Schwäbische Zeitung (Biberach)
IGI bekommt Internetplattform
Kommunen planen Transparenzoffensive – Weiter Diskussion um Eingemeindungsvertrag
WARTHAUSEN - Die Planungen zum IGI im Rißtal sollen transparent ablaufen: Der Zweckverband des geplanten Industriegebiets hat den Fahrplan für die kommenden Monate bekannt gegeben: Dieser sieht unter anderem vor, dass eine Internetplattform für das Industriegebiet geschaffen werden soll, zudem will der Verband einen Rahmenplan aufstellen. Die IGIGegner von der Bürgerinitiative (BI) „Schutzgemeinschaft“Rißtal setzen dagegen weiterhin auf eine Vereinbarung von 1974, die das Vorhaben noch ins Wanken bringen soll.
Es war das erste maßgebliche Treffen des Zweckverbands nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums (RP) im Zielabweichungsverfahren: Die Vertreter der vier beteiligten Kommunen Warthausen, Biberach, Schemmerhofen und Maselheim haben die weiteren Schritte beraten. Vorgesehen sei zunächst, einen „städtebaulichen Rahmenplan für das Plangebiet aufzustellen“. Darin sollen die Ziele und Ideen für die weitere Planung zusammengefasst werden. Das soll transparent stattfinden und auch auf einer neuen Internetplattform des Zweckverbands dargestellt werden, berichtet Zweckverbandsvorsitzender Wolfgang Jautz. Auf der Internetseite sollen auch „Tätigkeiten und Ergebnisse der Planer, Gutachter und Behörden für jeden Interessierten nachvollziehbar dargestellt werden“.
Betroffene sollen „frühzeitig und umfassend“einbezogen werden und somit eine „bürgernahe Planung entstehen“, erklärt Jautz. Die Erstellung des Rahmenplans wird voraussichtlich noch mindestens zwei Monate dauern.
Unterdessen gehen die Diskussionen über die Eingemeindungsvereinbarung der ehemals getrennten Gemeinden Höfen und Warthausen weiter.
Der für die BI tätige Jurist Franz Lenk ist der Meinung: „Die Eingliederungsvereinbarung ist weiterhin gültig“, sei allerdings bislang nicht beachtet worden. Dabei zeigten zahlreiche Gerichtsurteile, dass derartige Vereinbarungen über die Jahre gesehen nicht an Bedeutung verlieren. So heißt es unter anderem in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 12. Februar 2005: „Eine durch vertraglich vereinbarte Eingemeindung aufgelöste Gemeinde kann auch 31 Jahre nach der Eingemeindung noch Rechte aus dem Eingemeindungsvertrag gerichtlich geltend machen.“
In einem Urteil des sächsischen Oberlandesgerichts vom 4. Januar 2008 heißt es: „Verpflichtungen aus einem Eingemeindungsvertrag werden nicht dadurch gegenstandslos, dass die aufnehmende Gemeinde den seinerzeit ausgehandelten Regelungen nach heutiger Interessen- und Kenntnislage vernünftigerweise nicht mehr zustimmen können.“
Streitpunkt in der Vereinbarung ist
die Aussage in Artikel 8 (SZ berichtete): „Die Gemeinde Warthausen wird den Wald auf der Gemarkung Höfen nach Möglichkeit erhalten, die freie Landschaft des Gebiets der bisherigen Gemeinde Höfen als Erholungsgebiet fördern und sich gegen jegliche Verunstaltung und zweckfremde Nutzung derselben wenden.“
Warthausen antwortet RP
Inzwischen hat die Gemeinde Warthausen schriftlich eine Stellungnahme beim RP Tübingen abgegeben. Bürgermeister Jautz teilt auf SZ-Nachfrage mit: „Hierin wird mitgeteilt, dass Artikel 8 keine Verpflichtung enthält, ein Industriegebiet auf der Gemarkung Höfen zu unterlassen.“Die Förderung der freien Landschaft bedeute nicht, dass „eine oder jede Entwicklung ausgeschlossen ist“. Und Jautz betont: „Sonst dürfte auch beispielsweise kein Wohngebiet realisiert werden, da auch dann freie Landschaft verbaut würde.“
Wichtig sei auch, dass Dritte aus
dem Vertrag keine Rechte ableiten könnten, sondern nur „Nachfolgevertreter der Gemeinde Höfen“. Nach Meinung von Franz Lenk könnte dies zum Beispiel ein Gemeinderat aus dieser Zeit sein. Doch das dürfte schwer werden: „Wenn es wirklich niemanden mehr gibt, der als ehemaliger Vertreter der Gemeinde Höfen diese vertreten kann, ist es Pflicht der Kommunalaufsicht, die Rechte der Einwohner der früheren Gemeinde Höfen zu wahren.“Er fordert, der Gemeinderat müsse sich erneut mit dem Thema befassen. „Ob die Vertragsbestimmungen ein IGI überhaupt oder in der vorgesehenen Art zulassen, muss öffentlich und demokratisch diskutiert werden“, sagt Lenk.
Notfalls müsse gerichtlich eine Klärung herbeigeführt werden. Noch prüft das RP die Stellungnahme der Gemeinde. Dass der Vertrag gültig ist, darin sind sich die Konfliktparteien offenbar einig. Die Frage, welche Folgen sich daraus ergeben, ist dagegen weiterhin eine strittige.