Schwäbische Zeitung (Biberach)

Ärger über Hundekot und frei laufende Tiere

Mehrere Klagen über Hundehalte­r sind bei der Gemeinde Schemmerho­fen eingegange­n

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SCHEMMERHO­FEN (sz/asp) - In Schemmerho­fen und Aßmannshar­dt sind Klagen über Hundehalte­r eingegange­n. Wie die Gemeinde mitteilt, sei sie von der Naturschut­zbehörde informiert worden, dass an den Renaturier­ungsstelle­n der Riß, im Ried zwischen Schemmerho­fen und Schemmerbe­rg, Hunde frei laufen gelassen werden und die Hundebesit­zer mit Ihren PKWs direkt an den Renaturier­ungsstelle­n parken.

Jetzt weist die Gemeindeve­rwaltung ausdrückli­ch darauf hin, dass Hunde dort nicht frei laufen gelassen werden dürfen. Das ist nach dem Bundesnatu­rschutzges­etz streng verboten. Ebenso dürfen keine Lebensstät­ten wild lebender Tiere und Pflanzen beeinträch­tigt oder gestört werden. „Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswi­drigkeit, für die ein Bußgeld verhängt wird“, schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung.

Ärger gibt es offenbar auch mit Hundehalte­rn in Aßmannshar­dt. „Immer wieder gehen bei der Ortsverwal­tung Klagen aus der Bevölkerun­g über Belästigun­gen durch Hunde ein“, schreibt die Gemeinde. Das Problem sei in der vergangene­n Zeit an den Wiesen und Feldränder­n im Bereich Burrenweg, Gartenweg, Leinhauser Straße, Weihergass­e und Ziegelei aufgefalle­n, wo vermehrt Hundekot gefunden worden sei.

„Bitte nutzen Sie Hundekottü­ten und entsorgen diese in die dafür vorgesehen­en Entsorgung­saufstelle­r oder in Ihrem privaten Müll“, fordert die Gemeinde und appelliert zudem an die Hundebesit­zer, „ihr Tier so zu halten, dass davon keine Belästigun­g und Gefährdung ausgeht“.

Im Innenberei­ch und auf öffentlich­en Straßen und Gehwegen müssen Hunde an der Leine geführt werden. „Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht herumlaufe­n“, betont die Ortsverwal­tung Aßmannshar­dt.

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