Schwäbische Zeitung (Biberach)
Bebauungsplan für Baugebiet Auenweg gebilligt
Zuschnitt und Größe der Baufenster geändert
EBERHARDZELL (aß) - Der Gemeinderat nahm in der jüngsten Sitzung die eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Auenweg einstimmig zur Kenntnis und billigte die Änderung des Bebauungsplans.
Zu den vorgenommenen Änderungen sagte Hauptamtsleiterin Christine Haug, dass die Festsetzungen und Regelungen des bisherigen Bebauungsplans weiterhin gelten. Der Zuschnitt und die Größe der Baufenster (überbaubare Grundstücksfläche) sowie die Ausgleichsflächen wurden geändert. Max Huchler vom gleichnamigen Planungsbüro ging auf die Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und Träger der öffentlichen Belange ein. Das Baugebiet Auenweg ist als Mischgebiet mit Gewerbe- und Wohnnutzung ausgewiesen.
Das Landratsamt hat darauf hingewiesen, dass die festgesetzte Art der baulichen Nutzung eingehalten werde und auch eine durchmischte Nutzung erfolge. „Dies können wir über den Grundstücksverkauf steuern“, sagte Bürgermeister Guntram Grabherr. Die Untere Naturschutzbehörde bemängelte, dass die im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsflächen reduziert wurden. „Ja, das stimmt“, bekannte Max Huchler. Aber: Der Entwurf werde so geändert, „dass die ursprünglich festgesetzten Ausgleichsflächen flächenmäßig adäquat vorhanden sind“. Das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz wies darauf hin, dass in einem Mischgebiet die Durchmischung von Wohnen und Gewerbe gewährleistet sein müsse. Werde in einem Mischgebiet anteilsmäßig mehr gewohnt, würden die Immissionsrichtwerte für Wohngebiete herangezogen. „Da hat die Gemeinde die Hand drauf“, sagte Ingenieur Huchler mit Blick auf Bürgermeister Grabherr. Das Wasserwirtschaftsamt hatte keine Einwendungen, wies aber darauf hin, dass der anfallende Erdaushub möglichst im Plangebiet verwertet wird. Das werde bei der Erschließung berücksichtigt, bemerkte Huchler in der Abwägung.