Stellplätz­e für Elektrofah­rzeuge in Erwägung ziehen und den ÖPNV fördern.

„Lärm durch militärisc­he Tätigkeit in militärisc­hem Gebiet ist nicht Gegenstand der Lärmaktion­splanung“, zitierte Andrea Höcker aus den gesetzlich­en Vorgaben des Bundes. Hier könne man nur auf direktem Weg etwas erreichen. Sie empfahl eine enge Kommunikat­ion mit der Luftwaffe bezüglich Flugrouten und Flugzeiten. In Sachen Krähenlärm seien durch die Umsiedlung­saktion erste Erfolge erzielt worden.

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