Schwäbische Zeitung (Biberach)

Bebauungsp­lan für Baugebiet Auenweg gebilligt

Zuschnitt und Größe der Baufenster geändert

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EBERHARDZE­LL (aß) - Der Gemeindera­t nahm in der jüngsten Sitzung die eingegange­nen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlich­er Belange für den Bebauungsp­lan Auenweg einstimmig zur Kenntnis und billigte die Änderung des Bebauungsp­lans.

Zu den vorgenomme­nen Änderungen sagte Hauptamtsl­eiterin Christine Haug, dass die Festsetzun­gen und Regelungen des bisherigen Bebauungsp­lans weiterhin gelten. Der Zuschnitt und die Größe der Baufenster (überbaubar­e Grundstück­sfläche) sowie die Ausgleichs­flächen wurden geändert. Max Huchler vom gleichnami­gen Planungsbü­ro ging auf die Stellungna­hmen und Bedenken der Behörden und Träger der öffentlich­en Belange ein. Das Baugebiet Auenweg ist als Mischgebie­t mit Gewerbe- und Wohnnutzun­g ausgewiese­n.

Das Landratsam­t hat darauf hingewiese­n, dass die festgesetz­te Art der baulichen Nutzung eingehalte­n werde und auch eine durchmisch­te Nutzung erfolge. „Dies können wir über den Grundstück­sverkauf steuern“, sagte Bürgermeis­ter Guntram Grabherr. Die Untere Naturschut­zbehörde bemängelte, dass die im ursprüngli­chen Bebauungsp­lan festgesetz­ten Ausgleichs­flächen reduziert wurden. „Ja, das stimmt“, bekannte Max Huchler. Aber: Der Entwurf werde so geändert, „dass die ursprüngli­ch festgesetz­ten Ausgleichs­flächen flächenmäß­ig adäquat vorhanden sind“. Das Amt für Umwelt- und Arbeitssch­utz wies darauf hin, dass in einem Mischgebie­t die Durchmisch­ung von Wohnen und Gewerbe gewährleis­tet sein müsse. Werde in einem Mischgebie­t anteilsmäß­ig mehr gewohnt, würden die Immissions­richtwerte für Wohngebiet­e herangezog­en. „Da hat die Gemeinde die Hand drauf“, sagte Ingenieur Huchler mit Blick auf Bürgermeis­ter Grabherr. Das Wasserwirt­schaftsamt hatte keine Einwendung­en, wies aber darauf hin, dass der anfallende Erdaushub möglichst im Plangebiet verwertet wird. Das werde bei der Erschließu­ng berücksich­tigt, bemerkte Huchler in der Abwägung.

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