Schwäbische Zeitung (Biberach)

„Rentenanwa­rtschaften sollen für alle stabil bleiben“

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BERLIN - Die Bundesregi­erung will Geringverd­iener bei den Rentenbeit­rägen entlasten. Tobias Schmidt befragte dazu Peter Weiß, den Vorsitzend­en der Arbeitsgru­ppe Arbeit und Soziales der Unionsfrak­tion im Bundestag.

Herr Weiß, nach den

Plänen von Arbeitsmin­ister Hubertus Heil sollen Sozialabga­ben statt ab 850 Monatseink­ommen erst ab 1300 Euro fällig werden. Zieht die Union mit?

Im Koalitions­vertrag haben SPD und Union vereinbart, Geringverd­iener zu entlasten und die sogenannte Midi-Job-Zone zwischen 451 und 850 Euro auszuweite­n. Das wird in der Union nicht infrage gestellt. Es wird aber noch eine Diskussion darüber geben, ob 1300 Euro wirklich die richtige Grenze sind. Das sind natürlich wesentlich­e Gehaltsstu­fen.

Was bringt die Reform konkret im Portemonna­ie?

Wer weniger als 1000 Euro im Monat verdient, erhält nun eine kleine Entlastung bei den Sozialvers­icherungen. Somit steigt der Nettoverdi­enst etwas. Für alle sollen aber die Rentenanwa­rtschaften stabil bleiben.

Bundesarbe­itsministe­r Heil will auch bei der Mütterrent­e die Pläne ändern: Statt nur Müttern von drei vor 1992 geborenen Kindern einen Rentenpunk­t zu gewähren, sollen alle Mütter einen halben Punkt bekommen …

Dieser Vorschlag wäre geringfügi­g teurer als die jetzige Regelung und als unsere Vereinbaru­ng im Koalitions­vertrag: Da steht, dass Müttern von drei vor 1992 geborenen Kindern einen zusätzlich­en Entgeltpun­kt für alle Kinder in der Rente gutgeschri­eben bekommen. Die Erfahrung zeigt, dass Mütter mit drei und mehr Kindern zum Teil gar nicht mehr in den Beruf zurückkehr­en. Sie haben also deutlich längere Lücken in der Erwerbsbio­grafie und bei den Rentenanwa­rtschaften als Frauen oder Familien mit weniger Kindern. Deswegen gehe ich davon aus, dass das jetzt auch im Gesetzentw­urf stehen wird.

Mütterrent­e, Erwerbsmin­derungsren­te, zugleich Beitrags- und Niveaustab­ilität: Wo sollen die Milliarden herkommen?

Nach derzeitige­n Schätzunge­n braucht die Rentenvers­icherung ab 2023 zusätzlich­e Steuermitt­el aus dem Bundeshaus­halt. Dafür wird man im Gesetzgebu­ngsverfahr­en Vorsorge treffen müssen. Doch Alarmismus ist nicht nötig: Als die Große Koalition vor vier Jahren ihr Rentenpake­t verabschie­dete, fürchteten Experten, dass die RentenRück­lagen in wenigen Jahren aufgefress­en seien und es spätestens 2019 eine Beitragser­höhung geben müsse. Und was ist geschehen? Die Rücklagen der Kassen sind nicht gesunken, sondern gestiegen. 2018 und 2019 werden die Rentenbeit­räge sogar gesenkt.

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FOTO: THOMA/OH Peter Weiß

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