Schwäbische Zeitung (Biberach)
Im Streit um bessere Luft droht ein zweites Zwangsgeld
Zwei Anwohner des besonders betroffenen Neckartors in Stuttgart haben einen Antrag gestellt
STUTTGART (lsw) - Dem Land Baden-Württemberg könnte im Streit um bessere Luft in Stuttgart ein zweites Zwangsgeld drohen. Wie eine Sprecherin des Stuttgarter Verwaltungsgerichts am Mittwoch sagte, haben zwei Anwohner vom besonders betroffenen Neckartor einen entsprechenden Antrag gestellt.
Hintergrund ist, dass das Land den Klägern in einem Vergleich eine Verkehrsminderung um 20 Prozent auf einer Straße am Neckartor an Tagen mit Feinstaubalarm zugesagt hatte. Mit einem Verweis auf höhere Schadstoffbelastungen in den Nebenstraßen hatte das Land die Zusage später aber zurückgezogen.
Gegen schmutzige Luft in Stuttgart muss Baden-Württemberg nach einer Entscheidung des Gerichts Fahrverbote für Dieselautos auch der Euronorm 5 festschreiben. Sollten die Maßnahmen nicht bis Ende August in den Plan für saubere Luft in der Landeshauptstadt aufgenommen werden, drohen bereits jetzt schon 10 000 Euro Zwangsgeld. Das hatte das Verwaltungsgericht in einem von der Deutschen Umwelthilfe initiierten Zwangsvollstreckungsverfahren entschieden.
Bevor das Gericht über die Androhung eines zweites Zwangsgeldes entscheidet, wartet es der Sprecherin zufolge erst den Plan für saubere Luft Ende August ab.
Die Kontrolle der geplanten Dieselfahrverbote in Stuttgart wird wohl nicht über eine automatisierte Überwachung laufen. „Das lässt sich mit den derzeitigen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht darstellen“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums den „Stuttgarter Nachrichten“. Eine entsprechende Änderung könne nur der Bund auf den Weg bringen, es gebe aber verfassungsrechtliche Bedenken. Im fließenden Verkehr bleibe daher vorerst wohl nur die Möglichkeit von Anhaltekontrollen.
Immer wieder werden automatische Kennzeichen-Lesesysteme der Polizei ins Spiel gebracht, die derzeit vor allem zur Aufklärung anderer Fälle eingesetzt werden. Dabei werden Kennzeichen der passierenden Fahrzeuge erfasst und mit Fahndungsdateien abgeglichen.