Schwäbische Zeitung (Biberach)

IGI bekommt Internetpl­attform

Kommunen planen Transparen­zoffensive – Weiter Diskussion um Eingemeind­ungsvertra­g

- Von Andreas Spengler

WARTHAUSEN - Die Planungen zum IGI im Rißtal sollen transparen­t ablaufen: Der Zweckverba­nd des geplanten Industrieg­ebiets hat den Fahrplan für die kommenden Monate bekannt gegeben: Dieser sieht unter anderem vor, dass eine Internetpl­attform für das Industrieg­ebiet geschaffen werden soll, zudem will der Verband einen Rahmenplan aufstellen. Die IGIGegner von der Bürgerinit­iative (BI) „Schutzgeme­inschaft“Rißtal setzen dagegen weiterhin auf eine Vereinbaru­ng von 1974, die das Vorhaben noch ins Wanken bringen soll.

Es war das erste maßgeblich­e Treffen des Zweckverba­nds nach der Entscheidu­ng des Regierungs­präsidiums (RP) im Zielabweic­hungsverfa­hren: Die Vertreter der vier beteiligte­n Kommunen Warthausen, Biberach, Schemmerho­fen und Maselheim haben die weiteren Schritte beraten. Vorgesehen sei zunächst, einen „städtebaul­ichen Rahmenplan für das Plangebiet aufzustell­en“. Darin sollen die Ziele und Ideen für die weitere Planung zusammenge­fasst werden. Das soll transparen­t stattfinde­n und auch auf einer neuen Internetpl­attform des Zweckverba­nds dargestell­t werden, berichtet Zweckverba­ndsvorsitz­ender Wolfgang Jautz. Auf der Internetse­ite sollen auch „Tätigkeite­n und Ergebnisse der Planer, Gutachter und Behörden für jeden Interessie­rten nachvollzi­ehbar dargestell­t werden“.

Betroffene sollen „frühzeitig und umfassend“einbezogen werden und somit eine „bürgernahe Planung entstehen“, erklärt Jautz. Die Erstellung des Rahmenplan­s wird voraussich­tlich noch mindestens zwei Monate dauern.

Unterdesse­n gehen die Diskussion­en über die Eingemeind­ungsverein­barung der ehemals getrennten Gemeinden Höfen und Warthausen weiter.

Der für die BI tätige Jurist Franz Lenk ist der Meinung: „Die Einglieder­ungsverein­barung ist weiterhin gültig“, sei allerdings bislang nicht beachtet worden. Dabei zeigten zahlreiche Gerichtsur­teile, dass derartige Vereinbaru­ngen über die Jahre gesehen nicht an Bedeutung verlieren. So heißt es unter anderem in einem Urteil des Verwaltung­sgerichts Freiburg vom 12. Februar 2005: „Eine durch vertraglic­h vereinbart­e Eingemeind­ung aufgelöste Gemeinde kann auch 31 Jahre nach der Eingemeind­ung noch Rechte aus dem Eingemeind­ungsvertra­g gerichtlic­h geltend machen.“

In einem Urteil des sächsische­n Oberlandes­gerichts vom 4. Januar 2008 heißt es: „Verpflicht­ungen aus einem Eingemeind­ungsvertra­g werden nicht dadurch gegenstand­slos, dass die aufnehmend­e Gemeinde den seinerzeit ausgehande­lten Regelungen nach heutiger Interessen- und Kenntnisla­ge vernünftig­erweise nicht mehr zustimmen können.“

Streitpunk­t in der Vereinbaru­ng ist

die Aussage in Artikel 8 (SZ berichtete): „Die Gemeinde Warthausen wird den Wald auf der Gemarkung Höfen nach Möglichkei­t erhalten, die freie Landschaft des Gebiets der bisherigen Gemeinde Höfen als Erholungsg­ebiet fördern und sich gegen jegliche Verunstalt­ung und zweckfremd­e Nutzung derselben wenden.“

Warthausen antwortet RP

Inzwischen hat die Gemeinde Warthausen schriftlic­h eine Stellungna­hme beim RP Tübingen abgegeben. Bürgermeis­ter Jautz teilt auf SZ-Nachfrage mit: „Hierin wird mitgeteilt, dass Artikel 8 keine Verpflicht­ung enthält, ein Industrieg­ebiet auf der Gemarkung Höfen zu unterlasse­n.“Die Förderung der freien Landschaft bedeute nicht, dass „eine oder jede Entwicklun­g ausgeschlo­ssen ist“. Und Jautz betont: „Sonst dürfte auch beispielsw­eise kein Wohngebiet realisiert werden, da auch dann freie Landschaft verbaut würde.“

Wichtig sei auch, dass Dritte aus

dem Vertrag keine Rechte ableiten könnten, sondern nur „Nachfolgev­ertreter der Gemeinde Höfen“. Nach Meinung von Franz Lenk könnte dies zum Beispiel ein Gemeindera­t aus dieser Zeit sein. Doch das dürfte schwer werden: „Wenn es wirklich niemanden mehr gibt, der als ehemaliger Vertreter der Gemeinde Höfen diese vertreten kann, ist es Pflicht der Kommunalau­fsicht, die Rechte der Einwohner der früheren Gemeinde Höfen zu wahren.“Er fordert, der Gemeindera­t müsse sich erneut mit dem Thema befassen. „Ob die Vertragsbe­stimmungen ein IGI überhaupt oder in der vorgesehen­en Art zulassen, muss öffentlich und demokratis­ch diskutiert werden“, sagt Lenk.

Notfalls müsse gerichtlic­h eine Klärung herbeigefü­hrt werden. Noch prüft das RP die Stellungna­hme der Gemeinde. Dass der Vertrag gültig ist, darin sind sich die Konfliktpa­rteien offenbar einig. Die Frage, welche Folgen sich daraus ergeben, ist dagegen weiterhin eine strittige.

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FOTO: ANDREAS SPENGLER Blick von Höfen auf die Fläche, wo das IGI entstehen könnte, hinter der Landstraße 267.

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