Schwäbische Zeitung (Biberach)
Landkreis untersagt Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen
Landratsamt reagiert mit dem Verbot auf die außergewöhnliche Trockenheit
LANDKREIS BIBERACH (sz) - Ab sofort darf aus den Flüssen, Bächen und Seen des Landkreises Biberach mit Ausnahme der Iller kein Wasser mehr entnommen werden. Das teilte das Landratsamt am Donnerstag in einer Pressemeldung mit. Anfang der Woche sind die Verantwortlichen (SZ berichtete) noch davon ausgegangen, um diesen Schritt herum zu kommen. Die Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts beobachten die Pegelstände in diesen Tagen sehr genau und bewerten die Lage jedes Mal aufs Neue.
Zwar hat es in den vergangenen zwei Tagen im Landkreis Biberach punktuell Schauer und Gewitter gegeben, die Bäche und Flüsse im Landkreis führen nach wochenlanger Trockenheit und einer außergewöhnlichen Hitzewelle aber nach wie vor wenig Wasser. Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert auch für die nächsten zwei Wochen keine nennenswerte Entspannung der Situation und weiter hochsommerliche Temperaturen. „Unter den hohen Wassertemperaturen und den niedrigen Wasserständen leiden Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. Mit dem Verbot, Wasser zu entnehmen, wollen wir eine weitere Verschärfung der Situation verhindern“, sagt Jürgen Nagler, Leiter des Wasserwirtschaftsamts des Landkreises Biberach.
Bis zu 100 000 Euro Strafe
Das Verbot, Wasser aus den Flüssen, Bächen und Seen des Landkreises zu entnehmen, gilt zunächst bis einschließlich Samstag, 25. August. Sollte sich die Trockenheit weiter fortsetzen, wird die Allgemeinverfügung verlängert. Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 100 000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist nachzulesen auf der Homepage des Landratsamtes unter www.biberach.de/aktuelles/ bekanntmachungen.html