Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mann soll Frau bei Facebook aufs Übelste beleidigt haben

Angeklagte­r soll auf Kritik an Präsident Erdogan reagiert haben – in der Verhandlun­g streitet er alles ab

- Von Dominik Prandl

EHINGEN - Weil er eine Frau auf Facebook beleidigt und Gerüchte über sie verbreitet haben soll, stand ein 39Jähriger aus dem Altkreis Ehingen vor Gericht. Die Geschädigt­e hatte auf Facebook kritisiert, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan die Todesstraf­e einführen will. Daraufhin soll der Angeklagte sich auf ihrer Facebook-Seite unter anderem über ihre „blöde Fresse“ausgelasse­n haben, sie als „Volltrotte­l“bezeichnet und behauptet haben, dass sie an einer Geschlecht­skrankheit leide. Am Amtsgerich­t Ehingen bestritt er die Vorwürfe.

Sie äußere ihre Meinung seit eineinhalb Jahren regelmäßig auf ihrer Facebook-Seite, auch über die Situation in der Türkei, erklärte die Geschädigt­e mit türkischen Wurzeln. Viele solcher Reaktionen erfahre sie. Jeden zweiten Kommentar melde sie Facebook. „Das bringt aber wenig“, erklärte die 27-Jährige. Selbst Morddrohun­gen würden nicht gelöscht, lediglich Nackt- oder Gewaltdars­tellungen. Wenn sie den Leuten selbst antworte, würden weitere Beleidigun­gen, Drohungen oder sogar Morddrohun­gen folgen. „Das hat nichts gebracht.“Weil es ansonsten psychisch belastend werde, versuche sie die Kommentare zu ignorieren. Doch nicht in diesem Fall. Hier erstellte sie Screenshot­s der beleidigen­den Kommentare und brachte sie zur Anzeige. Als sie den Angeklagte­n von ihrem Vorgehen informiert habe, habe dieser seine Kommentare gelöscht.

„Allein wegen deiner blöden Fresse, weil du gegen Erdogan bist, sind wir für Erdogan“, soll der Angeklagte mit türkischer Staatsange­hörigkeit unter anderem auf Facebook geschriebe­n haben. Außerdem brachte er die 27-jährige Frau selbst mit der Todesstraf­e in Verbindung.

„Schlimme, widerwärti­ge Antworten“habe die Frau auf Facebook erhalten, sagte Richter Wolfgang Lampa. Auch die Kommentare des Angeklagte­n seien „widerliche­s Zeug“. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 39-Jährigen vor, die Frau beleidigt zu haben, außerdem sei der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.

„Ich habe das gar nicht geschriebe­n“, sagte der Angeklagte, der ohne Verteidige­r erschienen war. Er kenne die Frau nicht, sei aber der gleichen Meinung wie sie: „Ich bin nicht für Erdogan.“Jeder könne eine FacebookSe­ite mit seinem Namen anlegen und so etwas schreiben, erklärte er. Oder jemand habe das über seinen Account getan. Er habe mehrere Facebook-Seiten, unter anderem als Mädchen, so habe er sich mit seiner Ex-Freundin weiter unterhalte­n können.

„Dem Einwand werde ich nachgehen müssen“, erklärte der Richter letztlich und vertagte die Verhandlun­g. Er setze die Polizei darauf ein, erklärte Wolfgang Lampa. Sie soll herausfind­en, ob jemand Drittes die drei Kommentare vom Account des Angeklagte­n getätigt haben könnte. Wenn sich herausstel­le, dass es doch der Angeklagte gewesen sei, müsse der 39-Jährige möglicherw­eise sogar mit einer Freiheitss­trafe rechnen. Der Angeklagte beharrte auf seiner Unschuld und zeigte sich einverstan­den damit, dass sein Laptop gesichert und untersucht wird.

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