Schwäbische Zeitung (Biberach)
B-465-Auffahrt birgt Gefahren
Diese Stellen im nördlichen Landkreis und in Steinhausen sind Unfallschwerpunkte
BIBERACH - Elf Unfallschwerpunkte hat die Verkehrspolizei im Landkreis Biberach in ihrer aktuellen Statistik ausgemacht. Allein sieben davon liegen im Raum Biberach, zwei im Bereich Laupheim und jeweils einer in Schemmerhofen und in Steinhausen (Bad Schussenried). Die wichtigsten Stellen:
Schemmerhofen, Einmündung in die B 465 (bei Autohaus Rapp):
Sachverhalt:
Beim Autohaus Rapp mündet die K 7528 in die B 465. Für mehrere Wohngebiete in Schemmerhofen sowie für die Einkaufsmärkte am Ortsrand ist dies eine wichtige Zu- und Abfahrt. Aus Sicht der Verkehrspolizei wird sich das Verkehrsaufkommen dort in den nächsten Jahren noch weiter erhöhen. „Schemmerhofen wächst weiter“, so Eggensberger. Seit 2015 kam es zu drei Unfällen, in denen Linkseinbieger in die B 465 mit vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen aus Richtung Biberach zusammenstießen. Aus Sicht der Verkehrspolizei könnte dies daran liegen, dass die wartenden Autofahrer nicht rechtzeitig erkennen, wer rechts abbiegen und wer geradeaus weiterfahren will. Trotz Hinweisschild kommt es an der Einmündung in die Landesstraße bei Steinhausen immer wieder zu Auffahrunfällen.
Lösungsvorschlag:
Die Verkehrspolizei empfiehlt das Anlegen eines Rechtsabbiegerstreifens von der B 465 in die K 7528. Das Regierungspräsidium schlägt vor, an der Einmündung eine Stoppstelle einzurichten und die Geschwindigkeit auf der Bundesstraße in diesem Bereich auf 70 Kilometer pro Stunde zu begrenzen.
Steinhausen (Bad Schussenried), Einmündung Barockstraße in die L 283/L 284:
Sachverhalt:
Problematisch ist nicht die Einfahrt aus der Barockstraße in die Landesstraße, sondern die Stoppstelle an der Einmündung. Hier kam es seit 2015 zu sieben Auffahrunfällen, weil das vorausfahrende Fahrzeug nochmals abbremste. Grund ist aus Polizeisicht der Querverkehr auf der Landesstraße, der sich bisweilen nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 70) in diesem Bereich hält. Die Sicht in beide Richtungen ist gut. Auch ein Schild, das vor der Auffahrunfallgefahr an der Stelle warnt, wurde bereits angebracht.
Vonseiten des Regierungspräsidiums wurde angeregt, das Zusatzschild separat am Straßenrand aufzustellen. Außerdem regte RP-Experte Deufel an, im rechten Einmündungsbereich eine Sperrfläche anzulegen, damit die Fahrzeuge, die in die Landesstraße abbiegen wollen, sich hintereinander aufreihen müssen. „Momentan besteht die Möglichkeit, dass sich Rechtsabbieger an der Einmündung sehr weit rechts einordnen und so womöglich aus dem aktiven Blickfeld der nachfolgenden Autos verschwinden.
Lösungsvorschlag:
Abfahrt B 30 Laupheim-Nord in die L 265 bei Achstetten:
Sachverhalt:
Hier kam es seit 2015 zu fünf Unfällen mit insgesamt zwei Schwer- und sechs Leichtverletzten. Hierbei stießen Autos, die von der B 30 kommend in die L 265 einfahren wollten, mit Fahrzeugen zusammen, die von links aus Richtung des nahen Kreisverkehrs kamen. Die Experten vermuten, dass die wartenden Autofahrer die Blinksignale der von links kommenden Fahrzeuge falsch interpretierten. Diese blinkten rechts, weil sie den Kreisverkehr verließen. Die wartenden Fahrer missinterpretierten dies aber möglicherweise als Signal, dass das Auto nach rechts auf die B 30 abbiegen will und fuhren los, was einen Zusammenstoß zur Folge hatte.
Vonseiten der Verkehrspolizei kam die Anregung, nach der Kreiselausfahrt einen Rechtsabbiegerstreifen zu bauen. Damit würde für den wartenden Autofahrer Klarheit herrschen, in welche Richtung das von rechts kommende Fahrzeug weiterfahren will. Tobias Deufel vom Regierungspräsidium Tübingen (RP) notierte sich diesen Vorschlag. Er stellte aber auch die Frage in den Raum, ob nicht der Bau einer Ampelanlage sinnvoll wäre.
Lösungsvorschlag: