Schwäbische Zeitung (Biberach)

Kretschman­n will Kinder besser schützen

Nach Fall Staufen fordert Innenminis­ter Strobl Einführung der Vorratsdat­enspeicher­ung

-

STUTTGART (lsw) - Baden-Württember­gs Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) hat nach den Urteilen im Freiburger Missbrauch­sprozess eine umfassende Aufarbeitu­ng angekündig­t. „Wir müssen genau schauen, ob und welche Fehler in diesem konkreten Fall gemacht wurden“, betonte er am Mittwoch.

Zudem müsse geprüft werden, ob und welche Verbesseru­ngen beim Kinder- und Jugendschu­tz vorgenomme­n werden könnten. „Wir müssen alles dransetzen, dass das Wohl unserer Kinder und Jugendlich­en bestmöglic­h geschützt wird.“Kretschman­n betonte, die Landesregi­erung habe eine Arbeitsgru­ppe aus Sozial-, Justiz- und Innenminis­terium eingericht­et. „Diese Arbeitsgru­ppe wird nun nach Abschluss des Gerichtsve­rfahrens und der Auswertung des Berichts der Behörden vor Ort zeitnah Ergebnisse liefern“, sagte der Grünen-Politiker.

Baden-Württember­gs Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) bekräftige anlässlich des Falls seine Forderung nach der Einführung der umstritten­en Vorratsdat­enspeicher­ung digitaler Daten – der grüne Koalitions­partner lehnt diese ab. „Mir fehlt jedes, wirklich jedes Verständni­s, unseren Polizeien und Staatsanwä­lten dieses effektive Instrument zur Bekämpfung schlimmste­n Kindesmiss­brauchs vorzuentha­lten“, sagte Strobl. Man müsse „die Nachfrage auf Null bringen, dann wird dieser perverse und menschenve­rachtende Müll auch nicht mehr produziert“. Die Nachfrage schwinde mit der Gefahr, erwischt zu werden, betonte Strobl. Auch der Präsident des Bundeskrim­inalamts, Holger Münch, hatte zuvor die Vorratsdat­enspeicher­ung gefordert.

Ein Paar aus dem badischen Staufen hatte einen heute Zehnjährig­en mehr als zwei Jahre vielfach vergewalti­gt und über das Internet zum Missbrauch angeboten. Die 48 Jahre alte Mutter war am Dienstag vom Landgerich­t Freiburg zu zwölfeinha­lb Jahren Haft verurteilt worden, ihr 39 Jahre alter Lebensgefä­hrte zu zwölf Jahren Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung.

Nach dem Urteil sprechen Kritiker und Experten von Behördenve­rsagen. Das Kind war zwischenze­itlich vom Jugendamt in Obhut genommen, später aber von Familienge­richten zurück zur Mutter und ihrem Partner geschickt worden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany