Schwäbische Zeitung (Biberach)
Vorwurf lautet versuchter Mord
28-Jährige soll sich nach Unfall nicht um Verletzten gekümmert haben.
KREIS BIBERACH/RAVENSBURG Vor der Schwurgerichtskammer am Ravensburger Landgericht wird seit Mittwoch der Fall einer 28-jährigen Frau verhandelt, der die Staatsanwaltschaft nicht nur Fahrerflucht, sondern auch versuchten Mord vorwirft. Die Autofahrerin soll laut Anklage im November vergangenen Jahres auf einer Gemeindestraße im südlichen Landkreis Biberach einen Unfall mit einem entgegenkommenden Rollerfahrer verursacht und sich anschließend vom Unfallort entfernt haben, ohne sich um den Schwerverletzten zu kümmern.
„Vom Unfall selbst weiß ich gar nichts mehr“, sagte die Angeklagte in der Verhandlung. Sie müsse wohl in einen „Sekundenschlaf“gefallen sein an jenem Freitagabend im November 2017, als sie nach einem Arbeitseinsatz bei ihrem damaligen Freund die kurze Strecke bis zu ihrem Elternhaus mit dem Auto fuhr. Sie habe sich davor schon „schwummrig“gefühlt, vielleicht der Farbe wegen, mit der sie „Bretter im Schopf gestrichen“habe. Und sie sei Wochen davor schon psychisch angeschlagen gewesen, habe wenig geschlafen und gegessen, dafür aber viel geweint, weil ihr geliebter Hund gestorben sei.
Schlag am Auto bemerkt
Dass die gelernte Kauffrau tatsächlich an jenem nebligen Unfallabend gegen 20.15 Uhr auf kerzengerader Strecke „einen Schlag am Auto gemerkt“hat und danach in den Graben gefahren ist, das sagte sie selbst aus. Auch, dass sie dann ihr Auto auf einem nahegelegenen Feldweg abgestellt habe, mit Plattfuß und einem Schaden am linken Kotflügel, sich zu Hause mehrfach übergeben und ins Bett gelegt habe.
Aber dann werden die Ereignisse undurchsichtig. Ihrem Freund sagt sie für den Abend vom heimischen Festnetz aus ab, auch die Geburtstagsfeier bei einer Bekannten storniert sie mit dem Hinweis auf ein Unwohlsein („Ich kotz nur noch“). Erst am nächsten Morgen geht die 28-Jährige zur Polizei, meldet ihren nächtlichen Unfall. „Es ist ja nicht viel passiert“, soll sie laut polizeilichem Protokoll dort ausgesagt haben. Dass gegen 5 Uhr früh von ihrem Handy aus bei Google bereits nach Schlagworten wie „Fahrerflucht“und „Fahrerflucht mit Fahrradfahrer mit Personenschaden“gesucht worden sein soll – das wisse sie nur aus der Akte. Sie erinnere sich nicht.
Nach der Vernehmung des Rollerfahrers, eines 53-jährigen, ihr vom Sehen bekannten Mannes, der in der Unfallnacht mit Warnweste bekleidet war, entschuldigte sich die Angeklagte tränenreich und schluchzte: „Ich hoffe, du kannst mir das irgendwann einmal verzeihen.“Der sichtlich gehandicapte Mann, der an zwei Krücken in den Zeugenstand humpelt, erklärte, er habe keine Erinnerung mehr an das Unfallgeschehen. Nur, dass er „auf Intensiv“im Biberacher Krankenhaus aufgewacht sei. Mit einer Beckenfraktur, einem Schambeinbruch, einer angebrochenen Hüfte und teilweise offenen Brüchen an Schien- und Wadenbein sowie einem kaputten Handgelenk. Alles auf der linken Körperseite. Insgesamt habe er viereinhalb Monate im Klinikum in Tübingen gelegen, habe elf Mal operiert werden müssen und noch heute täglich Reha-Anwendungen.
Wenn die Schwurgerichtskammer zu dem Schluss kommen sollte, dass die Angeklagte sich vom Unfallort entfernt hat, um eine Straftat zu verdecken – dann käme auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht. Das Strafmaß hierfür liegt zwischen drei und maximal 15 Jahren. Gleichzeitig steht der Vorwurf des versuchten Totschlags im Raum, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, das gemeinhin als „Fahrerflucht“bekannt ist.
Dass ihr heutiger Verlobter in jener Nacht wohl noch vor den Rettungskräften am Unfallort war, er sich bei seiner Aussage vor Gericht ansonsten nur vage äußerte und ihr Onkel das Unfallauto offenbar noch in derselben Nacht aus dem Geschehen geholt hat – das sind alles Informationen, die Staatsanwaltschaft und Gericht werden würdigen müssen. Die Verhandlung wird am Donnerstag mit zwei weiteren Zeugen und dem Gutachten eines Sachverständigen von der Prüfgesellschaft Dekra in Ulm fortgesetzt.