Schwäbische Zeitung (Biberach)

Pflege kommt im Süden teurer

Große Unterschie­de in den Ländern – Viele rutschen in die Sozialhilf­e ab

- Von Sascha Meyer

BERLIN (dpa) - Beim Eigenantei­l, den Patienten für die Pflege in Pflegeheim­en zahlen müssen, gibt es weiter erhebliche Unterschie­de zwischen den Bundesländ­ern. Am günstigste­n ist es in Thüringen mit durchschni­ttlich 237,19 Euro im Monat. Mit durchschni­ttlich 826,33 Euro im Monat liegt Baden-Württember­g auf dem zweiten Platz hinter dem Spitzenrei­ter Berlin, wo es 872,50 Euro sind. In Bayern werden im Schnitt pro Monat 762,81 Euro fällig.

Im bundesweit­en Schnitt betrug dieser je Einrichtun­g einheitlic­he Eigenantei­l zum Stichtag 1. April 602,13 Euro. Über dem Durchschni­tt liegen sieben Länder, darunter neun Länder. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums auf eine Frage der Linksfrakt­ion hervor.

Pflegebedü­rftige oder die Angehörige­n müssen den Eigenantei­l leisten, weil die Pflegevers­icherung – anders als die Krankenver­sicherung – nur einen Teil der Kosten trägt. Selbst zahlen müssen sie daneben auch für die Unterkunft mit Zimmerrein­igung und Verpflegun­g. Dazu kommen umgelegte Kosten für Investitio­nen zum Beispiel in Umbauten und Modernisie­rungen ihres Heims sowie teils für Azubi-Vergütunge­n.

Keine Entlastung geplant

Die Linken-Sozialexpe­rtin Sabine Zimmermann forderte: „Gute Pflege muss unabhängig vom Geldbeutel und vom Wohnort für jeden möglich sein.“Nötig seien mehr Pflegekräf­te und bessere Leistungen ohne Altersarmu­t. Die Pflege müsse daher endlich als Vollversic­herung ausgestalt­et werden, in der alle pflegebedi­ngten Kosten übernommen werden. „So können die Eigenantei­le sinken oder ganz entfallen.“

Die Deutsche Stiftung Patientens­chutz warnte, zusammen mit den Kosten für Unterkunft, Verpflegun­g und Investitio­nen könnten viele Heimbewohn­er die Belastung nicht mehr schultern und rutschten in die Sozialhilf­e. Eine Entlastung der Pflegebedü­rftigen plane Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) aber nicht, kritisiert­e Vorstand Eugen Brysch. „Es ist an der Zeit, dass die Pflegevers­icherung zu ihrem ursprüngli­chen Zweck zurückkehr­t. Sie hat die gesamten Pflegekost­en zu übernehmen.“

Hintergrun­d für Unterschie­de beim pflegebedi­ngten Eigenantei­l ist, dass die Schlüssel für die Personalau­sstattung je nach Bundesland vertraglic­h festgelegt werden. Eine Vollkraft zum Beispiel in Berlin ist im Schnitt für 3,9 Bewohner mit Pflegegrad 2 zuständig, in Schleswig-Holstein aber für 5,4 Bewohner, erläuterte die Private Krankenver­sicherung. Unterschie­de können auch entstehen, weil die Personalko­sten sich wie das allgemeine Lohnniveau bundesweit unterschei­den. Seit 2017 ist der Eigenantei­l an den reinen Pflegekost­en im jeweiligen Heim einheitlic­h – und nicht mehr umso höher, je höher jemand nach Pflegegrad eingestuft ist. 80 Prozent der pflegebedi­ngten Kosten der Einrichtun­gen entfallen auf das Personal.

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