Schwäbische Zeitung (Biberach)
Eltern erben Facebook-Konto
KARLSRUHE (epd) - Eltern können das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes erben. Sie hätten ein berechtigtes Interesse an dem digitalen Nachlass ihres Kindes, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Grundsatzurteil am Donnerstag. Konkret ging es um den Tod einer 15-Jährigen im Jahr 2012, die in einem Berliner U-Bahnhof von einem Zug erfasst wurde. Die Eltern erhoffen sich über die Einsicht in das Konto Aufschluss über mögliche Suizidabsichten.
BERLIN (epd) - Nach dem Urteil im NSU-Prozess haben Angehörige und Rechtsanwälte weitere Aufklärung über die Hintergründe der zehn rechtsextremistisch motivierten Morde gefordert. Die Rolle der Verfassungsschutzbehörden und die Verstrickung sogenannter V-Leute sei weitgehend ungeklärt geblieben, sagte Rechtsanwalt und Opfervertreter Mehmet Daimagüler am Donnerstag in Berlin. Auch habe die Beweisaufnahme gezeigt, dass die These der Generalbundesanwaltschaft, es handele sich beim NSU um ein isoliertes Trio, falsch gewesen sei. Der Opferanwalt will mit einer Staatshaftungsklage das Versagen der Ermittlungsbehörden feststellen lassen. Auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine LeutheusserSchnarrenberger (FDP) erwartet weitere Ermittlungen. „Die Ermittlungen müssen wegen des rechtsextremistischen Umfelds weitergehen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der „Rheinischen Post“. Auch die Verantwortung des Verfassungsschutzes sei aufzuklären.