Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mann soll Frau bei Facebook aufs Übelste beleidigt haben
Angeklagter soll auf Kritik an Präsident Erdogan reagiert haben – in der Verhandlung streitet er alles ab
EHINGEN - Weil er eine Frau auf Facebook beleidigt und Gerüchte über sie verbreitet haben soll, stand ein 39Jähriger aus dem Altkreis Ehingen vor Gericht. Die Geschädigte hatte auf Facebook kritisiert, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan die Todesstrafe einführen will. Daraufhin soll der Angeklagte sich auf ihrer Facebook-Seite unter anderem über ihre „blöde Fresse“ausgelassen haben, sie als „Volltrottel“bezeichnet und behauptet haben, dass sie an einer Geschlechtskrankheit leide. Am Amtsgericht Ehingen bestritt er die Vorwürfe.
Sie äußere ihre Meinung seit eineinhalb Jahren regelmäßig auf ihrer Facebook-Seite, auch über die Situation in der Türkei, erklärte die Geschädigte mit türkischen Wurzeln. Viele solcher Reaktionen erfahre sie. Jeden zweiten Kommentar melde sie Facebook. „Das bringt aber wenig“, erklärte die 27-Jährige. Selbst Morddrohungen würden nicht gelöscht, lediglich Nackt- oder Gewaltdarstellungen. Wenn sie den Leuten selbst antworte, würden weitere Beleidigungen, Drohungen oder sogar Morddrohungen folgen. „Das hat nichts gebracht.“Weil es ansonsten psychisch belastend werde, versuche sie die Kommentare zu ignorieren. Doch nicht in diesem Fall. Hier erstellte sie Screenshots der beleidigenden Kommentare und brachte sie zur Anzeige. Als sie den Angeklagten von ihrem Vorgehen informiert habe, habe dieser seine Kommentare gelöscht.
„Allein wegen deiner blöden Fresse, weil du gegen Erdogan bist, sind wir für Erdogan“, soll der Angeklagte mit türkischer Staatsangehörigkeit unter anderem auf Facebook geschrieben haben. Außerdem brachte er die 27-jährige Frau selbst mit der Todesstrafe in Verbindung.
„Schlimme, widerwärtige Antworten“habe die Frau auf Facebook erhalten, sagte Richter Wolfgang Lampa. Auch die Kommentare des Angeklagten seien „widerliches Zeug“. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen vor, die Frau beleidigt zu haben, außerdem sei der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.
„Ich habe das gar nicht geschrieben“, sagte der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war. Er kenne die Frau nicht, sei aber der gleichen Meinung wie sie: „Ich bin nicht für Erdogan.“Jeder könne eine FacebookSeite mit seinem Namen anlegen und so etwas schreiben, erklärte er. Oder jemand habe das über seinen Account getan. Er habe mehrere Facebook-Seiten, unter anderem als Mädchen, so habe er sich mit seiner Ex-Freundin weiter unterhalten können.
„Dem Einwand werde ich nachgehen müssen“, erklärte der Richter letztlich und vertagte die Verhandlung. Er setze die Polizei darauf ein, erklärte Wolfgang Lampa. Sie soll herausfinden, ob jemand Drittes die drei Kommentare vom Account des Angeklagten getätigt haben könnte. Wenn sich herausstelle, dass es doch der Angeklagte gewesen sei, müsse der 39-Jährige möglicherweise sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Der Angeklagte beharrte auf seiner Unschuld und zeigte sich einverstanden damit, dass sein Laptop gesichert und untersucht wird.