Schwäbische Zeitung (Biberach)
Die Krux mit der Steuer
Wie Lebensversicherungen besteuert werden und welche Optionen Kunden haben
BERLIN - Viele Sparer mit einer Kapitallebensversicherung sind unsicher, ob und wie viele Steuern sie später bei der Auszahlung oder Rentenzahlung bezahlen müssen. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der wichtigste Punkt ist die Form des Vertrages. Denn das Finanzamt unterscheidet zwischen der betrieblichen Altersvorsorge, der Riester-Rente und der privaten Lebensversicherung. Das sind die wichtigsten Regelungen dazu:
Die Kapitallebensversicherung
Bei einer privaten Kapitallebensoder Rentenversicherung hängt die Besteuerung vor allem vom Zeitpunkt ab, an dem der Vertrag geschlossen wurden. Alle vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Verträge, die länger als zwölf Jahre liefen, bleiben bei einer Einmalzahlung am Ende der Laufzeit steuerfrei. Wird die sogenannte Ablaufleistung, also das Vermögen, als regelmäßige Rente ausgezahlt, muss ein Teil davon, der Ertragsanteil, versteuert werden. Diesen Betrag rechnet die Versicherung aus.
Kompliziert ist die Berechnung, denn es hängt vom Ruhestandsalter ab, welcher Prozentsatz vom Ertragsanteil tatsächlich versteuert werden muss. Wer mit 65 Jahren in Rente geht, muss 18 Prozent davon seinem steuerpflichtigen Einkommen zuschlagen, ein 55-jähriger Neurentner schon 26 Prozent. Angenommen, der Ertragsanteil der Rentenzahlung beträgt pro Jahr 1000 Euro. Dann erhöht sich das steuerpflichtige Einkommen beim 65-jährigen Modellkunden um 180 Euro, beim Jüngeren um 260 Euro. Wie hoch die zu zahlende Steuer ist, hängt vom individuellen Gesamteinkommen ab.
Ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Versicherungsverträge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen wird nur die Hälfte des Ertragsanteils zur Berechnung der Abgaben herangezogen. Dafür müssen die Verträge wenigsten zwölf Jahre laufen, die Ablaufleistung als Einmalzahlung abgerufen werden, der Versicherte bei der Auszahlung wenigstens 60 Jahre alt sein (bei Verträgen ab dem Jahr 2012 62 Jahre) und der Todesfallschutz die Hälfte der Beitragssumme ausmachen. Bei der Besteuerung einer Rentenzahlung hat sich im Vergleich zu Altverträgen nichts geändert.
Die Direktversicherung
Die Direktversicherung über den Arbeitgeber ist Teil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Es gelten daher auch die steuerlichen Regeln der bAV, wenn diese als Kapitallebensoder als Rentenversicherung abgeschlossen wurde. Wurde der Vertrag ab dem Jahr 2005 abgeschlossen, wird die Rente komplett dem steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet. Denn als Gegenleistung hat der Staat zuvor schon die Beitragszahlung steuerlich gefördert. Auch eine Einmalzahlung am Ende der Laufzeit ist voll zu versteuern.
Bei Verträgen aus der Zeit vor 2005 muss von der Rente nur der Ertragsanteil versteuert werden. Der maßgebliche Teil davon hängt wie bei einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung vom Ruhestandsalter ab, also beispielsweise 18 Prozent bei einem 65-Jährigen. Die einmalige Auszahlung der Direktversicherung ist bei Altverträgen steuerfrei.
Die Riester-Rente
Bei der Riester-Rente ist die Besteuerung vergleichsweise einfach geregelt. Die Beiträge können als Versicherungsbeiträge geltend gemacht werden und es gibt eine staatliche Förderung. Im Gegenzug müssen die Auszahlungen später voll mit dem persönlichen Tarif versteuert werden. Das gilt auch, wenn man sich 30 Prozent der Ablaufleistung am Ende als Einmalzahlung überweisen lässt.
Anders liegt der Fall, wenn man einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, aber weder Zulagen noch einen Steuernachlass dafür bekommen hat. Dann gelten dieselben Regelungen wie bei der privaten Lebens- oder Rentenversicherung.