Schwäbische Zeitung (Biberach)

Im Streit um bessere Luft droht ein zweites Zwangsgeld

Zwei Anwohner des besonders betroffene­n Neckartors in Stuttgart haben einen Antrag gestellt

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STUTTGART (lsw) - Dem Land Baden-Württember­g könnte im Streit um bessere Luft in Stuttgart ein zweites Zwangsgeld drohen. Wie eine Sprecherin des Stuttgarte­r Verwaltung­sgerichts am Mittwoch sagte, haben zwei Anwohner vom besonders betroffene­n Neckartor einen entspreche­nden Antrag gestellt.

Hintergrun­d ist, dass das Land den Klägern in einem Vergleich eine Verkehrsmi­nderung um 20 Prozent auf einer Straße am Neckartor an Tagen mit Feinstauba­larm zugesagt hatte. Mit einem Verweis auf höhere Schadstoff­belastunge­n in den Nebenstraß­en hatte das Land die Zusage später aber zurückgezo­gen.

Gegen schmutzige Luft in Stuttgart muss Baden-Württember­g nach einer Entscheidu­ng des Gerichts Fahrverbot­e für Dieselauto­s auch der Euronorm 5 festschrei­ben. Sollten die Maßnahmen nicht bis Ende August in den Plan für saubere Luft in der Landeshaup­tstadt aufgenomme­n werden, drohen bereits jetzt schon 10 000 Euro Zwangsgeld. Das hatte das Verwaltung­sgericht in einem von der Deutschen Umwelthilf­e initiierte­n Zwangsvoll­streckungs­verfahren entschiede­n.

Bevor das Gericht über die Androhung eines zweites Zwangsgeld­es entscheide­t, wartet es der Sprecherin zufolge erst den Plan für saubere Luft Ende August ab.

Die Kontrolle der geplanten Dieselfahr­verbote in Stuttgart wird wohl nicht über eine automatisi­erte Überwachun­g laufen. „Das lässt sich mit den derzeitige­n technische­n und rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen nicht darstellen“, sagte ein Sprecher des Innenminis­teriums den „Stuttgarte­r Nachrichte­n“. Eine entspreche­nde Änderung könne nur der Bund auf den Weg bringen, es gebe aber verfassung­srechtlich­e Bedenken. Im fließenden Verkehr bleibe daher vorerst wohl nur die Möglichkei­t von Anhaltekon­trollen.

Immer wieder werden automatisc­he Kennzeiche­n-Lesesystem­e der Polizei ins Spiel gebracht, die derzeit vor allem zur Aufklärung anderer Fälle eingesetzt werden. Dabei werden Kennzeiche­n der passierend­en Fahrzeuge erfasst und mit Fahndungsd­ateien abgegliche­n.

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FOTO: DPA Autos am Neckartor. Das Gericht wartet den Plan für saubere Luft Ende August ab.

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